FDP: Schärfere Regeln für Insurtechs kritisiert


Schärfere InsurTech-Regeln als mögliche Hemmschwelle für Innovation
Die BaFin hat im BaFin-Journal vom 15. Januar 2021 ihre aufsichtlichen Erwartungen an InsurTechs erläutert - Hierin hat die BaFin letztlich höhere Hürden für InsurTech gefordert



Strengere Regeln der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) für Insurtechs (Digitalversicherer) stehen im Mittelpunkt einer Kleinen Anfrage der FDP-Fraktion (19/27245). Die Abgeordneten möchten die Gründe für die geplante Verschärfung und deren Auswirkungen erfahren.

Vorbemerkung der Fragesteller
Das Finanzportal "Versicherungswirtschaft heute" meldete am 25. Januar 2021, die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) habe "die Zügel für Insurtechs" angezogen. Die Bundesanstalt wolle die Versicherungsnehmer schützen, indem die Insurtechs mit Versichererlizenz von Anfang an über die nötigen Aufbaumittel verfügen müssten. Das erschwere die Finanzierung, denn die Geldgeber müssen sich von Beginn an monetär bekennen. Die Branche verstehe das Ziel der Bafin, kritisiert aber das Mittel als "harsch", "unmodern", "zu langsam" und langfristig "kundennachteilig".

Die BaFin hat im BaFin-Journal vom 15. Januar 2021 ihre aufsichtlichen Erwartungen an InsurTechs erläutert. Hierin hat die BaFin letztlich höhere Hürden für InsurTech gefordert. Dies würde bedeuten, dass InsurTechs bereits am Tag des Zulassungsantrags vollständig ausfinanziert sein müssten. Dafür soll ein höherer Organisationsfonds, den Versicherer bei ihrer Zulassung stellen müssen (§ 9 Absatz 2 Nummer 5 VAG), sowie höhere versicherungstechnische Rückstellungen dazu beitragen, dass künftige Neugründungen mit mehr Eigenmitteln ausgestattet werden.

Dies wird von der BaFin in einem "technischen Anhang" näher erläutert: "Junge, bereits zugelassene Versicherungsunternehmen in der Aufbauphase, in erster Linie Digitalversicherer (Insurtechs), sollen ihre Risiken unter Solvency II besser reflektieren, indem sie ihre hohen Anlaufkosten, insbesondere ihre Aufbaukosten für die IT, angemessen in den versicherungstechnische Rückstellungen (vt. Rückstellungen) berücksichtigen und so höhere vt. Rückstellungen als bislang ansetzen. Künftige Neugründungen sollen mit deutlich mehr Eigenmitteln als ihre vergleichbaren Vorgänger ausgestattet werden und zum Zeitpunkt der Zulassung vollständig ausfinanziert sein. Dazu soll vor allem der Organisationsfonds (Orgafonds) an die tatsächlichen Geschäftsmodelle angepasst und in der Konsequenz zukünftig mit mehr Mitteln ausgestattet werden."

Bitkom äußert dagegen die Sorge, dass der Artikel die Gefahr in sich berge, "Unruhen in der gesamten deutschen Startup Branche hervorzurufen", insbesondere wenn die Regelungen auch auf andere FinTechs ausgeweitet werden sollten. Aus Sicht von Bitkom passen die Anforderungen der BaFin nicht zu global etablierten Entwicklungsprozessen bei der Finanzierung von Start-ups und befürchtet eine Verlagerung von Neugründungen ins Ausland. Durch die Erwartungen der BaFin sei kein "level playing field" in Europa gegeben.

Auch der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) befürchtet, dass die Vorstellungen der BaFin zusätzliche Eintrittshürden bedeuten und Wettbewerb und Innovation behindern würden, ohne mehr Schutz für Verbraucher zu schaffen.
(Deutscher Bundestag: ra)

eingetragen: 15.03.21
Newsletterlauf: 08.06.21


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Gleichstellung als verbindliches Förderkriterium

    Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert in einem Antrag (21/790) die Bundesregierung auf, Maßnahmen zu ergreifen, um die Gleichstellung von Frauen und Mädchen im organisierten Sport in Deutschland deutlich zu verbessern.

  • Ausbau der digitalen Infrastruktur

    Die von der schwarz-roten Koalition geplante Novelle des Telekommunikationsgesetzes ist bei einer Mehrheit der Sachverständigen auf Zustimmung zu den Zielen und Kritik an Details gestoßen. In einer öffentlichen Anhörung des Digitalausschusses zum TKG-Änderungsgesetz 2025 bezeichnete eine Reihe von Sachverständigen den Entwurf als ein wichtiges Signal für die Branche.

  • Auskunft zum Cum/Ex und Cum/Cum

    Zum Stichtag 31. Dezember 2023 befanden sich 380 Verdachtsfälle zur Steuergestaltung bei Cum-Ex-Geschäften bei den Obersten Finanzbehörden der Länder und beim Bundeszentralamt für Steuern mit einem Volumen nicht anrechenbarer/erstatteter Kapitalertragssteuer inklusive Solidaritätszuschlag von rund 3,8 Milliarden Euro in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/548) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion die Linke (21/310).

  • Kosten der Vermeidung von CO2-Emissionen

    Keine konkreten Angaben zu den Kosten, die ihre Pläne zur Vermeidung von CO2-Emissionen verursachen, macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/715) auf eine Kleine Anfrage (21/296) der AfD-Fraktion. Zur Begründung verweist sie darauf, dass Deutschland zur Erreichung der Klimaschutzziele auf ein "breites Spektrum aufeinander abgestimmter Klimaschutzmaßnahmen" setze. Diese dienten neben der Minderung von Treibhausgasen auch der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, dem sozialen Ausgleich sowie der langfristigen Transformation hin zur Klimaneutralität. Die Ausgestaltung der Klimaschutzmaßnahmen gehe dabei über eine "kurzfristige, rein statische Betrachtung der CO2-Vermeidungskosten" hinaus.

  • Steuerung des Windenergieausbaus

    An der von den Koalitionsfraktionen geplanten Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU (RED III) besteht Nachbesserungsbedarf. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Umweltausschusses zu dem Gesetzentwurf "zur Umsetzung von Vorgaben der Richtlinie (EU) 2023/2413 für Zulassungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz, zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes, zur Änderung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes und zur Änderung des Baugesetzbuchs" (21/568) deutlich.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen