SPD-Fraktion fordert Verbot von Klonfleisch
Gesetzeslücke: In der EU exisitieren keine Vorschriften für Fleisch, Fleischprodukte und Milch von Klontieren und deren Nachkommen
Klonfleisch könne in der EU nach wie vor ohne Kennzeichnung in den Handel kommen
(26.04.11) - Die Deutsche Bundesregierung soll auf europäischer Ebene unverzüglich einen Vorschlag für ein Verbot von Erzeugnissen von geklonten Tieren unterbreiten. Dies fordert die SPD-Fraktion in einem Antrag (17/5485).
Dort weist sie darauf hin, dass nach dem Scheitern der Verhandlungen zwischen Europaparlament, EU-Kommission und Rat über den Vorschlag für eine Verordnung über neuartige Lebensmittel keine EU-Vorschriften für Fleisch, Fleischprodukte und Milch von Klontieren und deren Nachkommen existieren würden.
"Sie können damit in der EU und somit auch in Deutschland nach wie vor ohne Kennzeichnung in den Handel kommen", schreibt die SPD-Fraktion. Verbraucher könnten diese Produkte nicht erkennen. Weiter stellt die SPD-Fraktion fest, in einem "breiten gesellschaftlichen Konsens" werde in Deutschland das Klonen von Tieren abgelehnt. (Deutscher Bundestag: ra)
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Ausbau der digitalen Infrastruktur
Die von der schwarz-roten Koalition geplante Novelle des Telekommunikationsgesetzes ist bei einer Mehrheit der Sachverständigen auf Zustimmung zu den Zielen und Kritik an Details gestoßen. In einer öffentlichen Anhörung des Digitalausschusses zum TKG-Änderungsgesetz 2025 bezeichnete eine Reihe von Sachverständigen den Entwurf als ein wichtiges Signal für die Branche.
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Auskunft zum Cum/Ex und Cum/Cum
Zum Stichtag 31. Dezember 2023 befanden sich 380 Verdachtsfälle zur Steuergestaltung bei Cum-Ex-Geschäften bei den Obersten Finanzbehörden der Länder und beim Bundeszentralamt für Steuern mit einem Volumen nicht anrechenbarer/erstatteter Kapitalertragssteuer inklusive Solidaritätszuschlag von rund 3,8 Milliarden Euro in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/548) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion die Linke (21/310).
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Kosten der Vermeidung von CO2-Emissionen
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An der von den Koalitionsfraktionen geplanten Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU (RED III) besteht Nachbesserungsbedarf. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Umweltausschusses zu dem Gesetzentwurf "zur Umsetzung von Vorgaben der Richtlinie (EU) 2023/2413 für Zulassungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz, zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes, zur Änderung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes und zur Änderung des Baugesetzbuchs" (21/568) deutlich.