Risiken der Förderung der Fracking-Technologie


Umwelt und Compliance: Bündnis 90/Die Grünen verlangen Stopp des Frackings
Erdgaskonzerne hätten inzwischen zahlreiche Lizenzen zur Erschließung von Vorkommen mit dem Fracking-Verfahren beantragt


(21.11.12) - Der Einsatz der sogenannten Fracking-Technologie mit wassergefährdenden und gesundheitsschädlichen Stoffen soll in Deutschland grundsätzlich ausgeschlossen werden. Dies verlangt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einem Antrag (17/11213), der an diesem Donnerstag auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages steht. Weiter fordert die Fraktion, dass die unterirdische Verpressung des Flowbacks (Abwassers) im Bundesberggesetz untersagt werden soll. Die Industrie müsse nachweisen, dass sie den Flowback auf eine umweltverträgliche Weise entsorgen beziehungsweise aufbereiten könne.

Für Tiefbohrungen unter Einsatz der Fracking-Technologie, die ohne den Einsatz wassergefährdender und gesundheitsschädlicher Stoffe auskommen, soll ein Moratorium bis zum 31. Dezember 2014 erlassen werden, fordert die Fraktion. Bis dahin solle die Bundesregierung dem Bundestag einen umfassenden Bericht zu den Potenzialen und Risiken der Förderung der Fracking-Technologie vorlegen. Auf dieser Grundlage solle der Bundestag über die Verlängerung des Moratoriums entscheiden.

In einer Vorbemerkung zu ihrem Antrag erläutert die Fraktion, dass das Fracking.-Verfahren in Niedersachsen bereits häufig angewendet worden sei. Auch bei der Tiefengeothermie komme es zur Anwendung. Erdgaskonzerne hätten inzwischen zahlreiche Lizenzen zur Erschließung von Vorkommen mit dem Fracking-Verfahren beantragt. In den USA werde Fracking viel häufiger angewendet als in Deutschland. Dagegen würden viele gesellschaftliche Gruppen protestieren, nachdem es Berichte über negative Umweltauswirkungen gegeben habe. Genannt worden seien Verunreinigungen des Trinkwassers, ein hoher Flächenverbrauch, Belastung der Anwohner durch Lärm und Schadstoffemissionen, seismische Erschütterungen, hohe Wasserentnahme aus Flüssen und Seen sowie eine unsachgemäße Entsorgung von giftigen Abwässern. (Deutscher Bundestag: ra)


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

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    Zum Stichtag 31. Dezember 2023 befanden sich 380 Verdachtsfälle zur Steuergestaltung bei Cum-Ex-Geschäften bei den Obersten Finanzbehörden der Länder und beim Bundeszentralamt für Steuern mit einem Volumen nicht anrechenbarer/erstatteter Kapitalertragssteuer inklusive Solidaritätszuschlag von rund 3,8 Milliarden Euro in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/548) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion die Linke (21/310).

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