Geplante 5. Antidiskriminierungsrichtlinie


Opposition kritisiert Haltung der Regierung zur europäischen Antidiskriminierungs- und Mutterschutzrichtlinie
CDU: Richtlinien würden gegen das Subsidiaritätsprinzip der Europäischen Union


(28.02.11) - Die Oppositionsfraktionen SPD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen haben in der Sitzung des Familienausschuss übereinstimmend Kritik an der ablehnenden Haltung der Bundesregierung gegenüber der geplanten 5. Antidiskriminierungsrichtlinie und Mutterschutzrichtlinie der Europäischen Kommission geübt.

Die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP hingegen begrüßten die Ankündigung des Parlamentarischen Staatssekretärs bei der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Hermann Kues (CDU), dass die deutsche Regierung ihr Veto gegen beide Richtlinien auf europäischer Ebene einlegen werde.

Kues hatte den Ausschuss über den derzeitigen Sachstand zu den beiden Richtlinien informiert und die Ablehnung der Regierung begründet. Zum einen verfüge Deutschland bereits in beiden Bereichen über ein erhebliches Schutzniveau, das über das der meisten EU-Mitgliedsstaaten hinaus gehe. Zum anderen verstießen die Richtlinien gegen das Subsidiaritätsprinzip der Europäischen Union.

Deutschland stehe mit seiner Ablehnung nicht allein. So stünden beispielsweise die Regierungen von Großbritannien, Schweden, Dänemark, den Niederlanden, Tschechien und Estland der geplanten Ausweitung des Mutterschutzes auf 20 Wochen bei vollem Lohnausgleich sehr kritisch gegenüber. Die Bundesregierung lehne es zudem ab, dass Vätern ein Vaterschutzurlaub eingeräumt werden soll.

Kues informierte den Ausschuss darüber, dass die ungarische EU-Ratspräsidentschaft bis zum Juni einen Bericht über den Stand der Verhandlungen innerhalb der EU über die beiden Richtlinien vorlegen werde. Die Bundesregierung gehe derzeit aber nicht davon aus, dass die Verhandlungen zu einem erfolgreichen Ende geführt werden.

Vertreter der Opposition bestätigten zwar die Einschätzung, dass Deutschland durchaus über weitgehende Schutzbestimmungen gegen Diskriminierung und für Schwangere und Mütter verfüge. Allerdings seien diese in einigen EU-Ländern deutlich besser ausgebaut. Sie widersprachen damit der Ansicht von Kues, Deutschland nehme in der EU eine Spitzenreiterstellung ein.

SPD, Linke und Grüne verwiesen zudem auf die Beschlüsse des Europäischen Parlaments, das eine Ausweitung der Antidiskriminierungsrichtlinie und des Mutterschutzes gedrungen habe. Über diese dürften sich die nationalen Regierungen nicht einfach hinwegsetzen.

Kues hielt dem entgegen, dass die Beschlüsse des Europäischen Parlaments über die Vorstellungen der Europäischen Kommission weit hinaus gingen. Eine Umsetzung der 5. Antidiskriminierungsrichtlinie und der Mutterschutzrichtlinie führe zu mehr Rechtsunsicherheit und zu erheblichen Folgekosten. (Deutscher Bundestag: ra)


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Gleichstellung als verbindliches Förderkriterium

    Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert in einem Antrag (21/790) die Bundesregierung auf, Maßnahmen zu ergreifen, um die Gleichstellung von Frauen und Mädchen im organisierten Sport in Deutschland deutlich zu verbessern.

  • Ausbau der digitalen Infrastruktur

    Die von der schwarz-roten Koalition geplante Novelle des Telekommunikationsgesetzes ist bei einer Mehrheit der Sachverständigen auf Zustimmung zu den Zielen und Kritik an Details gestoßen. In einer öffentlichen Anhörung des Digitalausschusses zum TKG-Änderungsgesetz 2025 bezeichnete eine Reihe von Sachverständigen den Entwurf als ein wichtiges Signal für die Branche.

  • Auskunft zum Cum/Ex und Cum/Cum

    Zum Stichtag 31. Dezember 2023 befanden sich 380 Verdachtsfälle zur Steuergestaltung bei Cum-Ex-Geschäften bei den Obersten Finanzbehörden der Länder und beim Bundeszentralamt für Steuern mit einem Volumen nicht anrechenbarer/erstatteter Kapitalertragssteuer inklusive Solidaritätszuschlag von rund 3,8 Milliarden Euro in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/548) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion die Linke (21/310).

  • Kosten der Vermeidung von CO2-Emissionen

    Keine konkreten Angaben zu den Kosten, die ihre Pläne zur Vermeidung von CO2-Emissionen verursachen, macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/715) auf eine Kleine Anfrage (21/296) der AfD-Fraktion. Zur Begründung verweist sie darauf, dass Deutschland zur Erreichung der Klimaschutzziele auf ein "breites Spektrum aufeinander abgestimmter Klimaschutzmaßnahmen" setze. Diese dienten neben der Minderung von Treibhausgasen auch der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, dem sozialen Ausgleich sowie der langfristigen Transformation hin zur Klimaneutralität. Die Ausgestaltung der Klimaschutzmaßnahmen gehe dabei über eine "kurzfristige, rein statische Betrachtung der CO2-Vermeidungskosten" hinaus.

  • Steuerung des Windenergieausbaus

    An der von den Koalitionsfraktionen geplanten Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU (RED III) besteht Nachbesserungsbedarf. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Umweltausschusses zu dem Gesetzentwurf "zur Umsetzung von Vorgaben der Richtlinie (EU) 2023/2413 für Zulassungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz, zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes, zur Änderung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes und zur Änderung des Baugesetzbuchs" (21/568) deutlich.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen