TTIP: Grüne gegen Schiedsverfahren
Grüne: Investitionsschutzverträge sind in den letzten Jahren jedoch zunehmend als Instrument eingesetzt worden, um staatliche Regelungen zum Umwelt- und Verbraucherschutz anzugreifen
Investor-Staat-Streitbeilegungsmechanismen stellen eine außergerichtliche Möglichkeit zur Konfliktlösung zwischen Staaten und Investoren aus einem anderen Staat dar
(24.07.14) - Das geplante europäisch-amerikanische Freihandelsabkommen TTIP (Transatlantic Trade and Investment Partnership) und das Freihandelsabkommen mit Kanada sollen keinen privaten, außergerichtlichen Streitbeilegungsmechanismus enthalten. Dies fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einem Antrag (18/1964). Ein solcher Mechanismus sei weder notwendig noch zielführend.
Wie die Fraktion schreibt, stellen Investor-Staat-Streitbeilegungsmechanismen eine außergerichtliche Möglichkeit zur Konfliktlösung zwischen Staaten und Investoren aus einem anderen Staat dar, ohne dass der Kläger zunächst den innerstaatlichen Rechtsweg beschritten haben muss. Die EU-Kommission wolle diesen Weg auch für das TTIP einzuführen. Grundidee der Schiedsverfahren sei die Entwicklung eines Schutzmechanismus für Investoren, um zum Beispiel Schutz vor Enteignungen in einem Land ohne ausreichend entwickeltes Rechtssystem zu gewährleisten.
Investitionsschutzverträge seien in den letzten Jahren jedoch zunehmend als Instrument eingesetzt worden, um staatliche Regelungen zum Umwelt- und Verbraucherschutz "anzugreifen" beziehungsweise um Schadensersatzforderungen in Milliardenhöhe stellen. "Damit hat sich die Praxis der Verfahren weit vom Ursprungsgedanken entfernt", kritisiert die Fraktion, die außerdem die Frage stellt, warum solche privaten Schiedsverfahren dem nationalen staatlichen Rechtsweg vorgezogen werden sollten: "Sowohl die EU-Mitgliedsstaaten als auch die USA und Kanada verfügen über hochentwickelte stabile Rechtssysteme."
Als weitere Probleme nennt die Fraktion, dass die bestimmten internationalen Schiedsrichter für jedes eingeleitete Verfahren bezahlt würden und damit Interesse an Klagen hätten. Außerdem würden die Tribunale oft nicht öffentlich tagen. "Damit wird nicht nur der Eindruck einer Schattenjustiz erweckt, sondern die kritische Begleitung und Bewertung derartiger Verfahren auch erheblich erschwert", kritisiert die Fraktion. (Deutscher Bundestag: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
-
Gleichstellung als verbindliches Förderkriterium
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert in einem Antrag (21/790) die Bundesregierung auf, Maßnahmen zu ergreifen, um die Gleichstellung von Frauen und Mädchen im organisierten Sport in Deutschland deutlich zu verbessern.
-
Ausbau der digitalen Infrastruktur
Die von der schwarz-roten Koalition geplante Novelle des Telekommunikationsgesetzes ist bei einer Mehrheit der Sachverständigen auf Zustimmung zu den Zielen und Kritik an Details gestoßen. In einer öffentlichen Anhörung des Digitalausschusses zum TKG-Änderungsgesetz 2025 bezeichnete eine Reihe von Sachverständigen den Entwurf als ein wichtiges Signal für die Branche.
-
Auskunft zum Cum/Ex und Cum/Cum
Zum Stichtag 31. Dezember 2023 befanden sich 380 Verdachtsfälle zur Steuergestaltung bei Cum-Ex-Geschäften bei den Obersten Finanzbehörden der Länder und beim Bundeszentralamt für Steuern mit einem Volumen nicht anrechenbarer/erstatteter Kapitalertragssteuer inklusive Solidaritätszuschlag von rund 3,8 Milliarden Euro in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/548) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion die Linke (21/310).
-
Kosten der Vermeidung von CO2-Emissionen
Keine konkreten Angaben zu den Kosten, die ihre Pläne zur Vermeidung von CO2-Emissionen verursachen, macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/715) auf eine Kleine Anfrage (21/296) der AfD-Fraktion. Zur Begründung verweist sie darauf, dass Deutschland zur Erreichung der Klimaschutzziele auf ein "breites Spektrum aufeinander abgestimmter Klimaschutzmaßnahmen" setze. Diese dienten neben der Minderung von Treibhausgasen auch der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, dem sozialen Ausgleich sowie der langfristigen Transformation hin zur Klimaneutralität. Die Ausgestaltung der Klimaschutzmaßnahmen gehe dabei über eine "kurzfristige, rein statische Betrachtung der CO2-Vermeidungskosten" hinaus.
-
Steuerung des Windenergieausbaus
An der von den Koalitionsfraktionen geplanten Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU (RED III) besteht Nachbesserungsbedarf. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Umweltausschusses zu dem Gesetzentwurf "zur Umsetzung von Vorgaben der Richtlinie (EU) 2023/2413 für Zulassungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz, zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes, zur Änderung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes und zur Änderung des Baugesetzbuchs" (21/568) deutlich.