EZB-Antworten zur Bankenaufsicht
Der SSM teilt alle beaufsichtigten Banken in sechs Cluster ein, die das Risiko und die Komplexität der Institute reflektieren sollen. In welche dieser Cluster sind die vom SSM beaufsichtigten deutschen Banken eingeteilt?
Gab es seit der erstmaligen Einteilung in Cluster Veränderungen in der Einteilung von deutschen Banken?
"Antworten der Europäischen Zentralbank auf Fragen der Abgeordneten Bettina Stark-Watzinger vom 17. Januar 2020" lautet der Titel einer Unterrichtung durch den Präsidenten des Deutschen Bundestages (19/21477). Darin sind die Antworten des Vorsitzenden des Aufsichtsgremiums der Europäischen Zentralbank (EZB), Andrea Enria, vom 20. März 2020 aufgeführt.
Die Abgeordnete der FDP-Fraktion hatte sich unter anderem danach erkundigt, welchen Risiko-Clustern deutsche Banken unter dem einheitlichen Bankenaufsichtsmechanismus (Single Supervisory Mechanism, SSM) zugeordnet sind. Laut Antwort umfasst Cluster 1 die "größten und komplexesten Institute". In diesem Cluster ist den Angaben zufolge ein deutsches Institut, in Cluster 2 sind es zwei, in Cluster 3 sechs, in Cluster 4 fünf und in Cluster 5 sieben. Vertrauliche bankenspezifische Informationen könnten gemäß der Eigenkapitalrichtlinie nicht weitergegeben werden, heißt es in der Antwort Enrias. (Deutscher Bundestag: ra)
eingetragen: 18.07.20
Newsletterlauf: 20.10.20
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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Stand zum Emissionshandel für Gebäude und Verkehr
Die Bundesregierung wird ein neues Klimaschutzprogramm vorlegen, das im Zeitraum bis zum Jahr 2030 auch Maßnahmen zur Treibhausgasminderungsquote im Bereich der durch die EU-Lastenverteilungsverordnung (ESR) erfassten Sektoren Gebäude und Verkehr enthalten wird. Die Maßnahmen für das Programm werden derzeit entwickelt. Das geht aus der Antwort (21/1072) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/762) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor.
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Fluggastrechteverordnung für reformbedürftig
Die Bundesregierung lehnt die Erhöhung von Zeitschwellen für Entschädigungen in der Fluggastrechteverordnung der EU ab. Sie stellt sich damit gegen einen entsprechenden Beschluss des Rates der EU-Verkehrsminister, wie aus einer Antwort (21/962) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/749) hervorgeht. Eine solche "Abschwächung des Verbraucherschutzniveaus" lehne die Bundesregierung ab. Sie trete für einen "ausgewogenen Ausgleich der Interessen der Fluggäste und der Luftfahrtunternehmen sowie der Reisewirtschaft" ein.
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Digitalisierung des Gesundheitswesens
Der Petitionsausschuss hält mehrheitlich an der Widerspruchslösung (Opt-out-Lösung) bei der elektronischen Patientenakte (ePA) fest. In der Sitzung verabschiedete der Ausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD die Beschlussempfehlung an den Bundestag, das Petitionsverfahren zu der Forderung, die elektronische Patientenakte nur mit ausdrücklichem Einverständnis der Betroffenen anzulegen (Opt-in-Lösung), abzuschließen, weil keine Anhaltspunkte für parlamentarische Aktivitäten zu erkennen seien.
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Angaben zu Cum-Cum-Geschäften
Derzeit befinden sich 253 Cum-Cum-Verdachtsfälle mit einem Volumen in Höhe von 7,3 Milliarden Euro bei den obersten Behörden der Länder und dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/915) auf eine Kleine Anfrage (21/536) der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen zu den rechtswidrigen Steuergeschäften.
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Konformitätsbewertung von Produkten
In einer Kleinen Anfrage (21/946) möchte die AfD-Fraktion von der Bundesregierung wissen, wie die EU-Maschinenverordnung (EU/2023/1230) im Hinblick auf KI-basierte Sicherheitssysteme angewendet und begleitet werden soll. Die Verordnung, die ab dem 20. Januar 2027 gilt, stellt laut Vorbemerkung der Anfrage neue Anforderungen an Maschinen mit eingebetteter Künstlicher Intelligenz.