Google und die Verletzung geistigen Eigentums


FDP fordert die deutsche Bundesregierung auf, sich für die Einhaltung des Urheberrechtes durch Google auch vor dem Bundesgericht in New York einzusetzen
FDP: Google muss das Urheberrecht achten - Google gibt Zahl der urheberechtlich geschützten Titel mit 6 Millionen an

(29.06.09) - Seit 2004 bereitet Google im Rahmen ihres Projekts "Google Book Search" gedruckte Bücher massenhaft digital auf, um sie online durchsuchbar zu machen. Google differenziert dabei nicht nach Herkunft der Bücher. Die Bücher sind nur zum Teil gemeinfrei, Google selbst gibt die Zahl der urheberechtlich geschützten Titel mit 6 Millionen an. Insgesamt handele es sich bislang um circa sieben Millionen Bücher. Von dem Projekt sind daher auch in erheblichem Umfang Werke deutscher Autoren und Verlage betroffen.

Die Bundesregierung soll "unverzüglich" prüfen, auf welchem Wege sie die rechtlichen Interessen deutscher Autoren und Verlage in dem Verfahren um die Zulässigkeit des "Google Book Search" wirksam unterstützen kann. Dies ist Ziel eines Antrages der FDP-Fraktion (16/13372).

Die Bundesjustizministerin, Brigitte Zypries (SPD), habe den Umgang von Google mit fremden Urheberrechten zu Recht als "eine ganz erhebliche Verletzung des geistigen Eigentums" bezeichnet. Die FDP-Fraktion fordert die Regierung weiter auf, zu prüfen, inwieweit ihre Intervention in dem Verfahren vor dem Bundesgericht New York möglich sei. Über die Ergebnisse dieser Prüfung und über initiierte Maßnahmen sei dem Bundestag noch vor Ablauf der Wahlperiode zu berichten, heißt es in dem Antrag. (Deutscher Bundestag: ra)


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Gleichstellung als verbindliches Förderkriterium

    Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert in einem Antrag (21/790) die Bundesregierung auf, Maßnahmen zu ergreifen, um die Gleichstellung von Frauen und Mädchen im organisierten Sport in Deutschland deutlich zu verbessern.

  • Ausbau der digitalen Infrastruktur

    Die von der schwarz-roten Koalition geplante Novelle des Telekommunikationsgesetzes ist bei einer Mehrheit der Sachverständigen auf Zustimmung zu den Zielen und Kritik an Details gestoßen. In einer öffentlichen Anhörung des Digitalausschusses zum TKG-Änderungsgesetz 2025 bezeichnete eine Reihe von Sachverständigen den Entwurf als ein wichtiges Signal für die Branche.

  • Auskunft zum Cum/Ex und Cum/Cum

    Zum Stichtag 31. Dezember 2023 befanden sich 380 Verdachtsfälle zur Steuergestaltung bei Cum-Ex-Geschäften bei den Obersten Finanzbehörden der Länder und beim Bundeszentralamt für Steuern mit einem Volumen nicht anrechenbarer/erstatteter Kapitalertragssteuer inklusive Solidaritätszuschlag von rund 3,8 Milliarden Euro in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/548) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion die Linke (21/310).

  • Kosten der Vermeidung von CO2-Emissionen

    Keine konkreten Angaben zu den Kosten, die ihre Pläne zur Vermeidung von CO2-Emissionen verursachen, macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/715) auf eine Kleine Anfrage (21/296) der AfD-Fraktion. Zur Begründung verweist sie darauf, dass Deutschland zur Erreichung der Klimaschutzziele auf ein "breites Spektrum aufeinander abgestimmter Klimaschutzmaßnahmen" setze. Diese dienten neben der Minderung von Treibhausgasen auch der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, dem sozialen Ausgleich sowie der langfristigen Transformation hin zur Klimaneutralität. Die Ausgestaltung der Klimaschutzmaßnahmen gehe dabei über eine "kurzfristige, rein statische Betrachtung der CO2-Vermeidungskosten" hinaus.

  • Steuerung des Windenergieausbaus

    An der von den Koalitionsfraktionen geplanten Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU (RED III) besteht Nachbesserungsbedarf. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Umweltausschusses zu dem Gesetzentwurf "zur Umsetzung von Vorgaben der Richtlinie (EU) 2023/2413 für Zulassungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz, zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes, zur Änderung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes und zur Änderung des Baugesetzbuchs" (21/568) deutlich.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen