In Indien gefälschte Arzneimittelstudien
Deutsche Bundesregierung soll mehr Details über den Arzneimittelzulassungs-Skandal in Indien erfragen
Zudem werde in den Medien über Probleme der Wirkstoff- und Arzneimittelproduktion in Indien berichtet
(23.01.15) - Mit den in Indien gefälschten Arzneimittelzulassungsstudien befasst sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage (18/3661). Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) habe 176 Zulassungen von Generika überprüft, deren sogenannte Bioäquivalenzstudien zum Teil von der indischen Firma GVK Biosciences stammten. Für 55 Arzneimittel ruhe die Zulassung nun. Die Medikamente können somit nicht mehr vertrieben werden, bis neue Studien vorliegen.
In 17 Fällen hätten die Hersteller jedoch Widerspruch geltend gemacht. Die Entscheidung, die Zulassung ruhen zu lassen, sei damit hier nicht durchsetzbar, schreiben die Abgeordneten.
Das Committee for Medicinal Products für Human Use (CHMP) der europäischen Arzneimittelagentur EMA solle gerade die Zulassungen von rund 1.250 in der EU vertriebenen Arzneimitteln prüfen, deren Datengrundlagen ebenfalls zum Teil von der indischen Firma stammten. Mit Empfehlungen, die EU-weiten Zulassungen aufrecht zu erhalten, zu ändern oder zu entziehen, sei noch im Januar 2015 zu rechnen.
Zudem werde in den Medien über Probleme der Wirkstoff- und Arzneimittelproduktion in Indien berichtet. Es gehe dabei vor allem um nicht vertretbare hygienische Zustände und weit verbreitete Dokumentenfälschungen. Die Fraktion will nun von der Regierung mehr Details über den Arzneimittelzulassungs-Skandal in Indien erfragen. (Deutscher Bundestag: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
-
Gleichstellung als verbindliches Förderkriterium
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert in einem Antrag (21/790) die Bundesregierung auf, Maßnahmen zu ergreifen, um die Gleichstellung von Frauen und Mädchen im organisierten Sport in Deutschland deutlich zu verbessern.
-
Ausbau der digitalen Infrastruktur
Die von der schwarz-roten Koalition geplante Novelle des Telekommunikationsgesetzes ist bei einer Mehrheit der Sachverständigen auf Zustimmung zu den Zielen und Kritik an Details gestoßen. In einer öffentlichen Anhörung des Digitalausschusses zum TKG-Änderungsgesetz 2025 bezeichnete eine Reihe von Sachverständigen den Entwurf als ein wichtiges Signal für die Branche.
-
Auskunft zum Cum/Ex und Cum/Cum
Zum Stichtag 31. Dezember 2023 befanden sich 380 Verdachtsfälle zur Steuergestaltung bei Cum-Ex-Geschäften bei den Obersten Finanzbehörden der Länder und beim Bundeszentralamt für Steuern mit einem Volumen nicht anrechenbarer/erstatteter Kapitalertragssteuer inklusive Solidaritätszuschlag von rund 3,8 Milliarden Euro in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/548) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion die Linke (21/310).
-
Kosten der Vermeidung von CO2-Emissionen
Keine konkreten Angaben zu den Kosten, die ihre Pläne zur Vermeidung von CO2-Emissionen verursachen, macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/715) auf eine Kleine Anfrage (21/296) der AfD-Fraktion. Zur Begründung verweist sie darauf, dass Deutschland zur Erreichung der Klimaschutzziele auf ein "breites Spektrum aufeinander abgestimmter Klimaschutzmaßnahmen" setze. Diese dienten neben der Minderung von Treibhausgasen auch der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, dem sozialen Ausgleich sowie der langfristigen Transformation hin zur Klimaneutralität. Die Ausgestaltung der Klimaschutzmaßnahmen gehe dabei über eine "kurzfristige, rein statische Betrachtung der CO2-Vermeidungskosten" hinaus.
-
Steuerung des Windenergieausbaus
An der von den Koalitionsfraktionen geplanten Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU (RED III) besteht Nachbesserungsbedarf. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Umweltausschusses zu dem Gesetzentwurf "zur Umsetzung von Vorgaben der Richtlinie (EU) 2023/2413 für Zulassungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz, zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes, zur Änderung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes und zur Änderung des Baugesetzbuchs" (21/568) deutlich.