Grüne verlangen einheitlichen Anlegerschutz


Schutzniveau für die Bürger durch eine laufende Kontrolle von Finanzdienstleistern auf dem "grauen Kapitalmarkt" erhöhen
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen kritisiert in ihrem Antrag, dass der "graue Kapitalmarkt" mit seinen "Phantasieprodukten" bei allen Regulierungsvorhaben für den Kapitalmarkt unangetastet geblieben sei


(22.06.09) - Geschlossene Fonds sollen anderen Anlageprodukten bei der Finanzaufsicht gleichgestellt werden. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen verlangt in einem Antrag (16/13402) eine laufende Kontrolle von Finanzdienstleistern auf dem "grauen Kapitalmarkt". Die uneinheitliche Regulierung führe zu einem unterschiedlichen Schutzniveau für die Bürger.

Auch Finanzberater müssten unterschiedlichen Pflichten entsprechen, je nachdem, ob sie eine fondsgebundene Lebensversicherung, ein Zertifikat oder einen geschlossenen Schiffsfonds anbieten würden. Dies werde für alle Seiten verwirrend und für die Anleger sogar gefährlich.

Die Fraktion kritisiert in ihrem Antrag, dass der "graue Kapitalmarkt" mit geschlossenen Fonds und "Phantasieprodukten" wie Bankgarantiegeschäften und Depositendarlehen bei allen Regulierungsvorhaben für den Kapitalmarkt unangetastet geblieben sei. Dies habe zu einer Spaltung des Kapitalmarktes geführt, die überwunden werden müsse.

Geschlossene Fonds, die sich zum gängigen Anlageprodukt entwickelt hätten, seien bereits für eine Million Anleger zum Desaster geworden. Die Summe der am grauen Kapitalmarkt versickerten Gelder werde in Schätzungen auf bis zu 30 Milliarden Euro beziffert. Trauriger Höhepunkt sei die Insolvenz der "Göttinger Gruppe" gewesen, bei der 1 Milliarde Euro Anlegergelder verloren gegangen seien.

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen weist darauf hin, dass das am "grauen Kapitalmarkt" verlorene Geld für die Finanzierung von Unternehmen am geordneten Kapitalmarkt fehle. (Deutscher Bundestag: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Sorgfaltspflichten für Online-Dienste

    Bei einer öffentlichen Anhörung des Digitalausschusses ist das von der Bundesregierung geplante Digitale-Dienste-Gesetz (20/10031) zur Umsetzung des Digital Services Act (DSA) auf nationaler Ebene von den geladenen Sachverständigen überwiegend begrüßt worden. Moderate Kritik wurde an einzelnen Punkten des Entwurfs zur Umsetzung laut.

  • Einsatz von KI birgt auch Risiken

    Die Deutsche Bundesregierung erkennt in der Nutzung Künstlicher Intelligenz (KI) ein "vielfältiges und beträchtliches" Potenzial für Beschäftigte und den Arbeitsmarkt. KI könne die Produktivität von Beschäftigten steigern und diese bei ihren Tätigkeiten entlasten.

  • EU-Plastikabgabe weiter in Abstimmung

    Die Deutsche Bundesregierung befindet sich momentan noch in der Abstimmung hinsichtlich der konkreten Ausgestaltung der nationalen Umlegung der EU-Plastikabgabe. Verschiedene Optionen würden geprüft.

  • Bedeutung gemeinwohlorientierter Unternehmen

    Die Parlamentarische Staatssekretärin des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), Franziska Brantner (Bündnis 90/Die Grünen), hat bei der Aussprache zur Unterrichtung des Bundestages zur Nationale Strategie für Soziale Innovationen und Gemeinwohlorientierte Unternehmen im Wirtschaftsausschuss die Bedeutung des Programms betont.

  • Mehr Recycling-Anreize

    In seiner derzeitigen Form hat Paragraf 21 des Verpackungsgesetzes aus Sicht der Bundesregierung für die Hersteller systembeteiligungspflichtiger Verpackungen bereits ein wichtiges Signal in Richtung des ökologischen Verpackungsdesigns gesetzt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen