Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union: Günter Verheugen fordert, Gesetze auf das Notwendige zu beschränken Es müsse unter anderem eine genaue Folgen-Kosten-Abschätzung der geplanten EU-Verordnungen geben
(18.02.08) - Die Modernisierung des Gesetzgebungsprozesses auf europäischer Ebene ist aus Sicht von Günter Verheugen auf einem guten Weg. Es vollziehe sich ein Wandel im gesetzgeberischen Handeln, sagte der Vizepräsident der Europäischen Kommission in einer nicht öffentlichen Sondersitzung des Europaausschusses am 14.02.08.
Die Auffassung, dass die Rechtsvorschriften "zu viel, zu kompliziert und zu teuer" seien, sei bei den Bürgern tief verwurzelt. "Darum ist es nötig, dass man dort etwas tut", so Verheugen. Man brauche eine Gesetzgebung, die sich auf das Notwendige beschränkt.
Verheugen benannte drei Pfeiler der Reform: Es müsse die Qualität der Gesetze verbessert werden, Rechtsvorschriften seien zu vereinfachen und Bürokratie abzubauen. Daher müsse es unter anderem eine genaue Folgen-Kosten-Abschätzung der geplanten EU-Verordnungen geben, betonte der EU-Kommissar. Zudem würden derzeit in etwa 160 Initiativen Rechtsakte überprüft und vereinfacht. Teilweise würden Gesetze abgeschafft oder modernisiert.
Schwerpunkt des Bürokratieabbaus sei die Reduzierung von Kosten für Unternehmen, erläuterte Verheugen. Das Programm ermittle die Ausgaben der Firmen, die sie ausschließlich für Vorgaben aus Brüssel aufwenden müssten. Verheugen bezifferte den Gesamtbetrag auf 350 Milliarden Euro pro Jahr, die an Bürokratiekosten für Unternehmer anfallen würden.
25 Prozent davon sollen bis zum Jahr 2012 auf EU-Ebene reduziert werden. "Wir müssen aus dem Bürokratieabbau ein politisches Projekt machen und dürfen es nicht den Bürokraten überlassen", so Verheugen, der in diesem Zusammenhang die so genannte "Stoiber-Kommission" hervorhob. "Der ehemalige bayerische Ministerpräsident hat von Anfang an das Vorhaben mit viel Engagement begleitet", sagte der SPD-Politiker im Europaausschuss. (Deutscher Bundestag: ra)
Die Bundesregierung wird ein neues Klimaschutzprogramm vorlegen, das im Zeitraum bis zum Jahr 2030 auch Maßnahmen zur Treibhausgasminderungsquote im Bereich der durch die EU-Lastenverteilungsverordnung (ESR) erfassten Sektoren Gebäude und Verkehr enthalten wird. Die Maßnahmen für das Programm werden derzeit entwickelt. Das geht aus der Antwort (21/1072) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/762) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor.
Die Bundesregierung lehnt die Erhöhung von Zeitschwellen für Entschädigungen in der Fluggastrechteverordnung der EU ab. Sie stellt sich damit gegen einen entsprechenden Beschluss des Rates der EU-Verkehrsminister, wie aus einer Antwort (21/962) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/749) hervorgeht. Eine solche "Abschwächung des Verbraucherschutzniveaus" lehne die Bundesregierung ab. Sie trete für einen "ausgewogenen Ausgleich der Interessen der Fluggäste und der Luftfahrtunternehmen sowie der Reisewirtschaft" ein.
Der Petitionsausschuss hält mehrheitlich an der Widerspruchslösung (Opt-out-Lösung) bei der elektronischen Patientenakte (ePA) fest. In der Sitzung verabschiedete der Ausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD die Beschlussempfehlung an den Bundestag, das Petitionsverfahren zu der Forderung, die elektronische Patientenakte nur mit ausdrücklichem Einverständnis der Betroffenen anzulegen (Opt-in-Lösung), abzuschließen, weil keine Anhaltspunkte für parlamentarische Aktivitäten zu erkennen seien.
Derzeit befinden sich 253 Cum-Cum-Verdachtsfälle mit einem Volumen in Höhe von 7,3 Milliarden Euro bei den obersten Behörden der Länder und dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/915) auf eine Kleine Anfrage (21/536) der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen zu den rechtswidrigen Steuergeschäften.
In einer Kleinen Anfrage (21/946) möchte die AfD-Fraktion von der Bundesregierung wissen, wie die EU-Maschinenverordnung (EU/2023/1230) im Hinblick auf KI-basierte Sicherheitssysteme angewendet und begleitet werden soll. Die Verordnung, die ab dem 20. Januar 2027 gilt, stellt laut Vorbemerkung der Anfrage neue Anforderungen an Maschinen mit eingebetteter Künstlicher Intelligenz.
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