Arbeitszimmer und steuerliche Abzugsfähigkeit


Petitionsausschuss: Außendienstmitarbeiter sollen Arbeitszimmer zu Hause steuerlich absetzen können
Mitarbeitern im Außendienst können auf ein häusliches Arbeitszimmer angewiesen sein


(25.06.10) - Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages setzt sich dafür ein, dass häusliche Arbeitszimmer bei Mitarbeitern im Außendienst steuerlich berücksichtigt werden, wenn der Arbeitgeber keinen betrieblichen Büroarbeitsplatz zur Verfügung stellt.

Die Abgeordneten beschlossen, eine entsprechende Petition dem Bundesministerium der Finanzen zu überweisen. Damit wollen die Parlamentarier die Bundesregierung auf das Problem aufmerksam machen.

Der Petent bemängelt in seiner Eingabe, er könne seit 2007 sein beruflich genutztes Arbeitszimmer zu Hause nicht mehr steuerlich absetzen, die Abzugsfähigkeit sei ihm durch das Steueränderungsgesetz 2007 genommen worden. Da ihm sein Arbeitgeber aber keinen Büroarbeitsplatz zur Verfügung stellen könne, sei er auf sein häusliches Arbeitszimmer angewiesen. (Deutscher Bundestag: ra)


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