Sie sind hier: Home » Recht » Deutschland » Gesetze

Steuererklärung nur noch elektronisch


Unternehmen müssen ihre Steuererklärung ab 2011 elektronisch abgeben
Nur bei "unbilligen Härten", sollen die Finanzämter auch auf eine elektronische Übermittlung verzichten dürfen


(09.09.08) - Unter dem Stichwort "Entbürokratisierung" zwingt die Deutsche Bundesregierung Unternehmen dazu, vom Veranlagungsjahr 2011 an sämtliche Steuererklärungen standardmäßig elektronisch an die Finanzbehörden zu übermitteln. Darauf zielt ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zur "Modernisierung und Entbürokratisierung des Steuerverfahrens" (16/10188) ab. Um "unbillige Härten" zu vermeiden, sollen die Finanzämter allerdings auch auf eine elektronische Übermittlung verzichten können. Was genau unter " unbillige Härten" zu verstehen ist, darüber schweigt sich der "Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und Entbürokratisierung des Steuerverfahrens" (Steuerbürokratieabbaugesetz) aus.

Damit die vollelektronische Unternehmensteuererklärung Standard werden kann, ist vorgesehen, dass auch die Inhalte der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung für Wirtschaftsjahre ab 2011 auf elektronischem Weg zum Finanzamt gelangen. Umfangreiche Papiere sollen dann nicht mehr eingereicht werden müssen. Entfallen soll ebenfalls der bisher übliche Papier-Fragebogen für die jährlich rund 880.000 neu gegründeten Unternehmen. Wenn sie ihre Tätigkeit aufnehmen, sollen sie die Finanzämter über steuerrelevante Verhältnisse elektronisch informieren, so die Regierung.

Zudem soll auch die Steuererklärung von Arbeitnehmern und anderen privaten Steuerzahlern dadurch einfacher werden, dass Nachweise und Unterlagen dem Finanzamt künftig ohne zusätzlichen Aufwand elektronisch zur Verfügung gestellt werden. Das neue Verfahren, das sich an der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung ElsterLohn I orientiert, soll zunächst für Spendenquittungen, für die Bescheinigung vermögenswirksamer Leistungen (Anlage VL) und für Bescheinigungen für so genannte Riester-Verträge gelten, mittelfristig aber ausgebaut werden.

Aus Sicht der Regierung werden dadurch wesentliche Hindernisse beseitigt, die einer elektronischen Übermittlung von Einkommensteuererklärungen noch entgegenstehen. Zugleich erhielten die Finanzämter die erforderlichen Informationen, um den Steuerzahlern eine bereits vorausgefüllte Steuererklärung mit "attraktivem Datenumfang" anbieten zu können. Die gesetzliche Verpflichtung, Steuererklärungen und Unterlagen in Papierform vorzulegen, werde erst dann hinfällig, wenn die Finanzämter die elektronischen Voraussetzungen geschaffen haben, also etwa elektronische Datensätze zur Abgabe elektronischer Steuererklärungen.

Darüber hinaus soll künftig die Steuer vorläufig festgesetzt werden können, wenn ein Verfahren wegen einer "einfachgesetzlichen" Rechtsfrage beim Bundesfinanzhof anhängig ist. Aus Sicht der Regierung werden damit massenhaft eingelegte Einsprüche, etwa um Haftungsrisiken zu vermeiden, überflüssig. Ebenso ist geplant, dass die Finanzverwaltung und die Rentenversicherungsträger in Zukunft ihre Außenprüfungen bei Arbeitgebern gleichzeitig vornehmen, um den damit verbundenen Aufwand zu reduzieren.

Vorgesehen ist zudem, die Grenzen für die monatliche Abgabe von Umsatzsteuer-Voranmeldungen von 6.136 Euro auf 7.500 Euro und für vierteljährliche Voranmeldungen von 512 Euro auf 1.000 Euro anzuheben. Entsprechend sollen auch die Schwellenwerte für monatlich abzugebende Lohnsteuer-Anmeldungen von 3.000 Euro auf 4.000 Euro und für vierteljährliche Anmeldungen von 800 Euro auf 1.000 Euro erhöht werden.

Reduzieren will die Regierung schließlich umsatzsteuerliche Informationspflichten der Unternehmer. Bei steuerfreien Leistungen an andere Unternehmer oder an staatliche Stellen sollen keine Rechnungen mehr erteilt werden müssen. Überdies soll künftig auf das Erfordernis verzichtet werden, bei der elektronischen Übermittlung von Rechnungen eine Sammelrechnung mitzuschicken. (Deutsche Bundesregierung: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Gesetze

  • Führerscheinüberprüfung durch Arbeitgeber

    Der Bundesrat will gesetzlich festschreiben, dass Arbeitgeber, die als Halter des Fahrzeugs ihren Arbeitnehmern ein Fahrzeug dauerhaft oder vorübergehend zur Verfügung stellen, ihren Kontrollpflichten Genüge tun, "wenn sie sich einmalig den Führerschein des Arbeitnehmers haben vorzeigen lassen und aus ihrer Perspektive kein konkreter Anlass besteht, das Dokument erneut zu prüfen".

  • Außenwirtschaftsgesetz wird geändert

    Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und anderer Rechtsvorschriften (20/13958) eingebracht. Damit soll die Richtlinie (EU) 2024/1226 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. April 2024 zur Definition von Straftatbeständen und Sanktionen bei Verstoß gegen restriktive Maßnahmen der Union umgesetzt und eine weitere Richtlinie geändert werden.

  • Bundesregierung plant Änderungen im Batterierecht

    Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf (20/13953) zur Anpassung des Batterierechts an die neue EU-Batterieverordnung (EU) 2023/1542) vorgelegt. Damit sollen vor allem Vorgaben aus der europäischen Verordnung in nationales Recht umgesetzt werden.

  • CO2-Emissionen reduzieren

    Die Bundesregierung will die Speicherung von Kohlendioxid im Meeresgrund auf hoher See ermöglichen - und dazu den Export des klimaschädlichen Treibhausgases in andere Länder wie etwa Norwegen erlauben. Ziel ist es, auf diese Weise schwer vermeidbare CO2-Emissionen zu reduzieren.

  • Nutzung von Mobilitätsdaten

    Damit multimodale Reise- und Echtzeit-Verkehrsinformationsdienste ermöglicht und eine Datengrundlage für die anbieterübergreifende digitale Buchung und Bezahlung von Mobilitätsdienstleistungen geschaffen werden kann, hat die Bundesregierung den Entwurf eines Mobilitätsdatengesetzes (20/13954) vorgelegt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen