Sie sind hier: Home » Recht » Deutschland » Gesetze

Steuererklärung nur noch elektronisch


Unternehmen müssen ihre Steuererklärung ab 2011 elektronisch abgeben
Nur bei "unbilligen Härten", sollen die Finanzämter auch auf eine elektronische Übermittlung verzichten dürfen


(09.09.08) - Unter dem Stichwort "Entbürokratisierung" zwingt die Deutsche Bundesregierung Unternehmen dazu, vom Veranlagungsjahr 2011 an sämtliche Steuererklärungen standardmäßig elektronisch an die Finanzbehörden zu übermitteln. Darauf zielt ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zur "Modernisierung und Entbürokratisierung des Steuerverfahrens" (16/10188) ab. Um "unbillige Härten" zu vermeiden, sollen die Finanzämter allerdings auch auf eine elektronische Übermittlung verzichten können. Was genau unter " unbillige Härten" zu verstehen ist, darüber schweigt sich der "Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und Entbürokratisierung des Steuerverfahrens" (Steuerbürokratieabbaugesetz) aus.

Damit die vollelektronische Unternehmensteuererklärung Standard werden kann, ist vorgesehen, dass auch die Inhalte der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung für Wirtschaftsjahre ab 2011 auf elektronischem Weg zum Finanzamt gelangen. Umfangreiche Papiere sollen dann nicht mehr eingereicht werden müssen. Entfallen soll ebenfalls der bisher übliche Papier-Fragebogen für die jährlich rund 880.000 neu gegründeten Unternehmen. Wenn sie ihre Tätigkeit aufnehmen, sollen sie die Finanzämter über steuerrelevante Verhältnisse elektronisch informieren, so die Regierung.

Zudem soll auch die Steuererklärung von Arbeitnehmern und anderen privaten Steuerzahlern dadurch einfacher werden, dass Nachweise und Unterlagen dem Finanzamt künftig ohne zusätzlichen Aufwand elektronisch zur Verfügung gestellt werden. Das neue Verfahren, das sich an der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung ElsterLohn I orientiert, soll zunächst für Spendenquittungen, für die Bescheinigung vermögenswirksamer Leistungen (Anlage VL) und für Bescheinigungen für so genannte Riester-Verträge gelten, mittelfristig aber ausgebaut werden.

Aus Sicht der Regierung werden dadurch wesentliche Hindernisse beseitigt, die einer elektronischen Übermittlung von Einkommensteuererklärungen noch entgegenstehen. Zugleich erhielten die Finanzämter die erforderlichen Informationen, um den Steuerzahlern eine bereits vorausgefüllte Steuererklärung mit "attraktivem Datenumfang" anbieten zu können. Die gesetzliche Verpflichtung, Steuererklärungen und Unterlagen in Papierform vorzulegen, werde erst dann hinfällig, wenn die Finanzämter die elektronischen Voraussetzungen geschaffen haben, also etwa elektronische Datensätze zur Abgabe elektronischer Steuererklärungen.

Darüber hinaus soll künftig die Steuer vorläufig festgesetzt werden können, wenn ein Verfahren wegen einer "einfachgesetzlichen" Rechtsfrage beim Bundesfinanzhof anhängig ist. Aus Sicht der Regierung werden damit massenhaft eingelegte Einsprüche, etwa um Haftungsrisiken zu vermeiden, überflüssig. Ebenso ist geplant, dass die Finanzverwaltung und die Rentenversicherungsträger in Zukunft ihre Außenprüfungen bei Arbeitgebern gleichzeitig vornehmen, um den damit verbundenen Aufwand zu reduzieren.

Vorgesehen ist zudem, die Grenzen für die monatliche Abgabe von Umsatzsteuer-Voranmeldungen von 6.136 Euro auf 7.500 Euro und für vierteljährliche Voranmeldungen von 512 Euro auf 1.000 Euro anzuheben. Entsprechend sollen auch die Schwellenwerte für monatlich abzugebende Lohnsteuer-Anmeldungen von 3.000 Euro auf 4.000 Euro und für vierteljährliche Anmeldungen von 800 Euro auf 1.000 Euro erhöht werden.

Reduzieren will die Regierung schließlich umsatzsteuerliche Informationspflichten der Unternehmer. Bei steuerfreien Leistungen an andere Unternehmer oder an staatliche Stellen sollen keine Rechnungen mehr erteilt werden müssen. Überdies soll künftig auf das Erfordernis verzichtet werden, bei der elektronischen Übermittlung von Rechnungen eine Sammelrechnung mitzuschicken. (Deutsche Bundesregierung: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Gesetze

  • Verordnung zu Cookies auf Webseiten vorgelegt

    Damit Internetnutzer eine "anwenderfreundliche Alternative zu der Vielzahl zu treffender Einzelentscheidungen" bei Cookie-Einwilligungsbannern haben, hat die Bundesregierung eine Verordnung auf den Weg gebracht (20/12718).

  • Änderung der Außenwirtschaftsverordnung

    Mit der 21. Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsordnung soll die Ausfuhr von "Dual-Use-Gütern", also Waren mit doppeltem Verwendungszweck, restriktiver gehandhabt werden.

  • Bekämpfung von Finanzkriminalität

    Der Etat des Bundesfinanzministeriums (Einzelplan 08) soll 2025 um 332 Millionen Euro auf 10,1 Milliarden Euro steigen im Vergleich zu 2024. Das zumindest sieht der Haushaltsentwurf der Bundesregierung vor, der dem Bundestag zugeleitet wurde (20/12400).

  • Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz beschlossen

    Der Rechtsausschuss hat den Gesetzentwurf der Bundesregierung "zur Reform des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes" (KapMuG - 20/10942, 20/11307) beschlossen. Die Vorlage passierte das Gremium in geänderter Fassung mit Stimmen der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP bei Ablehnung der CDU/CSU-Fraktion, der Gruppen Die Linke und BSW und Enthaltung der AfD-Fraktion.

  • Auskunftssperren für Mandatsträger

    Die Deutsche Bundesregierung will mit einem Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesmeldegesetzes (20/12349) den Schutz gefährdeter Personen vor Anfeindungen oder sonstigen Angriffen, die nach Bekanntwerden ihrer Wohnanschrift durch Melderegisterauskünfte erfolgen können, verstärken.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen