Facebook will Forschungsinstitut sponsern
Bundesregierung soll erklären, ob sie angesichts ihrer eigenen KI-Strategie die Förderung eines KI-Ethik-Institutes durch Facebook für geeignet hält
Am Rande der Innovationskonferenz DLD in München wurde bekannt gegeben, dass an der TU München ein neues Forschungsinstitut "Institute for Ethics in Artificial Intelligence" gegründet werden soll
Ein neues Forschungsinstitut soll erforschen, welche ethischen Grundsätze bei der Entwicklung von künstlicher Intelligenz gelten müssen und wie diese umgesetzt werden können. Finanziert wird dieses neue Institut mit dem Namen "Institute for Ethics in Artificial Intelligence" vom Internetkonzern Facebook mit insgesamt 6,5 Millionen Euro über einen Zeitraum von fünf Jahren. Das schreibt die Linke in ihrer Kleinen Anfrage (19/7731).
Die Fraktion weist darauf hin, dass Facebook in jüngster Zeit durch Datenskandale aufgefallen ist. So habe Facebook im April 2018 während einer Anhörung vor dem US-Kongress einräumen müssen, dass die britische Analysefirma "Cambridge Analytica" Zugriff auf bis zu 87 Millionen Nutzerdaten gehabt habe.
Die Linke fragt, ob die Bundesregierung im Sinne ihrer High-Tech-Strategie 2025, zu deren Zielen es gehöre, die Datensouveränität der Bürger zu erhalten und auszubauen, ein Unternehmen wie Facebook als einen geeigneten Kooperationspartner in der Bildung und Forschung zum ethischen Umgang mit Künstlicher Intelligenz ansieht und ob die Bundesregierung angesichts ihrer eigenen KI-Strategie die Förderung eines KI-Ethik-Institutes durch Facebook für geeignet hält, Akzeptanz und Vertrauen gegenüber KI-Technologien in Deutschland zu fördern. Ferner fragt die Linke, welche Haltung die Bundesregierung generell zur Finanzierung von öffentlichen Hochschulen durch Privatunternehmen vertritt. (Deutscher Bundestag: ra)
eingetragen: 09.03.19
Newsletterlauf: 03.04.19
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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Gleichstellung als verbindliches Förderkriterium
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert in einem Antrag (21/790) die Bundesregierung auf, Maßnahmen zu ergreifen, um die Gleichstellung von Frauen und Mädchen im organisierten Sport in Deutschland deutlich zu verbessern.
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Ausbau der digitalen Infrastruktur
Die von der schwarz-roten Koalition geplante Novelle des Telekommunikationsgesetzes ist bei einer Mehrheit der Sachverständigen auf Zustimmung zu den Zielen und Kritik an Details gestoßen. In einer öffentlichen Anhörung des Digitalausschusses zum TKG-Änderungsgesetz 2025 bezeichnete eine Reihe von Sachverständigen den Entwurf als ein wichtiges Signal für die Branche.
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Auskunft zum Cum/Ex und Cum/Cum
Zum Stichtag 31. Dezember 2023 befanden sich 380 Verdachtsfälle zur Steuergestaltung bei Cum-Ex-Geschäften bei den Obersten Finanzbehörden der Länder und beim Bundeszentralamt für Steuern mit einem Volumen nicht anrechenbarer/erstatteter Kapitalertragssteuer inklusive Solidaritätszuschlag von rund 3,8 Milliarden Euro in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/548) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion die Linke (21/310).
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Kosten der Vermeidung von CO2-Emissionen
Keine konkreten Angaben zu den Kosten, die ihre Pläne zur Vermeidung von CO2-Emissionen verursachen, macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/715) auf eine Kleine Anfrage (21/296) der AfD-Fraktion. Zur Begründung verweist sie darauf, dass Deutschland zur Erreichung der Klimaschutzziele auf ein "breites Spektrum aufeinander abgestimmter Klimaschutzmaßnahmen" setze. Diese dienten neben der Minderung von Treibhausgasen auch der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, dem sozialen Ausgleich sowie der langfristigen Transformation hin zur Klimaneutralität. Die Ausgestaltung der Klimaschutzmaßnahmen gehe dabei über eine "kurzfristige, rein statische Betrachtung der CO2-Vermeidungskosten" hinaus.
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Steuerung des Windenergieausbaus
An der von den Koalitionsfraktionen geplanten Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU (RED III) besteht Nachbesserungsbedarf. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Umweltausschusses zu dem Gesetzentwurf "zur Umsetzung von Vorgaben der Richtlinie (EU) 2023/2413 für Zulassungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz, zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes, zur Änderung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes und zur Änderung des Baugesetzbuchs" (21/568) deutlich.