Fremddienstleister mit Arbeiten beauftragt
Konzernrichtlinie "Beschaffung" wird vom Bahn-Vorstand geprüft
Fremddienstleister, Subunternehmen und Arbeitsbedingungen bei der Deutschen Bahn AG
Bei der Deutschen Bahn AG (DB AG) wird nach Angaben der Bundesregierung die Konzernrichtlinie Beschaffung vom Vorstand geprüft und verabschiedet. Zudem sei für die Zusammenarbeit mit der DB AG der DB-Verhaltenscodex für Geschäftspartner von Firmen anzuerkennen, heißt es in der Antwort der Bundesregierung (19/25884) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/25203).
Des Weiteren habe die DB AG bei bestimmten Warengruppen ein Präqualifikationsverfahren eingeführt, bei dem die Eignungsprüfung der Firmen vor der Vergabe erfolgt und somit nur bereits geprüfte Firmen zum Vergabeverfahren zugelassen werden, schreibt die Bundesregierung. Nach Auskunft der DB AG werde die Einhaltung der Richtlinien durch regelmäßige Revisionen der Revisionsabteilung geprüft, heißt es weiter.
Vorbemerkung der Fragestellung
Im Zuge der privatwirtschaftlichen Ausrichtung der Deutschen Bahn AG (DB AG) sind in den Unternehmensbereichen und bei den Tochterunternehmen zunehmend Fremddienstleister mit Arbeiten beauftragt worden, die früher innerhalb des Konzerns erbracht wurden. Wie Beschäftigte berichten, gilt dies insbesondere für den Dienstleistungsbereich. Persönlichen Berichten zufolge sollen Strukturen mit Ketten von Subunternehmen existieren, deren Arbeitsbedingungen oft nur noch schwer zu kontrollieren sind und in denen trotz der DB-Qualitätsvereinbarung immer häufiger von mangelhaften Sozialstandards berichtet wird.
Auch im Schienengüterverkehr wird berichtet, dass vermehrt Fremddienstleister zum Einsatz kommen. Der betreffende Lokführereinsatz soll oftmals auf der Grundlage von Werkverträgen fußen, insbesondere auch bei der DB Cargo
AG und deren Tochterunternehmen. Auch Berichte über Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz, verursacht durch Personaldienstleister, mehren sich. Beschäftigte berichten über Extremfälle, in denen von Personaleinsätzen auf dem Führerstand von mehr als zwölf Stunden die Rede ist. Diese wäre nicht nur verboten, sondern überdies sehr gefährlich für den Schienenverkehr. Bei den derzeit über 400 am Markt vertretenen Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) sind zunehmend Signalverfehlungen zu beobachten.
Nach Einschätzung von Beschäftigten werden diese übermäßig durch bei Personaldienstleistern beschäftigte Lokführer verursacht. Mögliche Hintergründe sind Mängel bei der Qualifizierung zum Triebfahrzeugführer durch eine hohe Zahl von Lokführerschulen mit dem Geschäftsfeld der staatlichen Förderung dieser Ausbildung (vgl. Register der anerkannten Personen und Stellen für die Ausbildung gemäß § 14 der Triebfahrzeugführerscheinverordnung (TfV), die das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) führt). Das führt nach Ansicht der Fragesteller dazu, dass die Qualität der Berufsausbildung zum Lokführer durch die Ausbildung eines „Eisenbahners im Betriebsdienst Fachrichtung Lokführer und Transport“ spürbar sinkt und die Funktionsausbildung von Personen ohne besondere Vorausbildung zunimmt. Dies gefährdet zunehmend das Berufsbild des Lokführers und letztlich die Sicherheit im Schienenverkehr.
Das Eisenbahn-Bundesamt sieht sich für eine Überwachung dieser Personaleinsätze als nicht zuständig an und verweist auf die Zuständigkeit der Kontrolle des sozialen Arbeitsschutzes durch die Landesbehörden für Arbeitsschutz und die Gewerbeaufsichtsämter. Diese sind nach Ansicht der Fragesteller jedoch mit dieser Aufgabe überfordert.
Da viele Fragen der Kleinen Anfrage der Fraktion die Linke. in der Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 19/24202 noch nicht oder nicht zufriedenstellend beantwortet wurden, stellen die Fragesteller mit dieser Anfrage einige Nachfragen dazu.
(Deutscher Bundestag; ra)
eingetragen: 01.02.21
Newsletterlauf: 23.03.21
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