Härtere Maßnahmen gegen Schwarzarbeit


Per Gesetz kann die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls (FKS) nicht nur Fälle von illegaler Beschäftigung und Schwarzarbeit prüfen, bei denen tatsächlich Dienst- oder Werkleistungen erbracht wurden
In Zukunft können auch die Fälle geprüft werden, bei denen Dienst- oder Werkleistungen noch nicht erbracht wurden



Der Finanzausschuss hat dem von der Deutschen Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch (19/8691, 19/9768) zugestimmt. In der von der Vorsitzenden Bettina Stark-Watzinger (FDP) geleiteten Sitzung stimmten die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD für den Entwurf, an dem sie zuvor eine Reihe von Änderungen vorgenommen hatten. Auch die AfD-Fraktion stimmte zu. Die Fraktion die Linke war dagegen, während sich die FDP-Fraktion und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen enthielten. Ein Entschließungsantrag der FDP-Fraktion wurde abgelehnt.

Mit dem Gesetz kann die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls (FKS) nicht nur Fälle von illegaler Beschäftigung und Schwarzarbeit prüfen, bei denen tatsächlich Dienst- oder Werkleistungen erbracht wurden, sondern sie soll in Zukunft auch die Fälle prüfen, bei denen Dienst- oder Werkleistungen noch nicht erbracht wurden, sich aber bereits anbahnen. Prüfen soll die Finanzkontrolle Schwarzarbeit auch die Fälle, in denen Dienst- oder Werkleistungen nur vorgetäuscht werden, um zum Beispiel unberechtigt Sozialleistungen zu erhalten. Zusätzliche Kompetenzen sollen die Finanzkontrolle Schwarzarbeit in die Lage versetzen, Ermittlungen im Bereich Menschenhandel im Zusammenhang mit Beschäftigung, Zwangsarbeit und Ausbeutung der Arbeitskraft zu führen, um so die Strafverfolgung in diesem Deliktfeld weiter zu stärken. Besonders ins Visier nehmen soll die Finanzkontrolle Schwarzarbeit auch sogenannte Tagelöhner-Börsen. Zur Bekämpfung des Missbrauchs beim Kindergeldbezug ist vorgesehen, dass neu nach Deutschland zugezogene Bürgerinnen und Bürger aus EU-Ländern während der ersten drei Monate von Kindergeldleistungen ausgeschlossen werden sollen, sofern keine inländischen Einkünfte erzielt werden.

In der Aussprache erklärte ein Sprecher der CDU/CSU, in den Änderungsanträgen gehe es unter anderem um die rückwirkende Beantragung von Kindergeld und um einen besseren Datenaustausch zwischen Behörden. Das Gesetz müsse nach Inkrafttreten mit Leben erfüllt werden, verlangte er. Die SPD-Fraktion schloss sich an und gab noch eine Erklärung der Koalition zum Umgang mit sensiblen Daten aus dem Bereich Prostitution zu Protokoll. Ziel müsse es sein, mehr gegen den Menschenhandel zu tun.

Die AfD-Fraktion forderte eine Personalbedarfsermittlung und mehr Kosteneffizienz in der Verwaltung. Außerdem verlangte ein Sprecher eine Evaluierung des Gesetzes.

Die FDP-Fraktion unterstützte die Absicht, mehr gegen illegale Beschäftigung zu tun und bezeichnete die Datenvernetzung als wichtigsten Punkt. Ein schärferes Vorgehen gegen den Missbrauch beim Kindergeld sei überfällig.

Ganz anders beurteilten die Fraktion die Linke und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen den Ausschluss von EU-Bürgern vom Kindergeldbezug in den ersten drei Monaten in bestimmten Fällen. Diese Aussetzung sei eine unzulässige Diskriminierung, hieß es von der Linksfraktion unter Hinweis auf die Erklärungen mehrerer Sachverständiger in der öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses zu dem Gesetzentwurf. Auch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen nannte diesen Passus europarechtswidrig.

Die Stärkung der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls wurde aber auch on der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen begrüßt. Die FKS müsse aber mehr Personal bekommen, und die strukturellen Probleme müssten angegangen werden. Die Linksfraktion wollte sich die positiven Einschätzungen mehrerer anderer Fraktionen zu dem Entwurf nicht zu Eigen machen. Die zentrale Ursache für illegale Beschäftigung liege in der Deregulierung des Arbeitsmarktes. (Deutscher Bundestag: ra)

eingetragen: 10.06.19
Newsletterlauf: 26.07.19


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