Entscheidungsbefugnis über die Luftfahrzeuge
Bußgelder wegen Verstößen gegen Nachtflugbeschränkungen
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Luftverkehrsgesetzes (LuftVG)
Bei Verstößen gegen die Nachtflugbeschränkungen sollen Bußgelder zukünftig nicht nur gegen den Piloten, sondern auch gegen die Fluggesellschaft, die das Flugzeug als Halter oder aufgrund eines Leasing-Vertrages betreibt, verhängt werden können. Dies sieht ein Gesetzentwurf des Bundesrates (20/1532) zur Änderung des Luftverkehrsgesetzes vor.
Der Bundesrat verweist in seiner Begründung darauf, dass es in zunehmendem Maße in den Abend- und Nachtstunden zu verspäteten Starts und Landungen komme. Diese Verspätungen seien unter anderem auf Wetterbedingungen, Kapazitätsengpässe im Luftraum, der Flugsicherung und der Bodenabfertigung zurückzuführen. Auch wenn die Piloten die endgültige Entscheidungsbefugnis über die Luftfahrzeuge hätten, so seien Fluggesellschaften verantwortlich für die Flugplanung und nicht einkalkulierte Zeitpuffer.
Da die Piloten ihre Entscheidung über Start und Landung im Spannungsfeld zwischen arbeitsvertraglicher Loyalität und Einhaltung der Flugbetriebsbeschränkungen treffen müssten, sei es "nicht angemessen, nur gegen diese ein Bußgeld verhängen zu können", heißt es in der Gesetzesvorlage. (Deutscher Bundesrat: ra)
eingetragen: 31.05.22
Newsletterlauf: 02.08.22
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
-
E-Rechnung: E-Mail-Postfach reicht aus
Für den Empfang einer E-Rechnung reicht künftig die Bereitstellung eines E-Mail-Postfachs aus. Das erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/12742) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/12563). Allerdings können die beteiligten Unternehmen auch andere elektronische Übermittlungswege vereinbaren.
-
Flächenkreislaufwirtschaft angestrebt
Die Nutzung neuer Flächen für Bau- und Verkehrsprojekte soll weiter reduziert und bis 2050 auf "Netto-Null" reduziert werden. Dieses Ziel wird in dem von der Bundesregierung als Unterrichtung (20/12650) vorgelegten Transformationsbericht zum Bereich Nachhaltiges Bauen und Verkehrswende formuliert.
-
Förderung für Reparaturinitiativen statt Reparatur
Die Bundesregierung will laut einer Antwort (20/12723) auf eine Kleine Anfrage der Gruppe Die Linke (20/12495) Reparaturinitiativen mit insgesamt drei Millionen Euro fördern. Die Einführung eines Reparaturbonus auf Elektrogeräte lehnt sie mit Verweis auf die Haushaltslage ab.
-
Vor möglichen Lieferengpässen gewarnt
Eine Bedrohung der Arzneimittelversorgung ist nach Angaben der Bundesregierung durch das novellierte chinesische Anti-Spionage-Gesetz derzeit nicht zu befürchten. Es gebe einen engen Austausch mit den Ländern, um mögliche Bedenken und Risiken bei künftigen Inspektionsreisen zu minimieren, heißt es in der Antwort (20/12695) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/12482) der Unionsfraktion.
-
Bericht zur Gleichstellung auf dem Arbeitsmarkt
Die Bundesregierung hat den "Bericht über die für die Europäische Kommission zu erstellenden Berichte über die durch die Strukturfonds geleisteten Beiträge zur Verwirklichung der Gleichstellung von Frauen und Männern auf dem Arbeitsmarkt" als Unterrichtung (20/12550) vorgelegt.