Gesundheitskarte und Datenschutz
Öffentliche Anhörung zu elektronischer Gesundheitskarte: Einführung dürfe nicht übereilt erfolgen
Moratorium für die elektronische Gesundheitskarte und Recht auf informationelle Selbstbestimmung
(25.05.09) - Um die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte geht es am Montag, dem 25. Mai, in einer Anhörung des Gesundheitsausschusses. Dazu liegen ein Antrag der FDP-Fraktion zu einem "Moratorium für die elektronische Gesundheitskarte" (16/11245) sowie ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (16/12289) vor, die bei der Einführung der Karte das Recht auf informationelle Selbstbestimmung gewährleistet sehen will.
Die FDP-Fraktion mahnt in ihrer Vorlage, es müsse sichergestellt sein, dass die Voraussetzungen der Datensicherheit erfüllt sind. Dies müsse durch unabhängige Sicherheitsexperten überprüft werden. Die Fraktion betont, dass sie die Perspektiven, die sich aus dem Einsatz der Telematik im Gesundheitswesen für eine Verbesserung der Versorgung und der Abläufe ergeben, begrüßt. Sie sehe jedoch auch die Gefahren, die mit der Übermittlung und Speicherung hoch sensibler Gesundheitsdaten verbunden sein könnten.
Die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte dürfe daher nicht übereilt erfolgen, warnen die Liberalen. Insbesondere dürften weder Kostenträger noch staatliche Stellen sowie Industrieunternehmen oder andere "Dritte" Zugriff auf sensible Gesundheitsdaten haben. Die Versicherten müssten zudem die Verfügungsgewalt über ihre Daten haben und behalten. Sie sollten selbst entscheiden können, ob sie ihre Gesundheitsdaten auf zentralen Servern speichern lassen wollen oder nicht.
Die Grünen dringen in ihrem Antrag auf eine strikte Einhaltung von Datenschutz-Grundsätzen bei der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte. So müsse die kommerzielle Verwertung aller gespeicherten Patientendaten auch künftig "wirksam ausgeschlossen sein", fordern sie. Zudem betonen die Grünen-Abgeordneten, dass die "Freiwilligkeit der medizinischen Anwendungen" der Gesundheitskarte "unter keinen Umständen" aufgegeben werden dürfe.
Ferner müsse das Freiwilligkeitsprinzip auch für Ärzte und andere Anbieter von Gesundheitsleistungen gelten, heißt es in der Vorlage weiter. Sie müssten "selbst entscheiden können, ob sie am Online-Betrieb der elektronischen Gesundheitskarte teilnehmen oder nicht". Zugleich mahnt die Fraktion, bei der Einführung der Gesundheitskarte unangemessenen Zeitdruck zu vermeiden. In jeder weiteren Entwicklungsstufe bedürfe es eines Evaluierungsprozesses, bevor die nächste Stufe angegangen werde. (Deutscher Bundestag: ra)
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