EZB-Antworten zur Bankenaufsicht


Der SSM teilt alle beaufsichtigten Banken in sechs Cluster ein, die das Risiko und die Komplexität der Institute reflektieren sollen. In welche dieser Cluster sind die vom SSM beaufsichtigten deutschen Banken eingeteilt?
Gab es seit der erstmaligen Einteilung in Cluster Veränderungen in der Einteilung von deutschen Banken?




"Antworten der Europäischen Zentralbank auf Fragen der Abgeordneten Bettina Stark-Watzinger vom 17. Januar 2020" lautet der Titel einer Unterrichtung durch den Präsidenten des Deutschen Bundestages (19/21477). Darin sind die Antworten des Vorsitzenden des Aufsichtsgremiums der Europäischen Zentralbank (EZB), Andrea Enria, vom 20. März 2020 aufgeführt.

Die Abgeordnete der FDP-Fraktion hatte sich unter anderem danach erkundigt, welchen Risiko-Clustern deutsche Banken unter dem einheitlichen Bankenaufsichtsmechanismus (Single Supervisory Mechanism, SSM) zugeordnet sind. Laut Antwort umfasst Cluster 1 die "größten und komplexesten Institute". In diesem Cluster ist den Angaben zufolge ein deutsches Institut, in Cluster 2 sind es zwei, in Cluster 3 sechs, in Cluster 4 fünf und in Cluster 5 sieben. Vertrauliche bankenspezifische Informationen könnten gemäß der Eigenkapitalrichtlinie nicht weitergegeben werden, heißt es in der Antwort Enrias. (Deutscher Bundestag: ra)

eingetragen: 18.07.20
Newsletterlauf: 20.10.20



Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Gleichstellung als verbindliches Förderkriterium

    Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert in einem Antrag (21/790) die Bundesregierung auf, Maßnahmen zu ergreifen, um die Gleichstellung von Frauen und Mädchen im organisierten Sport in Deutschland deutlich zu verbessern.

  • Ausbau der digitalen Infrastruktur

    Die von der schwarz-roten Koalition geplante Novelle des Telekommunikationsgesetzes ist bei einer Mehrheit der Sachverständigen auf Zustimmung zu den Zielen und Kritik an Details gestoßen. In einer öffentlichen Anhörung des Digitalausschusses zum TKG-Änderungsgesetz 2025 bezeichnete eine Reihe von Sachverständigen den Entwurf als ein wichtiges Signal für die Branche.

  • Auskunft zum Cum/Ex und Cum/Cum

    Zum Stichtag 31. Dezember 2023 befanden sich 380 Verdachtsfälle zur Steuergestaltung bei Cum-Ex-Geschäften bei den Obersten Finanzbehörden der Länder und beim Bundeszentralamt für Steuern mit einem Volumen nicht anrechenbarer/erstatteter Kapitalertragssteuer inklusive Solidaritätszuschlag von rund 3,8 Milliarden Euro in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/548) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion die Linke (21/310).

  • Kosten der Vermeidung von CO2-Emissionen

    Keine konkreten Angaben zu den Kosten, die ihre Pläne zur Vermeidung von CO2-Emissionen verursachen, macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/715) auf eine Kleine Anfrage (21/296) der AfD-Fraktion. Zur Begründung verweist sie darauf, dass Deutschland zur Erreichung der Klimaschutzziele auf ein "breites Spektrum aufeinander abgestimmter Klimaschutzmaßnahmen" setze. Diese dienten neben der Minderung von Treibhausgasen auch der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, dem sozialen Ausgleich sowie der langfristigen Transformation hin zur Klimaneutralität. Die Ausgestaltung der Klimaschutzmaßnahmen gehe dabei über eine "kurzfristige, rein statische Betrachtung der CO2-Vermeidungskosten" hinaus.

  • Steuerung des Windenergieausbaus

    An der von den Koalitionsfraktionen geplanten Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU (RED III) besteht Nachbesserungsbedarf. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Umweltausschusses zu dem Gesetzentwurf "zur Umsetzung von Vorgaben der Richtlinie (EU) 2023/2413 für Zulassungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz, zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes, zur Änderung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes und zur Änderung des Baugesetzbuchs" (21/568) deutlich.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen