Unverständlichkeit des Textes?


Pro und Contra Ausschreibungspflicht für Integrationsfachdienste
Kritik: Auswahl von Anbietern zur Integration Schwerbehinderter in den Arbeitsmarkt erfolge bei einer Ausschreibung hauptsächlich über den Preis


(12.07.11) - Mit den Argumenten für und gegen eine Ausschreibungspflicht für Integrationsfachdienste zur Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben schwerbehinderter Menschen beschäftigten sich die geladenen Sachverständigen bei der öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales. Zugrunde lagen der Antrag der SPD-Fraktion "Ausschreibungspflicht für Leistungen der Integrationsfachdienste stoppen – Sicherstellung von Qualität, Transparenz und Effizienz" (17/4847) sowie der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel "Alternativen zur öffentlichen Ausschreibung für Leistungen der Integrationsfachdienste ermöglichen" (17/5205).

Dabei verteidigte sich Thomas Albrecht von der Bundesagentur für Arbeit gegen Kritik, die Auswahl von Anbietern zur Integration Schwerbehinderter in den Arbeitsmarkt erfolge bei einer Ausschreibung hauptsächlich über den Preis. "Bei der Ausarbeitung der Vergabeunterlagen stehen die Qualitätskriterien im Vordergrund", betonte Albrecht. Zwar werde der Wettbewerb zwischen den verschiedenen Anbietern hart geführt, doch nur ein Drittel der Zuschläge ginge an die günstigsten Anbieter. Außerdem sei vor jeder Ausschreibung eine Anhörung von Vertretern der einzelnen Fachverbände fester Bestandteil des Prozederes. "Deren Sachverstand ist uns sehr wichtig", sagte Albrecht.

Demgegenüber kritisierte der Einzelsachverständige Richard Auernheimer, eine Ausschreibungspflicht führe nicht automatisch zu einer Qualitätsverbesserung der Leistungen seitens der Anbieter, und forderte, zurückzukehren zur bisherigen Praxis, die eine solche Ausschreibungspflicht nicht vorsah. "Es wird hier eine Korrektur vorgenommen, die auf juristischen Motiven basiert, nicht auf fachlichen", sagte er.

Kerstin Piontkowski vom Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge gab zu bedenken, dass "die Ausschreibung arbeitsmarktpolitischer Leistungen immer auch die Gefahr einer Standardisierung birgt". Es sei oft eben nicht so, dass die innovativste Lösung den Zuschlag bekomme, sagte sie. Zudem hob sie das "breite Leistungsspektrum" der Integrationsfachdienste hervor. Diese deckten nicht nur Leistungen der Arbeitsvermittlung ab, sondern auch die anschließende Begleitung der Betroffenen nach ihrem Eintritt in das Arbeitsleben. "Es geht besonders um Hilfe aus einer Hand", sagte sie.

Helga Seel von der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen sah dies ähnlich. "Wir sind von dem fachlichen Zusammenwirken zwischen Begleitung und Vermittlung überzeugt und würden sehr bedauern, wenn dies auseinander fiele."
Jörg Bungart von der Bundesgemeinschaft für Unterstützte Beschäftigung e.V. bemängelte, Ausschreibungen führten oftmals zu Dumpinglöhnen bei den Beschäftigten der beteiligten Anbieter. "Daher fehlen den Trägern immer mehr die benötigten Fachkräfte." (Deutscher Bundestag: ra)


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

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    Die von der schwarz-roten Koalition geplante Novelle des Telekommunikationsgesetzes ist bei einer Mehrheit der Sachverständigen auf Zustimmung zu den Zielen und Kritik an Details gestoßen. In einer öffentlichen Anhörung des Digitalausschusses zum TKG-Änderungsgesetz 2025 bezeichnete eine Reihe von Sachverständigen den Entwurf als ein wichtiges Signal für die Branche.

  • Auskunft zum Cum/Ex und Cum/Cum

    Zum Stichtag 31. Dezember 2023 befanden sich 380 Verdachtsfälle zur Steuergestaltung bei Cum-Ex-Geschäften bei den Obersten Finanzbehörden der Länder und beim Bundeszentralamt für Steuern mit einem Volumen nicht anrechenbarer/erstatteter Kapitalertragssteuer inklusive Solidaritätszuschlag von rund 3,8 Milliarden Euro in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/548) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion die Linke (21/310).

  • Kosten der Vermeidung von CO2-Emissionen

    Keine konkreten Angaben zu den Kosten, die ihre Pläne zur Vermeidung von CO2-Emissionen verursachen, macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/715) auf eine Kleine Anfrage (21/296) der AfD-Fraktion. Zur Begründung verweist sie darauf, dass Deutschland zur Erreichung der Klimaschutzziele auf ein "breites Spektrum aufeinander abgestimmter Klimaschutzmaßnahmen" setze. Diese dienten neben der Minderung von Treibhausgasen auch der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, dem sozialen Ausgleich sowie der langfristigen Transformation hin zur Klimaneutralität. Die Ausgestaltung der Klimaschutzmaßnahmen gehe dabei über eine "kurzfristige, rein statische Betrachtung der CO2-Vermeidungskosten" hinaus.

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