Experten begrüßen Nutzung der Gesundheitsdaten


Entwurf eines Gesetzes zur verbesserten Nutzung von Gesundheitsdaten (Gesundheitsdatennutzungsgesetz – GDNG)
Dem Gesetzentwurf zufolge soll eine dezentrale Gesundheitsdateninfrastruktur mit einer zentralen Datenzugangs- und Koordinierungsstelle aufgebaut werden



Die von der Deutschen Bundesregierung geplante systematische Auswertung von Gesundheitsdaten für gemeinwohlorientierte Zwecke wird von Experten begrüßt. Die Neuregelungen können nach Ansicht der Sachverständigen dazu beitragen, die Versorgung zu verbessern und die Forschung zu stärken. Allerdings wiesen die Fachleute in einer Anhörung über das Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) (20/9046) auf die Notwendigkeit hin, die sensiblen Gesundheitsdaten zu schützen und die Versicherten über deren Verwendung selbst entscheiden zu lassen. Von Ärzten kritisch gesehen wird die Auswertung von Versichertendaten der Kranken- und Pflegekassen mit Hinweisen an die Versicherten. Die Sachverständigen äußerten sich in der Anhörung am Mittwochabend sowie in schriftlichen Stellungnahmen.

Dem Gesetzentwurf zufolge soll eine dezentrale Gesundheitsdateninfrastruktur mit einer zentralen Datenzugangs- und Koordinierungsstelle aufgebaut werden. Hierzu wird eine unabhängige Stelle beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) eingerichtet. Den gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen soll die stärkere Nutzung ihrer Daten ermöglicht werden, wenn dies der besseren Versorgung dient, etwa der Arzneimitteltherapiesicherheit oder der Erkennung von Krebserkrankungen oder seltenen Erkrankungen.

Nach Ansicht des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) ist die datengestützte Verbesserung der Versorgungsqualität grundsätzlich im Interesse der Bürger. Entscheidend seien angemessene Vorkehrungen für den Datenschutz. Ferner müsse Verbrauchern zu jedem Zeitpunkt die souveräne Entscheidung ermöglicht werden, für welche Zwecke ihre Daten zur Verfügung gestellt werden.

Die Bundesärztekammer (BÄK) kritisierte die den Kranken- und Pflegekassen eingeräumte Möglichkeit, auf Basis von Leistungsdaten individuelle Auswertungen vorzunehmen. Die BÄK warnte vor einer Verunsicherung von Patienten und Ärzten und schlug vor, zunächst in Pilotprojekten zu prüfen, ob diese Datenauswertung sinnvoll sei.

Auch die Psychotherapeutenkammer (BPtK) forderte, es müsse sichergestellt werden, dass Gesundheitsdaten nicht für Eingriffe in die heilkundliche Versorgung verwendet würden. Eine Leistungsempfehlung der Kranken- und Pflegekassen stelle einen systemfremden und fachlich nicht zu rechtfertigenden Eingriff in die Kompetenz von Psychotherapeuten und Ärzten dar. Ablehnend äußerte sich in der Anhörung auch ein Vertreter der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA).

Der AOK-Bundesverband begrüßte hingegen ausdrücklich die Möglichkeit der Krankenkassen für datengestützte Auswertungen zum individuellen Gesundheitsschutz der Versicherten. Auch andere Kassenvertreter warben in der Anhörung nachdrücklich für die Auswertung der Abrechnungsdaten und die Kontaktmöglichkeit zu den Versicherten. Als Beispiele wurden unvollständige Impfungen angeführt oder wichtige Hinweise für Schwangere oder Diabetiker. In manchen Fällen ließe sich so auch viel Leid verhindern.

Der Deutsche Caritasverband forderte, die Widerspruchsrechte müssten differenziert nach den Maßnahmen, über die Krankenkassen ihre Versicherten informieren könnten, ausgestaltet werden. Sinnvoll wäre es zudem, das Risiko von Pflegebedürftigkeit einzubeziehen und entsprechende Daten der Pflegekassen zu nutzen, um Präventionspotenziale auszuschöpfen. Auch sollte den Versicherten ermöglicht werden, Widerspruchsrechte für die Übermittlung von individuellen Daten aus der elektronischen Patientenakte (ePA) auch auf analogem Weg geltend zu machen.

Der Einzelsachverständige Christian Karagiannidis vom Präsidium der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) sprach sich dafür aus, neben dem Krebsregister auch andere qualitativ hochwertige Register in die Datenauswertung einzubeziehen, etwa das Traumaregister, das Reanimationsregister und das DIVI-Intensivregister. (Deutscher Bundestag: ra)

eingetragen: 28.11.23
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