Bezahlt würden nur noch Behandlungen in Notfällen


Private Krankenversicherung plädiert für Nichtzahlertarif: Die von Nichtzahlern verursachte Schuldensumme sei auf 550 Millionen Euro angewachsen
Verbraucherzentrale Bundesverband: Erwägen, ob Nichtzahlern nach einer gewissen Wohlverhaltensphase eine Entschuldung gewährt werde


(20.03.12) - Die Private Krankenversicherung (PKV) dringt auf die Einführung eines eigenen Tarifs für säumige Versicherte. Wie im Rahmen eines Expertengesprächs im Gesundheitsausschuss deutlich wurde, setzt sich der Verband der PKV für einen sogenannten Nichtzahlertarif in Höhe von rund 100 Euro pro Monat ein. Bezahlt würden dann nur noch Behandlungen in Notfällen.

Der PKV-Verband erörterte in der Sitzung, dass es inzwischen 144.000 Nichtzahler gebe – also solche Versicherte, die drei Monate oder länger ihren Beitrag schuldig geblieben seien. Die von Nichtzahlern verursachte Schuldensumme sei auf 550 Millionen Euro angewachsen. Eine Kündigung säumiger Versicherter sei seit Einführung der Versicherungspflicht im Jahr 2009 nicht mehr möglich. Weiter hieß es, bislang landeten Versicherte in der Regel im Basistarif, wenn sie ihre Beiträge auch nach einem Jahr nicht nachgezahlt haben. Aufgrund des hohen Beitragssatzes von rund 600 Euro pro Monat im Basistarif stiegen die Schulden des einzelnen Versicherten dann gegebenenfalls weiter deutlich an, erläuterte der Verband.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) erachtete einen Nichtzahlertarif grundsätzlich als sinnvoll. Sie wies aber zugleich darauf hin, dass damit das Problem der Beitragsschuld nicht wirklich in den Griff zu bekommen sei. Vielmehr sei zu erwägen, ob Nichtzahlern nach einer gewissen Wohlverhaltensphase eine Entschuldung gewährt werde.

Das Wissenschaftliche Institut der AOK (WIdO) erläuterte während des Expertengesprächs, dass es das Problem der Nichtzahler auch in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gebe. Im vergangenen Jahr sei ein Schaden von rund einer Milliarde Euro aufgelaufen, unterstrich das WIdO. Allerdings sei das Solidarsystem im Gegensatz zur PKV automatisch in der Lage, die Fehlbeträge auszugleichen. Der PKV-Verband bestätigte, dass die Beitragszahlungsausfälle nicht auf die anderen Versicherten umgelegt werden dürften. Vielmehr müssten zum Ausgleich Unternehmensmittel herangezogen werden. (Deutscher Bundestag: ra)


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