Einsatz sogenannter Fake-Accounts


Einsatz, Verwendung und Überwachung von Accounts in Kommunikationsnetzwerken durch Bundesbehörden
Die Nutzung von Messenger-Diensten und Kommunikationsplattformen gehört auch zum Alltag von Kriminellen und Demokratiefeinden



Inwieweit durch den Einsatz "von Dritten übernommenen oder sogenannten Fake-Accounts" Beweismittel für Ermittlungsverfahren gewonnen werden, ist ein Thema der Antwort der Deutschen Bundesregierung (19/31174) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/30158). Wie die Bundesregierung dazu ausführt, werden durch die Nutzung bei der Bundespolizei regelmäßig Beweismittel für Ermittlungsverfahren erlangt.

Nähere Angaben könnten mangels statistischer Erfassung nicht gemacht werden, heißt es in der Antwort weiter. Danach werden im Bundeskriminalamt und in der Zollverwaltung über die Errichtung und Nutzung von falschen beziehungsweise legendierten Accounts bei Sozialen Netzwerken, für Kommunikationsplattformen, Onlinespiele, Chaträume, Foren oder ähnlichen Kommunikationsformen inklusive solcher im sogenannten Darknet keine Statistiken geführt.

Vorbemerkung der Fragesteller
Die Nutzung von Messenger-Diensten und Kommunikationsplattformen gehört auch zum Alltag von Kriminellen und Demokratiefeinden. Der rassistische Mörder David S. kaufte die beim Attentat am OEZ München am 22. Juli 2016 verwendete Waffe im sogenannten Darknet. Den Verkäufer der Waffe überführten die Ermittlungsbehörden, indem sie mit Zustimmung der hessischen Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität den Darknet-Account eines anderweitig Beschuldigten übernommen und fortgeführt hatten.

Im Zusammenhang mit Ermittlungen gegen Islamisten war bekannt geworden, dass die Planungen für einen islamistischen Terroranschlag auch deshalb aufgeflogen waren, weil eine in Syrien aufhältliche Islamistin mit einer Bekannten in Deutschland chattete, welche mit dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) zusammenarbeitete, dessen Beamten dann die Kommunikation mit der Islamistin über den Account der Bekannten fortführten. In anderen Fällen werden insbesondere auch Volksverhetzungen, rassistische oder sexistische Beleidigungen teils offen in Telegram-Kanälen der sogenannten Querdenker geteilt bis hin zum als "Todesliste" bezeichneten Protokoll einer Namentlichen Abstimmung des Deutschen Bundestages.
(Deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 28.07.21
Newsletterlauf: 15.10.21


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