Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union: Günter Verheugen fordert, Gesetze auf das Notwendige zu beschränken Es müsse unter anderem eine genaue Folgen-Kosten-Abschätzung der geplanten EU-Verordnungen geben
(18.02.08) - Die Modernisierung des Gesetzgebungsprozesses auf europäischer Ebene ist aus Sicht von Günter Verheugen auf einem guten Weg. Es vollziehe sich ein Wandel im gesetzgeberischen Handeln, sagte der Vizepräsident der Europäischen Kommission in einer nicht öffentlichen Sondersitzung des Europaausschusses am 14.02.08.
Die Auffassung, dass die Rechtsvorschriften "zu viel, zu kompliziert und zu teuer" seien, sei bei den Bürgern tief verwurzelt. "Darum ist es nötig, dass man dort etwas tut", so Verheugen. Man brauche eine Gesetzgebung, die sich auf das Notwendige beschränkt.
Verheugen benannte drei Pfeiler der Reform: Es müsse die Qualität der Gesetze verbessert werden, Rechtsvorschriften seien zu vereinfachen und Bürokratie abzubauen. Daher müsse es unter anderem eine genaue Folgen-Kosten-Abschätzung der geplanten EU-Verordnungen geben, betonte der EU-Kommissar. Zudem würden derzeit in etwa 160 Initiativen Rechtsakte überprüft und vereinfacht. Teilweise würden Gesetze abgeschafft oder modernisiert.
Schwerpunkt des Bürokratieabbaus sei die Reduzierung von Kosten für Unternehmen, erläuterte Verheugen. Das Programm ermittle die Ausgaben der Firmen, die sie ausschließlich für Vorgaben aus Brüssel aufwenden müssten. Verheugen bezifferte den Gesamtbetrag auf 350 Milliarden Euro pro Jahr, die an Bürokratiekosten für Unternehmer anfallen würden.
25 Prozent davon sollen bis zum Jahr 2012 auf EU-Ebene reduziert werden. "Wir müssen aus dem Bürokratieabbau ein politisches Projekt machen und dürfen es nicht den Bürokraten überlassen", so Verheugen, der in diesem Zusammenhang die so genannte "Stoiber-Kommission" hervorhob. "Der ehemalige bayerische Ministerpräsident hat von Anfang an das Vorhaben mit viel Engagement begleitet", sagte der SPD-Politiker im Europaausschuss. (Deutscher Bundestag: ra)
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert in einem Antrag (21/790) die Bundesregierung auf, Maßnahmen zu ergreifen, um die Gleichstellung von Frauen und Mädchen im organisierten Sport in Deutschland deutlich zu verbessern.
Die von der schwarz-roten Koalition geplante Novelle des Telekommunikationsgesetzes ist bei einer Mehrheit der Sachverständigen auf Zustimmung zu den Zielen und Kritik an Details gestoßen. In einer öffentlichen Anhörung des Digitalausschusses zum TKG-Änderungsgesetz 2025 bezeichnete eine Reihe von Sachverständigen den Entwurf als ein wichtiges Signal für die Branche.
Zum Stichtag 31. Dezember 2023 befanden sich 380 Verdachtsfälle zur Steuergestaltung bei Cum-Ex-Geschäften bei den Obersten Finanzbehörden der Länder und beim Bundeszentralamt für Steuern mit einem Volumen nicht anrechenbarer/erstatteter Kapitalertragssteuer inklusive Solidaritätszuschlag von rund 3,8 Milliarden Euro in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/548) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion die Linke (21/310).
Keine konkreten Angaben zu den Kosten, die ihre Pläne zur Vermeidung von CO2-Emissionen verursachen, macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/715) auf eine Kleine Anfrage (21/296) der AfD-Fraktion. Zur Begründung verweist sie darauf, dass Deutschland zur Erreichung der Klimaschutzziele auf ein "breites Spektrum aufeinander abgestimmter Klimaschutzmaßnahmen" setze. Diese dienten neben der Minderung von Treibhausgasen auch der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, dem sozialen Ausgleich sowie der langfristigen Transformation hin zur Klimaneutralität. Die Ausgestaltung der Klimaschutzmaßnahmen gehe dabei über eine "kurzfristige, rein statische Betrachtung der CO2-Vermeidungskosten" hinaus.
An der von den Koalitionsfraktionen geplanten Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU (RED III) besteht Nachbesserungsbedarf. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Umweltausschusses zu dem Gesetzentwurf "zur Umsetzung von Vorgaben der Richtlinie (EU) 2023/2413 für Zulassungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz, zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes, zur Änderung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes und zur Änderung des Baugesetzbuchs" (21/568) deutlich.
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