Finanzmanager sollen Sonderabgabe bezahlen
Manager aus der Finanzbranche versuchen angeblich mit allen Kräften die Inanspruchnahme staatlicher Hilfen zu verhindern, weil das Finanzmarktstabilisierungsgesetz in diesen Fällen die Kürzung von Managerbezügen vorsehe
Linke fordern daher: Sonderabgabe auf steuerpflichtige Einkünfte von mehr als 600.000 Euro für in der Finanzbranche Beschäftigte erheben
(20.11.08) - Deutsche Manager sollen mit einer Sondersteuer belegt und somit an den Kosten der Finanzmarktkrise beteiligt werden. Die Linksfraktion fordert in einem Antrag (16/10827) die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen, "um eine zunächst auf zwei Jahre befristete Sonderabgabe auf steuerpflichtige Einkünfte von mehr als 600.000 Euro für in der Finanzbranche Beschäftigte zu erheben.
Zu diesem Zweck wird der Einkommensteuersatz für diesen Personenkreis und diese Bezüge auf 80 Prozent angehoben", schreibt die Fraktion in dem Antrag.
Vorstände und Manager der Finanzbranche seien in besonderer Weise für das Entstehen der Finanzmarktkrise und die damit verbundenen gesellschaftlichen Kosten verantwortlich, erläutert die Linksfraktion. Bezahlt werden müsse dies alles vom Steuerzahler.
Inzwischen habe sich gezeigt, dass Manager aus der Finanzbranche mit allen Kräften die Inanspruchnahme staatlicher Hilfen zu verhindern suchten, weil das Finanzmarktstabilisierungsgesetz in diesen Fällen die Kürzung von Managerbezügen vorsehe.
"Lieber gehen sie das Risiko der Insolvenz ein, statt sich für eine Form der Mitverantwortung für die entstandene Situation zu entscheiden", schreibt die Fraktion. Mit dem Vorschlag werde dafür gesorgt, dass alle Manager dieser Branche eine Sonderabgabe zu zahlen hätten und damit auch die Mitverursacher der Krise für die eingetretenen Folgen herangezogen würden. (Deutscher Bundestag: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
-
Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich
Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.
-
Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung
Über die Beschaffung und den Einsatz von IT-(Sicherheits-)Produkten durch den Bund als öffentlichen Auftraggeber informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/14226). Unter der Überschrift "Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung" wird darin ein umfassender Überblick über die Beschaffung und Zulassung von einzelnen IT-Sicherheitsprodukten und -diensten gegeben.
-
Aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen
Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort (20/14693) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14379) die zu Ende 2024 erfolgte Änderung der Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Bereits die bis November 2024 geltenden Regelungen hätten vorgesehen, dass Mitglieder des Bundestages "in Ausnahmefällen" in Aufsichtsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung berufen werden können, heißt es in der Antwort.
-
Risikostrukturausgleich der Krankenkassen
Verschiedene gesetzliche Initiativen der vergangenen Jahre zielen nach Angaben der Bundesregierung darauf ab, unzulässige Einflussnahmen auf die Datengrundlagen des Risikostrukturausgleichs (RSA) der Krankenkassen zu verhindern und die Manipulationsresistenz des RSA zu stärken. Zuletzt sei mit dem "Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz" (GKV-FKG) 2020 die sogenannte Manipulationsbremse eingeführt worden, heißt es in der Antwort (20/14678) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/14442) der Unionsfraktion.
-
Souveräne Dateninfrastruktur
Die Bundesregierung strebt eine effiziente, wirtschafts- und innovationsfreundliche Umsetzungsstruktur der europäischen KI-Verordnung an, die knappe Ressourcen klug einsetzt. Das antwortet die Bundesregierung (20/14421) der AfD-Fraktion auf eine Kleine Anfrage (20/14109).