Gesundheitskarte und Datenschutz


Öffentliche Anhörung zu elektronischer Gesundheitskarte: Einführung dürfe nicht übereilt erfolgen
Moratorium für die elektronische Gesundheitskarte und Recht auf informationelle Selbstbestimmung


(25.05.09) - Um die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte geht es am Montag, dem 25. Mai, in einer Anhörung des Gesundheitsausschusses. Dazu liegen ein Antrag der FDP-Fraktion zu einem "Moratorium für die elektronische Gesundheitskarte" (16/11245) sowie ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (16/12289) vor, die bei der Einführung der Karte das Recht auf informationelle Selbstbestimmung gewährleistet sehen will.

Die FDP-Fraktion mahnt in ihrer Vorlage, es müsse sichergestellt sein, dass die Voraussetzungen der Datensicherheit erfüllt sind. Dies müsse durch unabhängige Sicherheitsexperten überprüft werden. Die Fraktion betont, dass sie die Perspektiven, die sich aus dem Einsatz der Telematik im Gesundheitswesen für eine Verbesserung der Versorgung und der Abläufe ergeben, begrüßt. Sie sehe jedoch auch die Gefahren, die mit der Übermittlung und Speicherung hoch sensibler Gesundheitsdaten verbunden sein könnten.

Die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte dürfe daher nicht übereilt erfolgen, warnen die Liberalen. Insbesondere dürften weder Kostenträger noch staatliche Stellen sowie Industrieunternehmen oder andere "Dritte" Zugriff auf sensible Gesundheitsdaten haben. Die Versicherten müssten zudem die Verfügungsgewalt über ihre Daten haben und behalten. Sie sollten selbst entscheiden können, ob sie ihre Gesundheitsdaten auf zentralen Servern speichern lassen wollen oder nicht.

Die Grünen dringen in ihrem Antrag auf eine strikte Einhaltung von Datenschutz-Grundsätzen bei der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte. So müsse die kommerzielle Verwertung aller gespeicherten Patientendaten auch künftig "wirksam ausgeschlossen sein", fordern sie. Zudem betonen die Grünen-Abgeordneten, dass die "Freiwilligkeit der medizinischen Anwendungen" der Gesundheitskarte "unter keinen Umständen" aufgegeben werden dürfe.

Ferner müsse das Freiwilligkeitsprinzip auch für Ärzte und andere Anbieter von Gesundheitsleistungen gelten, heißt es in der Vorlage weiter. Sie müssten "selbst entscheiden können, ob sie am Online-Betrieb der elektronischen Gesundheitskarte teilnehmen oder nicht". Zugleich mahnt die Fraktion, bei der Einführung der Gesundheitskarte unangemessenen Zeitdruck zu vermeiden. In jeder weiteren Entwicklungsstufe bedürfe es eines Evaluierungsprozesses, bevor die nächste Stufe angegangen werde. (Deutscher Bundestag: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Risikostrukturausgleich der Krankenkassen

    Verschiedene gesetzliche Initiativen der vergangenen Jahre zielen nach Angaben der Bundesregierung darauf ab, unzulässige Einflussnahmen auf die Datengrundlagen des Risikostrukturausgleichs (RSA) der Krankenkassen zu verhindern und die Manipulationsresistenz des RSA zu stärken. Zuletzt sei mit dem "Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz" (GKV-FKG) 2020 die sogenannte Manipulationsbremse eingeführt worden, heißt es in der Antwort (20/14678) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/14442) der Unionsfraktion.

  • Souveräne Dateninfrastruktur

    Die Bundesregierung strebt eine effiziente, wirtschafts- und innovationsfreundliche Umsetzungsstruktur der europäischen KI-Verordnung an, die knappe Ressourcen klug einsetzt. Das antwortet die Bundesregierung (20/14421) der AfD-Fraktion auf eine Kleine Anfrage (20/14109).

  • FDP legt Gesetzentwurf für flexibleres Stromsystem

    Die FDP-Fraktion hat den Entwurf eines Gesetzes (20/14705) zur "Integration von Photovoltaik- und anderen Erneuerbare-Energien-Anlagen in den Strommarkt und zur Vermeidung solarstrombedingter Netznotfall-Maßnahmen" vorgelegt. Er soll einerseits der Umsetzung der "Wachstumsinitiative der damaligen Bundesregierung vom Juli 2024 dienen.

  • Fairer Wettbewerb im digitalen Sektor

    Bis zum 5. Dezember 2024 haben die Koordinierungsstelle für digitale Dienste in der Bundesnetzagentur (BNetzA) 747 Eingänge von Beschwerden erreicht. Bereinigt um Irrläufer und Spam seien 703 konkrete Beschwerden zu möglichen Verstößen gegen den Digital Services Act (DSA) eingelegt worden.

  • Provisionsverbot noch nicht absehbar

    Ob beziehungsweise inwieweit im Zuge der nationalen Umsetzung der EU-Kleinanlegerstrategie national Maßnahmen ergriffen werden könnten, um Provisionen für den Abschluss von Versicherungsverträgen zu verbieten oder zu deckeln, ist noch nicht absehbar. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14411) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (20/14172) weiter mitteilt, haben die Trilogverhandlungen auf europäischer Ebene noch nicht begonnen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen