Flexibel bei der elektronischen Steuererklärung
Experten fordern: Die elektronische Steuererklärung soll vorerst freiwillig bleiben - Längere Übergangsfristen können zudem eine "Entzerrung" bewirken
Die elektronische Übertragung sei auch bei Steuerberatern noch nicht soweit verbreitet wie das wünschenswert wäre
(10.10.08) - Wenn es nach dem Willen von Sachverständigen geht, soll die Abgabe von elektronischen Steuererklärungen durch Unternehmen vorerst freiwillig bleiben. Dies wurde bei der öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses zum Regierungsentwurf eines Steuerbürokratieabbaugesetzes (16/10188) am 9. Oktober 2008 deutlich.
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass vom Veranlagungsjahr 2011 "standardmäßig" alle Steuererklärungen von Unternehmen elektronisch an die Finanzbehörden übermittelt werden sollen. Um "unbillige Härten" zu vermeiden, sollen die Finanzämter allerdings auch auf eine elektronische Übermittlung verzichten können. Vorgesehen ist ebenso, dass die Inhalte der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung für Wirtschaftsjahre ab 2011 elektronisch zum Finanzamt gelangen. Umfangreiche Papiere sollen dann nicht mehr eingereicht werden müssen.
Dieter Ondracek von der Deutschen Steuer-Gewerkschaft räumte ein, dass es in den Finanzämtern zu Anfangsschwierigkeiten kommen könne. Die Unternehmen würden die Steuerdaten ohnehin bereits elektronisch vorhalten, eine "Buchführung per Hand" gebe es nicht mehr.
Hartmut Schwab von der Bundessteuerberaterkammer sagte, die elektronische Übertragung sei auch bei Steuerberatern noch nicht soweit verbreitet wie das wünschenswert wäre. Die Überlegung sei, dass man ohnehin häufig noch Belege in Papierform einreichen müsse und sich dann dafür entscheide, die Steuererklärung zusammen mit den Papier-Belegen abzuschicken.
Anita Käding vom Bund der Steuerzahler plädierte dafür, im Gesetz zu regeln, wann ein Härtefall vorliegt, sonst könne es in der Praxis zu Problemen kommen. Auch sprach sie sich für längere Übergangsfristen aus, um eine "Entzerrung" zu erreichen.
Heinz-Udo Schaap vom Zentralen Kreditausschuss der deutschen Banken ging auf die Problematik der elektronischen Signatur ein, die nach den jetzigen Plänen an eine konkrete Person gebunden sei. Schaap hielt dieses Instrument für "zu eng".
Der Zentrale Kreditausschuss habe vorgeschlagen, ein "elektronisches Siegel" einzuführen, das die Authentizität und Integrität von elektronisch übermittelten Dokumenten sicherstellt. Das Siegel würde sich auf ein Unternehmen, nicht auf eine konkrete Person beziehen, was für die Unternehmen mehr Flexibilität bei gleich hoher Sicherheit bedeuten würde. "Das wäre eine echte bürokratische Erleichterung", so Schaap, um auch andere steuerrelevante Dokumente wie etwa Kontoauszüge und Rechnungen zu übermitteln.
Keine Bedenken gegen die geplante Anhebung der Schwellenwerte für monatlich abzugebende Lohnsteuer-Anmeldungen von 3.000 Euro auf 4.000 Euro und für vierteljährliche Anmeldungen von 800 Euro auf 1.000 Euro hatten sowohl Dieter Ondracek von der Steuer-Gewerkschaft als auch Michael Herzog vom Bundesverband der Deutschen Industrie. (Deutscher Bundestag: ra)
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