Google und die Verletzung geistigen Eigentums
FDP fordert die deutsche Bundesregierung auf, sich für die Einhaltung des Urheberrechtes durch Google auch vor dem Bundesgericht in New York einzusetzen
FDP: Google muss das Urheberrecht achten - Google gibt Zahl der urheberechtlich geschützten Titel mit 6 Millionen an
(29.06.09) - Seit 2004 bereitet Google im Rahmen ihres Projekts "Google Book Search" gedruckte Bücher massenhaft digital auf, um sie online durchsuchbar zu machen. Google differenziert dabei nicht nach Herkunft der Bücher. Die Bücher sind nur zum Teil gemeinfrei, Google selbst gibt die Zahl der urheberechtlich geschützten Titel mit 6 Millionen an. Insgesamt handele es sich bislang um circa sieben Millionen Bücher. Von dem Projekt sind daher auch in erheblichem Umfang Werke deutscher Autoren und Verlage betroffen.
Die Bundesregierung soll "unverzüglich" prüfen, auf welchem Wege sie die rechtlichen Interessen deutscher Autoren und Verlage in dem Verfahren um die Zulässigkeit des "Google Book Search" wirksam unterstützen kann. Dies ist Ziel eines Antrages der FDP-Fraktion (16/13372).
Die Bundesjustizministerin, Brigitte Zypries (SPD), habe den Umgang von Google mit fremden Urheberrechten zu Recht als "eine ganz erhebliche Verletzung des geistigen Eigentums" bezeichnet. Die FDP-Fraktion fordert die Regierung weiter auf, zu prüfen, inwieweit ihre Intervention in dem Verfahren vor dem Bundesgericht New York möglich sei. Über die Ergebnisse dieser Prüfung und über initiierte Maßnahmen sei dem Bundestag noch vor Ablauf der Wahlperiode zu berichten, heißt es in dem Antrag. (Deutscher Bundestag: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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