Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union: Günter Verheugen fordert, Gesetze auf das Notwendige zu beschränken Es müsse unter anderem eine genaue Folgen-Kosten-Abschätzung der geplanten EU-Verordnungen geben
(18.02.08) - Die Modernisierung des Gesetzgebungsprozesses auf europäischer Ebene ist aus Sicht von Günter Verheugen auf einem guten Weg. Es vollziehe sich ein Wandel im gesetzgeberischen Handeln, sagte der Vizepräsident der Europäischen Kommission in einer nicht öffentlichen Sondersitzung des Europaausschusses am 14.02.08.
Die Auffassung, dass die Rechtsvorschriften "zu viel, zu kompliziert und zu teuer" seien, sei bei den Bürgern tief verwurzelt. "Darum ist es nötig, dass man dort etwas tut", so Verheugen. Man brauche eine Gesetzgebung, die sich auf das Notwendige beschränkt.
Verheugen benannte drei Pfeiler der Reform: Es müsse die Qualität der Gesetze verbessert werden, Rechtsvorschriften seien zu vereinfachen und Bürokratie abzubauen. Daher müsse es unter anderem eine genaue Folgen-Kosten-Abschätzung der geplanten EU-Verordnungen geben, betonte der EU-Kommissar. Zudem würden derzeit in etwa 160 Initiativen Rechtsakte überprüft und vereinfacht. Teilweise würden Gesetze abgeschafft oder modernisiert.
Schwerpunkt des Bürokratieabbaus sei die Reduzierung von Kosten für Unternehmen, erläuterte Verheugen. Das Programm ermittle die Ausgaben der Firmen, die sie ausschließlich für Vorgaben aus Brüssel aufwenden müssten. Verheugen bezifferte den Gesamtbetrag auf 350 Milliarden Euro pro Jahr, die an Bürokratiekosten für Unternehmer anfallen würden.
25 Prozent davon sollen bis zum Jahr 2012 auf EU-Ebene reduziert werden. "Wir müssen aus dem Bürokratieabbau ein politisches Projekt machen und dürfen es nicht den Bürokraten überlassen", so Verheugen, der in diesem Zusammenhang die so genannte "Stoiber-Kommission" hervorhob. "Der ehemalige bayerische Ministerpräsident hat von Anfang an das Vorhaben mit viel Engagement begleitet", sagte der SPD-Politiker im Europaausschuss. (Deutscher Bundestag: ra)
Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.
Über die Beschaffung und den Einsatz von IT-(Sicherheits-)Produkten durch den Bund als öffentlichen Auftraggeber informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/14226). Unter der Überschrift "Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung" wird darin ein umfassender Überblick über die Beschaffung und Zulassung von einzelnen IT-Sicherheitsprodukten und -diensten gegeben.
Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort (20/14693) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14379) die zu Ende 2024 erfolgte Änderung der Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Bereits die bis November 2024 geltenden Regelungen hätten vorgesehen, dass Mitglieder des Bundestages "in Ausnahmefällen" in Aufsichtsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung berufen werden können, heißt es in der Antwort.
Verschiedene gesetzliche Initiativen der vergangenen Jahre zielen nach Angaben der Bundesregierung darauf ab, unzulässige Einflussnahmen auf die Datengrundlagen des Risikostrukturausgleichs (RSA) der Krankenkassen zu verhindern und die Manipulationsresistenz des RSA zu stärken. Zuletzt sei mit dem "Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz" (GKV-FKG) 2020 die sogenannte Manipulationsbremse eingeführt worden, heißt es in der Antwort (20/14678) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/14442) der Unionsfraktion.
Die Bundesregierung strebt eine effiziente, wirtschafts- und innovationsfreundliche Umsetzungsstruktur der europäischen KI-Verordnung an, die knappe Ressourcen klug einsetzt. Das antwortet die Bundesregierung (20/14421) der AfD-Fraktion auf eine Kleine Anfrage (20/14109).
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