Bußgeldumgehung soll verhindert werden


Bündnis 90/Die Grünen fordert die Schließung von Schlupflöchern durch Umstrukturierungen von Unternehmen
Umgehung von Kartellbußen durch Unternehmensumstrukturierungen ausschließen

(26.05.15) - Umgehungen von Bußgeldern der Kartellbehörden sollen nicht mehr möglich sein. Die Bundesregierung soll einen Gesetzentwurf vorlegen, um im Fall von Kartellordnungswidrigkeiten alle Möglichkeiten der Umgehung von Bußgeldern auszuschließen, fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einem Antrag (18/4817). Vor allem sollen Schlupflöcher durch Umstrukturierungen von Unternehmen geschlossen werden.

In ihrem Antrag schreiben die Abgeordneten, Unternehmen in Deutschland könnten sich relativ einfach ihren Kartellstrafen entziehen. Nach Umstrukturierung oder Verkauf des mit Bußgeld belegten Unternehmens gebe es oftmals keinen haftenden Rechtsträger mehr, bei dem das Bundeskartellamt die Strafe eintreiben könnte. Die Fraktion nennt ein Beispiel: Aufgrund verbotener Preisabsprachen habe das Bundeskartellamt 2014 Bußgelder gegen 21 Hersteller von Wurstwaren verhängt. Zwei Kartellsünder müssten wegen Umstrukturierungsmaßnahmen des Mutterkonzerns ihre Geldbuße von insgesamt 120 Millionen Euro nicht zahlen.

Der geforderte Gesetzentwurf müsse schnell vorgelegt werden, um jedwede Umgehung von Kartellbußen durch Unternehmensumstrukturierungen auszuschließen, fordert die Fraktion. (Deutscher Bundestag: ra)


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

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