Transfergesellschaft für zwölf Monate?


Verantwortung für Transfergesellschaft bei Schlecker-Insolvenz umstritten
FDP geht hart ins Gericht: Zeichen für eine erfolgreiche soziale Marktwirtschaft sei, wenn ein Unternehmen wie Schlecker, das "jahrelang auf die Ausbeutung seiner Mitarbeiter gesetzt hat", insolvent gehe

(28.03.12) - Die Schlecker-Insolvenz hat im Ausschuss für Arbeit und Soziales für eine erregte Diskussion gesorgt. Während die Opposition ein stärkeres Engagement des Bundes forderte, wiesen die Koalitionsfraktionen auf die Verantwortung der Länder hin. Die Drogeriekette hatte im Januar dieses Jahres ein Insolvenzverfahren beantragt. Grundlage der Diskussion im Ausschuss war ein Antrag der Fraktion Die Linke (17/8880), in dem sie unter anderem mehr Mitbestimmung für Beschäftigte in Unternehmen mit mehr als 100 Mitarbeitern fordert. Der Antrag wurde bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und der SPD mit dem Hinweis abgelehnt, er verfolge die falschen Ansätze.

Zuvor hatte ein Vertreter des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales auf die Notwendigkeit einer sechsmonatigen Transfergesellschaft hingewiesen. Dabei ginge es nicht nur um Beschäftigung sondern auch um Qualifizierung. Offen sei die Frage der Finanzierung der Kosten in Höhe von rund 70 Millionen Euro. Die Bundesregierung habe zwar die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) angewiesen, einen entsprechenden Kredit zur Verfügung zu stellen, jedoch müssten die Länder – allen voran Baden-Württemberg als Land des Unternehmenssitzes – die dafür nötige Bürgschaftserklärung leisten. "Wir sind hoffnungsvoll, dass es zu der Transfergesellschaft kommt, unter Dach und Fach ist die Angelegenheit jedoch noch nicht", sagte der Regierungsvertreter.

Bund und Länder schöben sich gegenseitig die Verantwortung zu, konstatierte daraufhin die Fraktion Die Linke. Sie wollte wissen, wie es weitergehen wird, sollten sich die Länder einer Bürgschaft verweigern. Die Abgeordneten kritisierten zudem die sechsmonatige Laufzeit der Transfergesellschaft. Auch bei der Grünen-Fraktion stieß dieser Punkt auf Kritik. "Wir brauchen eine Transfergesellschaft für zwölf Monate", betonte sie. Zudem sei es nötig, die Mitarbeiter nicht nur für den Einzelhandel zu qualifizieren, sondern wenn nötig auch umzuqualifizieren.

Die SPD-Fraktion äußerte sich irritiert, dass die Länder die Haftung für den Kredit übernehmen sollten. Bei der KfW würden diese vom Bund übernommen, hieß es. Gleichzeitig vermutete die Fraktion Spannungen innerhalb der Koalition. Die Union wolle helfen, doch das Wirtschaftsministerium unter Philipp Rösler (FDP) ziehe nicht mit, mutmaßte sie.

Dem widersprachen die Koalitionsfraktionen. "Die Bundesregierung streckt sich, so weit es geht", hieß es von Seiten der CDU/CSU-Fraktion. Wenn die KfW einen Kredit von 70 Millionen Euro zur Verfügung stelle, dann sei das Bundesgeld "in erheblicher Höhe".

Die Länder hätten dagegen jahrelang von den Steuern des Unternehmens profitiert, man könne sie nicht aus der Verantwortung entlassen. Zudem würden sie nicht erst bei Schlecker, sondern allgemein beim Aufbau von Transfergesellschaften in die Pflicht genommen, ergänzte die FDP-Fraktion. Zugleich wies sie darauf hin, dass es ein Zeichen für eine erfolgreiche soziale Marktwirtschaft sei, wenn ein Unternehmen wie Schlecker, das "jahrelang auf die Ausbeutung seiner Mitarbeiter gesetzt hat", insolvent ginge. Gleichsam könnten sie Beschäftigten nichts dafür, deswegen müssten sie unterstützt werden, etwa durch das bereits angelaufene Engagement der Bundesagentur für Arbeit. (Deutscher Bundestag: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Risikostrukturausgleich der Krankenkassen

    Verschiedene gesetzliche Initiativen der vergangenen Jahre zielen nach Angaben der Bundesregierung darauf ab, unzulässige Einflussnahmen auf die Datengrundlagen des Risikostrukturausgleichs (RSA) der Krankenkassen zu verhindern und die Manipulationsresistenz des RSA zu stärken. Zuletzt sei mit dem "Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz" (GKV-FKG) 2020 die sogenannte Manipulationsbremse eingeführt worden, heißt es in der Antwort (20/14678) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/14442) der Unionsfraktion.

  • Souveräne Dateninfrastruktur

    Die Bundesregierung strebt eine effiziente, wirtschafts- und innovationsfreundliche Umsetzungsstruktur der europäischen KI-Verordnung an, die knappe Ressourcen klug einsetzt. Das antwortet die Bundesregierung (20/14421) der AfD-Fraktion auf eine Kleine Anfrage (20/14109).

  • FDP legt Gesetzentwurf für flexibleres Stromsystem

    Die FDP-Fraktion hat den Entwurf eines Gesetzes (20/14705) zur "Integration von Photovoltaik- und anderen Erneuerbare-Energien-Anlagen in den Strommarkt und zur Vermeidung solarstrombedingter Netznotfall-Maßnahmen" vorgelegt. Er soll einerseits der Umsetzung der "Wachstumsinitiative der damaligen Bundesregierung vom Juli 2024 dienen.

  • Fairer Wettbewerb im digitalen Sektor

    Bis zum 5. Dezember 2024 haben die Koordinierungsstelle für digitale Dienste in der Bundesnetzagentur (BNetzA) 747 Eingänge von Beschwerden erreicht. Bereinigt um Irrläufer und Spam seien 703 konkrete Beschwerden zu möglichen Verstößen gegen den Digital Services Act (DSA) eingelegt worden.

  • Provisionsverbot noch nicht absehbar

    Ob beziehungsweise inwieweit im Zuge der nationalen Umsetzung der EU-Kleinanlegerstrategie national Maßnahmen ergriffen werden könnten, um Provisionen für den Abschluss von Versicherungsverträgen zu verbieten oder zu deckeln, ist noch nicht absehbar. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14411) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (20/14172) weiter mitteilt, haben die Trilogverhandlungen auf europäischer Ebene noch nicht begonnen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen