Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union: Günter Verheugen fordert, Gesetze auf das Notwendige zu beschränken Es müsse unter anderem eine genaue Folgen-Kosten-Abschätzung der geplanten EU-Verordnungen geben
(18.02.08) - Die Modernisierung des Gesetzgebungsprozesses auf europäischer Ebene ist aus Sicht von Günter Verheugen auf einem guten Weg. Es vollziehe sich ein Wandel im gesetzgeberischen Handeln, sagte der Vizepräsident der Europäischen Kommission in einer nicht öffentlichen Sondersitzung des Europaausschusses am 14.02.08.
Die Auffassung, dass die Rechtsvorschriften "zu viel, zu kompliziert und zu teuer" seien, sei bei den Bürgern tief verwurzelt. "Darum ist es nötig, dass man dort etwas tut", so Verheugen. Man brauche eine Gesetzgebung, die sich auf das Notwendige beschränkt.
Verheugen benannte drei Pfeiler der Reform: Es müsse die Qualität der Gesetze verbessert werden, Rechtsvorschriften seien zu vereinfachen und Bürokratie abzubauen. Daher müsse es unter anderem eine genaue Folgen-Kosten-Abschätzung der geplanten EU-Verordnungen geben, betonte der EU-Kommissar. Zudem würden derzeit in etwa 160 Initiativen Rechtsakte überprüft und vereinfacht. Teilweise würden Gesetze abgeschafft oder modernisiert.
Schwerpunkt des Bürokratieabbaus sei die Reduzierung von Kosten für Unternehmen, erläuterte Verheugen. Das Programm ermittle die Ausgaben der Firmen, die sie ausschließlich für Vorgaben aus Brüssel aufwenden müssten. Verheugen bezifferte den Gesamtbetrag auf 350 Milliarden Euro pro Jahr, die an Bürokratiekosten für Unternehmer anfallen würden.
25 Prozent davon sollen bis zum Jahr 2012 auf EU-Ebene reduziert werden. "Wir müssen aus dem Bürokratieabbau ein politisches Projekt machen und dürfen es nicht den Bürokraten überlassen", so Verheugen, der in diesem Zusammenhang die so genannte "Stoiber-Kommission" hervorhob. "Der ehemalige bayerische Ministerpräsident hat von Anfang an das Vorhaben mit viel Engagement begleitet", sagte der SPD-Politiker im Europaausschuss. (Deutscher Bundestag: ra)
Als Unterrichtung durch das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) liegt dessen "Bericht über die Kontrolltätigkeit gemäß Paragraf 13 des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes" (21/12) für den Berichtszeitraum Oktober 2023 bis Februar 2025 vor. Das PKGr kontrolliert die Bundesregierung hinsichtlich der Tätigkeit der Nachrichtendienste des Bundes (Bundesamt für Verfassungsschutz, Militärischer Abschirmdienst, Bundesnachrichtendienst).
Die Bundesregierung hat eine auf das 9. Sektorgutachten Bahn der Monopolkommission (20/8027) bezogene Stellungnahme vorgelegt (21/21). Dabei werde auf die Marktsituation bis zum 1. Halbjahr 2024 sowie auf Maßnahmen der Bundesregierung Bezug genommen, die bis zu diesem Zeitpunkt bereits vollzogen worden sind oder deren Umsetzung bevorsteht, heißt es in der Unterrichtung.
Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).
Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).
Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.
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