FDP: Freiheit von "Lieferkettenbürokratie"
Entwurf eines Gesetzes zur Freiheit von Lieferkettenbürokratie und zur Aufhebung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (Lieferkettenbürokratiefreiheitsgesetz – LkBFreiG)
Weit über den direkten Adressatenkreis des Gesetzes hinaus hat sich das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz als großes zusätzliches Handelshemmnis erwiesen
Die FDP-Fraktion hat einen Entwurf (20/14021) eines Gesetzes zur Freiheit von Lieferkettenbürokratie und zur Aufhebung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (Lieferkettenbürokratiefreiheitsgesetz - LkBFreiG) vorgelegt. Sie kritisiert darin: "Weit über den direkten Adressatenkreis des Gesetzes hinaus hat sich das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz als großes zusätzliches Handelshemmnis erwiesen.
Eine Umfrage der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) unter rund 2.400 auslandsaktiven Betrieben hat bereits 2023 gezeigt, dass die bürokratischen Belastungen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes einen weitaus größeren Umfang angenommen haben als ursprünglich von der damaligen Bundesregierung erwartet." Wenn sich Unternehmen aus Sorge vor Bußgeldern aus den Ländern zurückzögen, die von Investitionen aus Deutschland am meisten profitieren würden, sei niemandem geholfen. Es müsse dann davon ausgegangen werden, dass die Marktlücke vielfach von jenen Staaten gefüllt werde, die sich nicht an hohe Standards gebunden fühlten - mit entsprechend negativen Folgen für Menschenrechte, Arbeitsstandards und Umweltschutz, führen die Liberalen weiter aus.
Vorbemerkungen der FDP-Fraktion
Weit über den direkten Adressatenkreis des Gesetzes hinaus hat sich das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz als großes zusätzliches Handelshemmnis erwiesen. Eine Umfrage der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) unter rund 2.400 auslandsaktiven Betrieben hat bereits 2023 gezeigt, dass die bürokratischen Belastungen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes einen weitaus größeren Umfang angenommen haben als ursprünglich von der damaligen Bundesregierung erwartet:
Mittelständische Unternehmen, die nicht direkt dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz unterfallen, werden gleichwohl regelmäßig von den eigentlichen Normadressaten aufgefordert, über die Konformität ihrer Lieferketten mit dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz zu berichten. Große Unternehmen geben die an sie gerichteten Anforderungen an ihre kleinen und mittleren Vertragspartner weiter (Kaskaden- bzw. Trickle-down-Effekt). Bei Betrieben mit bis zu 249 Beschäftigten geben dies 41 Prozent an, in der Größenklasse 250 bis 499 Beschäftigte 52 Prozent, bei Unternehmen mit 500 bis 999 Beschäftigten 61 Prozent, bei den Betrieben mit 1.000 bis 3.000 Beschäftigten sogar 71 Prozent. (Deutscher Bundestag: ra)
eingetragen: 20.12.24
Newsletterlauf: 06.03.25
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