Digitalisierungsschub im Prinzip begrüßt


Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorschriften (5. VwVfÄndG)
Digitalisierung der Verwaltung und der Beschleunigung von Planungsverfahren



Durchweg Zustimmung zur Fortschreibung des Digitalisierungsschubs in der Verwaltung, wie er während der Corona-Pandemie auf den Weg gebracht worden war: Dies zeigte sich - bei einer Reihe kritischer Anmerkungen im Detail - bei einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Inneres und Heimat. Grundlage war ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zur "Änderung verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorschriften" (20/8299). Danach sollen bewährte Regelungen des Planungssicherstellungsgesetzes (PlanSiG) vom 20. Mai 2020 in modifizierter Form in das Verwaltungsverfahrensgesetz übernommen werden.

Katharina Goldberg (Helmut-Schmidt-Universität Hamburg) befand, die vorgesehene Überführung digitaler Prozesse von einem zeitlich begrenzten geltenden Gesetz in das Verwaltungsverfahrensgesetz sei grundsätzlich zu begrüßen. Sie verband dies mit Fragen. So müsse die Möglichkeit erhalten bleiben, Erklärungen zur Niederschrift abzugeben - mit Blick auf Personen, die sich weder schriftlich noch elektronisch äußern möchten oder können.

Gisela Meister-Scheufelen (Universität Potsdam) meinte, es sei sehr zu begrüßen, dass der Bundestag die wichtigen Themen der Digitalisierung der Verwaltung und der Beschleunigung von Planungsverfahren jetzt legislativ umsetzen wolle. Der Gesetzentwurf weise jedoch mehrere Qualitätsmängel auf. Er müsse überarbeitet werden. Sie beklagte eine unnötige Eile beim Gesetzgebungsverfahren.

Klaus Ritgen (Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände) schlug in dieselbe Kerbe: Er mahnte die Rückkehr zu einem Gesetzgebungsverfahren an, in dessen Rahmen ein ausreichend bemessener Zeitraum zur Beteiligung der Kommunen zur Verfügung gestellt werden solle. Er begrüßte, dass die Digitalisierung weiter befördert werden solle. Die Rückmeldungen aus der kommunalen Praxis zum Plansicherstellungsgesetz seien zum größten Teil positiv gewesen, weshalb keine Bedenken gegen eine dauerhafte Regelung bestünden.

Robert Seegmüller (Richter am Bundesverwaltungsgericht und Vizepräsident des Verfassungsgerichtshofes des Landes Berlin) erklärte, der Gesetzentwurf erreiche zwar sei Ziel, mehr digitale Kommunikation mit und von den Behörden zu ermöglichen. Er leide aber darunter, dass es sich lediglich um eine weitere Insellösung für einen Teilbereich des Rechts handle. Sein Vorschlag: die Geltungsdauer des Plansicherstellungsgesetzes verlängern und die gewonnene Zeit für die Entwicklung und Umsetzung eines klaren, einfachen und für alle Bereiche des Rechts geltenden digitalen Kommunikationskonzepts nutzen.

Alexander Tischbirek (Universität Regensburg) wertete den Gesetzentwurf als wichtigen Zwischenschritt für eine Konsolidierung und Verstetigung der Verwaltungsdigitalisierung, wie sie zuletzt durch das Plansicherstellungsgesetz erreicht worden sei. Dieser Zwischenschritt mache weitere Reformbemühungen bei der Digitalisierung der Verwaltungsverfahren nicht obsolet.

Barbara Weiser (Caritasverband für die Diözese Osnabrück) konzentrierte sich auf Regelungen zur Entfristung der Beschäftigungsduldung bezogen auf Asylsuchende und Personen mit einer Duldung. Dies sei ausdrücklich zu begrüßen, da so verhindert werden könne, dass Personen, die sich erfolgreich n den Arbeitsmarkt integriert haben, ausreisen müssten.

Tom Witschas (Unabhängiges Institut für Umweltfragen) sagte, die digitale Öffentlichkeitsbeteiligung könne nun unter Bezugnahme auf die Erfahrungen mit dem Plansicherstellungsgesetz zukunftsgerichtet ausgestaltet werden. Doch der Gesetzentwurf sei zu zögerlich und schöpfe den heute schon vorhandenen Werkzeugkasten der digitalen Öffentlichkeitsbeteiligung nicht ansatzweise aus.

Verena Wolf (Verband der Chemischen Industrie, Landesverband Nord) legte ein Augenmerk auf den Schutz von Daten und Informationen im Kontext von Industrieanlagen und Unternehmensinnovationen. Dem müsse mehr Aufmerksamkeit gewidmet werden. Es müsse bei Genehmigungsverfahren und der Auslegung von Unterlagen - künftig auch im Internet - der weltweite und unbegrenzte Zugriff auf sensible Informationen und Dokumente verhindert werden.

Jan Ziekow (Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer) verwies darauf, dass die Auslegung von Unterlagen im Internet obligatorisch werden solle. Zusätzlich müsse es auch an ein oder zwei Orten eine Auslegung von Unterlagen geben für eine Bevölkerungsgruppe ohne digitale Zugänge. Der mit dem Plansicherungsgesetz eingesetzte Digitalisierungsschub werde mit dem Gesetzentwurf klug und mit Augenmaß umgesetzt. (Deutscher Bundestag: ra)

eingetragen: 21.10.23
Newsletterlauf: 09.01.24


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • AfD will Gebäudeenergiegesetz abschaffen

    Die AfD-Fraktion will das Gebäudeenergiegesetz (GEG) abschaffen und verlangt in einem Antrag (21/227) außerdem, auf die CO2-Bepreisung von Heizöl und Gas zu verzichten. Die entsprechenden Vorschriften sollen "schnellstmöglich, vollständig und ersatzlos" gestrichen werden. Zudem soll die Umsetzung aller entsprechenden EU Verordnungen und Richtlinien (etwa der sogenannte Green Deal der EU) sowie damit verbundene Regulierungen wie der CO2-Grenzausgleich sofort beendet werden.

  • Änderung der Verordnung (EU) 2017/625

    Die Bundestagsfraktion von Bündnis90/Die Grünen drängt auf eine verpflichtende Produktkennzeichnung für Lebensmittel, die genomisch verändert wurden. Anlass ist ein Vorschlag der Europäischen Kommission, die im Juli 2023 einen Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über mit genomischen Techniken gewonnene Pflanzen und die aus ihnen gewonnenen Lebens- und Futtermittel vorgelegt hat.

  • Steuerhinterziehung & Cum-Cum

    Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen verlangt in einem Antrag (21/226), organisierte Steuerhinterziehung wie die sogenannten Cum-Cum-Deals aufzuklären und die Steuermilliarden konsequent zurückzufordern. Dazu sollen die Aufbewahrungsfristen für Belege bei Finanzinstitutionen verlängert werden. Der Antrag steht am Donnerstag auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages.

  • Ausschuss gegen Cum-Cum-Antrag der Grünen

    Der Finanzausschuss hat mit den Stimmen der Fraktionen von CDU/CSU und SPD einen Antrag der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel "Organisierte Steuerhinterziehung wie Cum-Cum-Deals aufklären, Steuermilliarden konsequent zurückfordern und Aufbewahrungsfristen für Belege bei Finanzinstitutionen verlängern" (21/226) abgelehnt. Für den Antrag stimmten neben der Antragstellerin die Fraktionen der AfD und Die Linke.

  • Versorgungslage signifikant verbessert

    Die Inbetriebnahme des vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) entwickelten Frühwarnsystems bei Arzneimittel-Lieferengpässen in einer funktionsfähigen Basisversion ist nach Angaben der Bundesregierung für das vierte Quartal 2025 vorgesehen. Der Aufbau des Frühwarnsystems habe insbesondere bei der Beobachtung und Bewertung der Versorgung mit antibiotikahaltigen Arzneimitteln für Kinder unterstützende Daten geliefert, heißt es in der Antwort (21/338) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/171) der AfD-Fraktion.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen