Ungerechtfertigte Begünstigung des Hotelgewerbes


Finanzausschuss: Koalitionsfraktionen lehnen höheren Mehrwertsteuersatz für Hotels ab
Man solle dazu stehen, was man beschlossen habe, argumentierte ihr Sprecher


(17.02.10) - Der Finanzausschuss hat eine Wiedereinführung des bis Ende 2009 geltenden Umsatzsteuersatzes von 19 Prozent für Übernachtungsleistungen von Hotelbetrieben abgelehnt. Mit den Stimmen von CDU/CSU-Fraktion und FDP-Fraktion wurde ein entsprechender Gesetzentwurf der SPD-Fraktion (17/520), in dem die Aufhebung des ermäßigten Steuersatzes von 7 Prozent vorgesehen war, zurückgewiesen.

Für den Entwurf votierten neben der SPD-Fraktion auch die Linksfraktion und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Ebenfalls abgelehnt wurde ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/447), mit dem die Bundesregierung aufgefordert werden sollte, den vollen Steuersatz von 19 Prozent wieder einzuführen, "um die ungerechtfertigte Begünstigung des Hotelgewerbes bei der Umsatzbesteuerung von Übernachtungsdienstleistungen zu beenden".

Die SPD-Fraktion hatte sich bei der Vorstellung ihres Entwurfs unter anderem auf den stellvertretenden nordrhein-westfälischen Ministerpräsidenten Andreas Pinkwart (FDP) bezogen, der eine Aussetzung der Umsatzsteuersenkung für Hotelbetriebe verlangt hatte. Auch der Ministerpräsident von Nordrhein-Westfalen, Jürgen Rüttgers (CDU), habe diese Forderung unterstützt. Die Koalition solle daher über den SPD-Gesetzentwurf froh sein und habe Gelegenheit zur Zustimmung. In den Reihen der Koalition gebe es kaum jemanden, der das Gesetz noch gut finde.

Die CDU/CSU-Fraktion wies die Forderungen der Opposition zurück. Man solle dazu stehen, was man beschlossen habe, argumentierte ihr Sprecher. Die FDP-Fraktion warnte davor, die alten Debatten aus dem letzten Jahr zu wiederholen.

Dagegen nannte die Linksfraktion die Senkung der Umsatzsteuer eine "unsinnige Maßnahme". Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wies darauf hin, dass sich der Aufwand für die Hotels signifikant erhöht habe, da es jetzt unterschiedliche Steuersätze für Übernachtungsleistungen und für Nebenleistungen wie das Frühstück gebe.

Die Bundesregierung verwies auf eine Umfrage des Hotelverbands Deutschland, nach der die befragten Hotelbetriebe Investitionen in Höhe von 330 Millionen Euro planen würden. Damit werde deutlich, dass das Wachstumsbeschleunigungsgesetz zusätzliche Investitionen auslöse. Weitere Leistungen wie etwa das Frühstück könnten in den ermäßigten Steuersatz jedoch nicht einbezogen werden, erklärte die Bundesregierung auf Fragen von Abgeordneten. (Deutscher Bundestag: ra)


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • PKGr-Bericht über Kontrolltätigkeit vorgelegt

    Als Unterrichtung durch das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) liegt dessen "Bericht über die Kontrolltätigkeit gemäß Paragraf 13 des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes" (21/12) für den Berichtszeitraum Oktober 2023 bis Februar 2025 vor. Das PKGr kontrolliert die Bundesregierung hinsichtlich der Tätigkeit der Nachrichtendienste des Bundes (Bundesamt für Verfassungsschutz, Militärischer Abschirmdienst, Bundesnachrichtendienst).

  • Deutsche Bahn dominiert

    Die Bundesregierung hat eine auf das 9. Sektorgutachten Bahn der Monopolkommission (20/8027) bezogene Stellungnahme vorgelegt (21/21). Dabei werde auf die Marktsituation bis zum 1. Halbjahr 2024 sowie auf Maßnahmen der Bundesregierung Bezug genommen, die bis zu diesem Zeitpunkt bereits vollzogen worden sind oder deren Umsetzung bevorsteht, heißt es in der Unterrichtung.

  • Internationale Standards und Normen

    Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).

  • Treibhausgas (THG)-Emissionen

    Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).

  • Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich

    Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen