Leistungsrecht für Menschen mit Behinderung
Grüne wollen Neuntes Sozialgesetzbuch weiterentwickeln
Problematisch sei jedoch, dass der Wille des Gesetzgebers teilweise offensichtlich ignoriert werde
(07.12.11) - Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen macht sich für eine Weiterentwicklung des Neunten Sozialgesetzbuches (SGB IX), in dem das Leistungsrecht für Menschen mit Behinderung geregelt ist, stark. Sie hat dazu einen Antrag (17/7951) vorgelegt, in dem sie zwar die Fortschritte und Vereinfachungen lobt, die das SGB IX für viele Betroffene gebracht habe.
So würden unter anderem Leistungen in vielen Fällen deutlich schneller gewährt und die Wünsche der Betroffenen eine größere Rolle spielen, als vor Inkrafttreten des Gesetzes. Problematisch sei jedoch, dass der Wille des Gesetzgebers teilweise offensichtlich ignoriert werde und Rehabilitationsträger die Vorschriften des SGB IX nicht oder nur unvollständig anwenden, schreibt die Fraktion. So werde das Persönliche Budget nur in kleiner Zahl als trägerübergreifende Leistung gewährt.
Die Grünen verlangen nun von der Bundesregierung, klarzustellen, dass die Vorschriften des SGB IX für die zuständigen Rehabilitationsträger gelten. Außerdem sollen die im SGB IX geregelten Ausnahmen für die Träger der Sozial- und Jugendhilfe aufgehoben und Regelungen zur wirksamen Umsetzung des Prinzips "Rehabilitation vor Pflege" getroffen werden. (Deutscher Bundestag: ra)
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Ausbau der digitalen Infrastruktur
Die von der schwarz-roten Koalition geplante Novelle des Telekommunikationsgesetzes ist bei einer Mehrheit der Sachverständigen auf Zustimmung zu den Zielen und Kritik an Details gestoßen. In einer öffentlichen Anhörung des Digitalausschusses zum TKG-Änderungsgesetz 2025 bezeichnete eine Reihe von Sachverständigen den Entwurf als ein wichtiges Signal für die Branche.
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Auskunft zum Cum/Ex und Cum/Cum
Zum Stichtag 31. Dezember 2023 befanden sich 380 Verdachtsfälle zur Steuergestaltung bei Cum-Ex-Geschäften bei den Obersten Finanzbehörden der Länder und beim Bundeszentralamt für Steuern mit einem Volumen nicht anrechenbarer/erstatteter Kapitalertragssteuer inklusive Solidaritätszuschlag von rund 3,8 Milliarden Euro in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/548) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion die Linke (21/310).
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Kosten der Vermeidung von CO2-Emissionen
Keine konkreten Angaben zu den Kosten, die ihre Pläne zur Vermeidung von CO2-Emissionen verursachen, macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/715) auf eine Kleine Anfrage (21/296) der AfD-Fraktion. Zur Begründung verweist sie darauf, dass Deutschland zur Erreichung der Klimaschutzziele auf ein "breites Spektrum aufeinander abgestimmter Klimaschutzmaßnahmen" setze. Diese dienten neben der Minderung von Treibhausgasen auch der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, dem sozialen Ausgleich sowie der langfristigen Transformation hin zur Klimaneutralität. Die Ausgestaltung der Klimaschutzmaßnahmen gehe dabei über eine "kurzfristige, rein statische Betrachtung der CO2-Vermeidungskosten" hinaus.
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Steuerung des Windenergieausbaus
An der von den Koalitionsfraktionen geplanten Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU (RED III) besteht Nachbesserungsbedarf. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Umweltausschusses zu dem Gesetzentwurf "zur Umsetzung von Vorgaben der Richtlinie (EU) 2023/2413 für Zulassungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz, zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes, zur Änderung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes und zur Änderung des Baugesetzbuchs" (21/568) deutlich.