Facebook will Forschungsinstitut sponsern


Bundesregierung soll erklären, ob sie angesichts ihrer eigenen KI-Strategie die Förderung eines KI-Ethik-Institutes durch Facebook für geeignet hält
Am Rande der Innovationskonferenz DLD in München wurde bekannt gegeben, dass an der TU München ein neues Forschungsinstitut "Institute for Ethics in Artificial Intelligence" gegründet werden soll



Ein neues Forschungsinstitut soll erforschen, welche ethischen Grundsätze bei der Entwicklung von künstlicher Intelligenz gelten müssen und wie diese umgesetzt werden können. Finanziert wird dieses neue Institut mit dem Namen "Institute for Ethics in Artificial Intelligence" vom Internetkonzern Facebook mit insgesamt 6,5 Millionen Euro über einen Zeitraum von fünf Jahren. Das schreibt die Linke in ihrer Kleinen Anfrage (19/7731).

Die Fraktion weist darauf hin, dass Facebook in jüngster Zeit durch Datenskandale aufgefallen ist. So habe Facebook im April 2018 während einer Anhörung vor dem US-Kongress einräumen müssen, dass die britische Analysefirma "Cambridge Analytica" Zugriff auf bis zu 87 Millionen Nutzerdaten gehabt habe.

Die Linke fragt, ob die Bundesregierung im Sinne ihrer High-Tech-Strategie 2025, zu deren Zielen es gehöre, die Datensouveränität der Bürger zu erhalten und auszubauen, ein Unternehmen wie Facebook als einen geeigneten Kooperationspartner in der Bildung und Forschung zum ethischen Umgang mit Künstlicher Intelligenz ansieht und ob die Bundesregierung angesichts ihrer eigenen KI-Strategie die Förderung eines KI-Ethik-Institutes durch Facebook für geeignet hält, Akzeptanz und Vertrauen gegenüber KI-Technologien in Deutschland zu fördern. Ferner fragt die Linke, welche Haltung die Bundesregierung generell zur Finanzierung von öffentlichen Hochschulen durch Privatunternehmen vertritt. (Deutscher Bundestag: ra)

eingetragen: 09.03.19
Newsletterlauf: 03.04.19



Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Stand zum Emissionshandel für Gebäude und Verkehr

    Die Bundesregierung wird ein neues Klimaschutzprogramm vorlegen, das im Zeitraum bis zum Jahr 2030 auch Maßnahmen zur Treibhausgasminderungsquote im Bereich der durch die EU-Lastenverteilungsverordnung (ESR) erfassten Sektoren Gebäude und Verkehr enthalten wird. Die Maßnahmen für das Programm werden derzeit entwickelt. Das geht aus der Antwort (21/1072) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/762) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor.

  • Fluggastrechteverordnung für reformbedürftig

    Die Bundesregierung lehnt die Erhöhung von Zeitschwellen für Entschädigungen in der Fluggastrechteverordnung der EU ab. Sie stellt sich damit gegen einen entsprechenden Beschluss des Rates der EU-Verkehrsminister, wie aus einer Antwort (21/962) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/749) hervorgeht. Eine solche "Abschwächung des Verbraucherschutzniveaus" lehne die Bundesregierung ab. Sie trete für einen "ausgewogenen Ausgleich der Interessen der Fluggäste und der Luftfahrtunternehmen sowie der Reisewirtschaft" ein.

  • Digitalisierung des Gesundheitswesens

    Der Petitionsausschuss hält mehrheitlich an der Widerspruchslösung (Opt-out-Lösung) bei der elektronischen Patientenakte (ePA) fest. In der Sitzung verabschiedete der Ausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD die Beschlussempfehlung an den Bundestag, das Petitionsverfahren zu der Forderung, die elektronische Patientenakte nur mit ausdrücklichem Einverständnis der Betroffenen anzulegen (Opt-in-Lösung), abzuschließen, weil keine Anhaltspunkte für parlamentarische Aktivitäten zu erkennen seien.

  • Angaben zu Cum-Cum-Geschäften

    Derzeit befinden sich 253 Cum-Cum-Verdachtsfälle mit einem Volumen in Höhe von 7,3 Milliarden Euro bei den obersten Behörden der Länder und dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/915) auf eine Kleine Anfrage (21/536) der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen zu den rechtswidrigen Steuergeschäften.

  • Konformitätsbewertung von Produkten

    In einer Kleinen Anfrage (21/946) möchte die AfD-Fraktion von der Bundesregierung wissen, wie die EU-Maschinenverordnung (EU/2023/1230) im Hinblick auf KI-basierte Sicherheitssysteme angewendet und begleitet werden soll. Die Verordnung, die ab dem 20. Januar 2027 gilt, stellt laut Vorbemerkung der Anfrage neue Anforderungen an Maschinen mit eingebetteter Künstlicher Intelligenz.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen