Verordnung von bestimmten Arzneimitteln
Unabhängigkeit ärztlicher Entscheidungen: Wenn Ärzte Vorteile von der Pharma-Industrie entgegennehmen
Compliance im Gesundheitswesen: Hat die Bundesregierung Erkenntnisse über den Geldbetrag der Vorteile und Vergünstigungen, "die insgesamt in Deutschland für die Verordnung von bestimmten Arzneimitteln gewährt und entgegengenommen werden"?
(27.08.12) - Die Fraktion Die Linke will wissen, welche berufsrechtlichen Konsequenzen nach Kenntnis der Deutschen Bundesregierung möglich sind, wenn Vertragsärzte von einem Pharma-Unternehmen Vorteile als Gegenleistung für die Verordnung von Arzneimitteln dieses Unternehmens entgegennehmen.
In einer Kleinen Anfrage (17/10440) erkundigt sie sich zudem danach, welche Auswirkungen auf Qualität und Wirtschaftlichkeit der Verordnungen nach Kenntnis der Bundesregierung zu erwarten sind, wenn Ärzte Vorteile von der Pharma-Industrie entgegennehmen. Ferner fragen die Abgeordneten unter anderem, ob die Bundesregierung Erkenntnisse über den Geldbetrag der Vorteile und Vergünstigungen hat, "die insgesamt in Deutschland für die Verordnung von bestimmten Arzneimitteln gewährt und entgegengenommen werden.
Unter anderem will die Linke wissen: "Welche sozialgesetzlichen Konsequenzen sind möglich, wenn Vertragsärztinnen und -ärzte von einem nichtärztlichen Leistungserbringer oder Pharma-Unternehmen Vorteile als Gegenleistung für die Verordnung von Arzneimitteln bzw. Leistung entgegennehmen?"
Außerdem zitiert die Linke eine Pressemitteilung von Transparency und hinterfragt: "Welche Schlussfolgerung zieht die Bundesregierung aus Vorwürfen, denen zufolge Anwendungsbeobachtungsstudien 'eine Form legalisierter Korruption" seien und 'nur Marketingzwecken dienen'"? (Deutscher Bundestag: ra)
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