Ausbau der "Long Term Evolution"-Technologie


Noch keine Einigung bei Entschädigung für Mobilfunk-Störungen
Der Frequenzbereich zwischen 790 bis 862 Megahertz wird auch von Theatern, Kirchen und öffentlichen Veranstaltern für ihre Funkmikrofone genutzt


(02.11.10) - Wie kulturelle Einrichtungen entschädigt werden sollen, deren Funkmikrofone durch den Ausbau der sogenannten "Long Term Evolution" (LTE)-Technologie gestört werden, darüber haben Bund und Länder bislang keine Einigung erzielen können. Das teilte ein Vertreter der Deutschen Bundesregierung in der Sitzung des Wirtschaftsausschusses mit.

Im Hintergrund der Verhandlungen steht, dass durch die Umstellung des Rundfunks auf digitale Signale ein Teil des bislang dafür benötigten Frequenzspektrums frei geworden ist. Im Mai dieses Jahres versteigerte die Bundesregierung bestimmte Frequenzen unter den großen Mobilfunkunternehmen und erzielte damit Einnahmen von 3,6 Milliarden Euro, die in den Bundeshaushalt einfließen.

Der Frequenzbereich zwischen 790 bis 862 Megahertz wird jedoch auch von Theatern, Kirchen und öffentlichen Veranstaltern für ihre Funkmikrofone genutzt. Es ist zu erwarten, dass die Mobilfunkunternehmen ihre Angebote in diesem Bereich in den nächsten Jahren ausbauen werden, um beispielsweise schnelle Internetverbindungen auch in ländlichen Bereichen zu ermöglichen, wo die Verlegung von Glasfasern zu teuer wäre. Dadurch könnten aber die Funkmikrofone beeinträchtigt werden, so dass sie ausgetauscht werden müssten.

Der Bund hat den Ländern deshalb im Jahr 2009 zugesagt, die Umstellungskosten bis Ende 2015 "in angemessener Höhe" zu übernehmen. Über die Höhe der Zahlungen konnte bislang jedoch kein Einvernehmen erzielt werden. Eine mögliche Entschädigung könnten betroffene Kultureinrichtungen auf Antrag und bei Nachweis der Beeinträchtigung ihre Funkmikrofone verlangen, erläuterte ein Vertreter der Bundesregierung.

Die CDU-Fraktion wies darauf hin, dass laut Auskunft der Bundesnetzagentur bislang keine konkreten Fälle für solche Störungen bekannt geworden sind. Die FDP-Fraktion forderte eine strikte Überprüfung, dass die Entschädigungszahlungen tatsächlich für den Ersatz beeinträchtigter Funkmikrofone verwendet werden.

Die SPD-Fraktion forderte in einem Antrag (17/3177) die Einrichtung eines Fonds, aus dem "den Betroffenen die notwendigen Umstellungskosten angemessen und zeitnah erstattet werden können". Auch die Linksfraktion verlangte in einem Antrag (17/2416), betroffene Kultur- und Medieneinrichtungen zu entschädigen. Die Fraktion geht davon aus, dass von der Umstellung 630.000 Geräte betroffen sind. Die Kosten der Umstellung würden von Experten auf 1 bis 3 Milliarden Euro beziffert.

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen forderte in einem Antrag (17/2920) über eine angemessene Entschädigung hinaus eine Garantie, dass die bisherigen Nutzer wie Theater und Kirchen einen neuen Frequenzbereich (470 bis 790 Megahertz) künftig kostenfrei nutzen dürfen. Außerdem soll ein Teil der Einnahmen aus der Versteigerung verwendet werden, um die gesundheitlichen Wirkungen von Mobilfunkstrahlung zu erforschen. Die drei Oppositionsanträge wurden mit den Stimmen der Fraktionen von CDU/CSU und FDP abgelehnt. (Deutsche Bundesregierung: ra)




Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Garantien für Uefa unterliegen Steuergeheimnis

    Der Erlass von Einkommensteuer für Veranstaltungen in Zusammenhang mit der Fußball-Europameisterschaft 2024 ist aus Sicht der Bundesregierung in besonderem öffentlichen Interesse. Allerdings unterlägen die Inhalte der Steuergarantien für den europäischen Fußballverband Uefa dem Steuergeheimnis, schreibt sie in ihrer Antwort (20/12227) auf eine Kleine Anfrage der Gruppe Die Linke (20/11840).

  • Übererfüllung von EU-Rechtsakten

    Die Bundesregierung gibt in einer Antwort (20/12167) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/11742) Auskunft über das "Gold-Plating" von EU-Richtlinien beziehungsweise EU-Verordnungen. Danach wurden in dieser Legislaturperiode neun Richtlinien und drei Verordnungen über das von der Richtlinie beziehungsweise Verordnung geforderte Mindestmaß hinaus umgesetzt.

  • Werbung der Deutschen Bahn AG

    Die Deutsche Bundesregierung erteilt keine Auskünfte über den Umfang des Werbebudgets der Deutschen Bahn AG (DB AG). Es handle sich dabei um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Unternehmens, heißt es in der Antwort der Regierung (20/12222) auf eine Kleine Anfrage der Gruppe Die Linke (20/11503).

  • Beschränkung der Laienverteidigung

    Der Bundesrat will die in der Strafprozessordnung eröffnete Möglichkeit der Laienverteidigung einschränken. Nach den Vorstellungen der Länderkammer sollen künftig nur noch volljährige Angehörige des Beschuldigten, Vertreter etwa von Berufsverbänden oder Gewerkschaften oder Personen mit der Befähigung zum Richteramt - nach Genehmigung durch das Gericht - die Verteidigung übernehmen dürfen.

  • Innovative Ansätze in der Datenpolitik nötig

    Mit den Rahmenbedingungen für eine innovative Datenpolitik, also Datenaustausch und -nutzung sowie Datenschutz, hat sich der Digitalausschuss in einer öffentlichen Anhörung befasst. Die Sachverständigen bewerteten auch die nationalen Spielräume bei der Umsetzung des europäischen Data Acts, des Data Governance Acts aber auch der KI-Verordnung.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen