Kosten für die energetische Gebäudesanierung
Antrag: Grünen-Fraktion will Mieter besser schützen
Änderung des Mietrechts: Sozial gerechtes Wohnen im Rahmen der Energiewende werde verfehlt
(23.08.12) - Die Kosten für die energetische Gebäudesanierung soll gerecht zwischen der Allgemeinheit, Eigentümern und Mietern verteilt werden. Das fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einem Antrag (17/10120). Die Fraktion will dabei mittels mietrechtlicher Änderungen die finanzielle Belastung von Mietern begrenzen.
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Mietrechts (Kabinettsbeschluss vom 23. Mai 2012; Drucksache liegt noch nicht vor) verfehle ein klimafreundliches und zugleich sozial gerechtes Wohnen im Rahmen der Energiewende, schreibt die Fraktion im Vorwort ihres Antrags. Zudem lasse der Entwurf Antworten auf stattfindende "Verdrängungstendenzen und Gentrifizierungsprozesse" vermissen.
Darüber hinaus fordern die Abgeordneten die Bundesregierung auf, bei sogenannten Mietnomaden rechtlich zu differenzieren. Das Begriffsverständnis des "Mietnomadentums" erfasse auch zahlungsunfähige Mieter, die zum Zeitpunkt des Eingehens des Mietvertrags ohne jede betrügerische Absicht gewesen seien. Diese sollen nun einen angemessenen Rechtsschutz erhalten, schreibt die Fraktion. (Deutscher Bundestag: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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Stand zum Emissionshandel für Gebäude und Verkehr
Die Bundesregierung wird ein neues Klimaschutzprogramm vorlegen, das im Zeitraum bis zum Jahr 2030 auch Maßnahmen zur Treibhausgasminderungsquote im Bereich der durch die EU-Lastenverteilungsverordnung (ESR) erfassten Sektoren Gebäude und Verkehr enthalten wird. Die Maßnahmen für das Programm werden derzeit entwickelt. Das geht aus der Antwort (21/1072) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/762) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor.
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Fluggastrechteverordnung für reformbedürftig
Die Bundesregierung lehnt die Erhöhung von Zeitschwellen für Entschädigungen in der Fluggastrechteverordnung der EU ab. Sie stellt sich damit gegen einen entsprechenden Beschluss des Rates der EU-Verkehrsminister, wie aus einer Antwort (21/962) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/749) hervorgeht. Eine solche "Abschwächung des Verbraucherschutzniveaus" lehne die Bundesregierung ab. Sie trete für einen "ausgewogenen Ausgleich der Interessen der Fluggäste und der Luftfahrtunternehmen sowie der Reisewirtschaft" ein.
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Digitalisierung des Gesundheitswesens
Der Petitionsausschuss hält mehrheitlich an der Widerspruchslösung (Opt-out-Lösung) bei der elektronischen Patientenakte (ePA) fest. In der Sitzung verabschiedete der Ausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD die Beschlussempfehlung an den Bundestag, das Petitionsverfahren zu der Forderung, die elektronische Patientenakte nur mit ausdrücklichem Einverständnis der Betroffenen anzulegen (Opt-in-Lösung), abzuschließen, weil keine Anhaltspunkte für parlamentarische Aktivitäten zu erkennen seien.
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Angaben zu Cum-Cum-Geschäften
Derzeit befinden sich 253 Cum-Cum-Verdachtsfälle mit einem Volumen in Höhe von 7,3 Milliarden Euro bei den obersten Behörden der Länder und dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/915) auf eine Kleine Anfrage (21/536) der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen zu den rechtswidrigen Steuergeschäften.
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Konformitätsbewertung von Produkten
In einer Kleinen Anfrage (21/946) möchte die AfD-Fraktion von der Bundesregierung wissen, wie die EU-Maschinenverordnung (EU/2023/1230) im Hinblick auf KI-basierte Sicherheitssysteme angewendet und begleitet werden soll. Die Verordnung, die ab dem 20. Januar 2027 gilt, stellt laut Vorbemerkung der Anfrage neue Anforderungen an Maschinen mit eingebetteter Künstlicher Intelligenz.