EU-Verordnungen und Bürokratieabbau
Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union: Günter Verheugen fordert, Gesetze auf das Notwendige zu beschränken
Es müsse unter anderem eine genaue Folgen-Kosten-Abschätzung der geplanten EU-Verordnungen geben
(18.02.08) - Die Modernisierung des Gesetzgebungsprozesses auf europäischer Ebene ist aus Sicht von Günter Verheugen auf einem guten Weg. Es vollziehe sich ein Wandel im gesetzgeberischen Handeln, sagte der Vizepräsident der Europäischen Kommission in einer nicht öffentlichen Sondersitzung des Europaausschusses am 14.02.08.
Die Auffassung, dass die Rechtsvorschriften "zu viel, zu kompliziert und zu teuer" seien, sei bei den Bürgern tief verwurzelt. "Darum ist es nötig, dass man dort etwas tut", so Verheugen. Man brauche eine Gesetzgebung, die sich auf das Notwendige beschränkt.
Verheugen benannte drei Pfeiler der Reform: Es müsse die Qualität der Gesetze verbessert werden, Rechtsvorschriften seien zu vereinfachen und Bürokratie abzubauen. Daher müsse es unter anderem eine genaue Folgen-Kosten-Abschätzung der geplanten EU-Verordnungen geben, betonte der EU-Kommissar. Zudem würden derzeit in etwa 160 Initiativen Rechtsakte überprüft und vereinfacht. Teilweise würden Gesetze abgeschafft oder modernisiert.
Schwerpunkt des Bürokratieabbaus sei die Reduzierung von Kosten für Unternehmen, erläuterte Verheugen. Das Programm ermittle die Ausgaben der Firmen, die sie ausschließlich für Vorgaben aus Brüssel aufwenden müssten. Verheugen bezifferte den Gesamtbetrag auf 350 Milliarden Euro pro Jahr, die an Bürokratiekosten für Unternehmer anfallen würden.
25 Prozent davon sollen bis zum Jahr 2012 auf EU-Ebene reduziert werden. "Wir müssen aus dem Bürokratieabbau ein politisches Projekt machen und dürfen es nicht den Bürokraten überlassen", so Verheugen, der in diesem Zusammenhang die so genannte "Stoiber-Kommission" hervorhob. "Der ehemalige bayerische Ministerpräsident hat von Anfang an das Vorhaben mit viel Engagement begleitet", sagte der SPD-Politiker im Europaausschuss. (Deutscher Bundestag: ra)
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