Grünes Licht für Maßnahmen gegen Steuerbetrug


CDU/CSU: Cum/Ex- und Cum/Cum-Betrug künftig nicht mehr möglich
Die Linke und Grüne äußerte die Kritik, das Gesetz verhindere Cum/Ex- und Cum/Cum-Betrug nicht, sondern erschwere ihn allenfalls



Der Finanzausschuss hat Maßnahmen beschlossen, die Steuerbetrug insbesondere bei der Kapitalertragsteuer verhindern sollen. In der Sitzung unter der Vorsitzenden Katja Hessel (FDP) stimmten die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD für den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur "Modernisierung der Entlastung von Abzugsteuern und der Bescheinigung der Kapitalertragsteuer", Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetz (19/27632) in veränderter Form. Die Fraktionen von AfD, FDP, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich. Zu dem Gesetz lagen 26 Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen vor, die alle, größtenteils mit Zustimmung der Opposition, angenommen wurden. Anträge der Fraktionen von FDP (19/27632), Die Linke (19/16836) und Bündnis 90/Die Grünen (19/5762) wurden abgelehnt. Ziel des Gesetzes ist es, Betrug insbesondere um die Kapitalertragsteuer wie bei den Cum/Ex- und Cum/Cum-Skandalen zu verhindern. Dazu fasst der Gesetzentwurf die Vorschriften zur Entlastung ausländischer Steuerpflichtiger von Abzugsteuern, also zur Rückerstattung zuvor abgezogener Steuern, neu. Der Prozess - Bescheinigung der abgeführten Steuer, Beantragung der Entlastung sowie Entscheidung der Behörde - soll digitalisiert werden.

Faktoren, die zu einer unberechtigten Entlastung führen können, sollen ausgeschlossen werden. Verfahrensarten, mit denen eine Entlastung bewirkt werden kann, sollen reduziert werden. Zur Betrugsbekämpfung speziell bei der Erstattung von der Kapitalertragsteuer erhält das Bundeszentralamt für Steuern künftig zusätzliche Informationen von den Finanzinstituten. Die Regelung, die missbräuchliche Steuergestaltungen durch zwischengeschaltete ausländische Gesellschaften verhindern soll, wird an die Vorgaben der europäischen Rechtsprechung angepasst.

Die CDU/CSU-Fraktion erklärte in der Aussprache, das Gesetz sei ein Schritt zu Vereinfachung und Digitalisierung und schränke Missbrauch ein. Damit sei Cum/Ex- und Cum/Cum-Betrug künftig nicht mehr möglich. Die 26 Änderungsanträge zeigten, dass intensiv daran gearbeitet worden sei. Die SPD-Fraktion lobte das Gesetz als wichtigen Baustein gegen Steuerbetrug. Kreditinstitute würden dadurch zwar zusätzliche Aufgaben erhalten, doch diese trügen auch eine gewisse Verantwortung, Steuerbetrug zu verhindern. Die Änderungsanträge seien Verbesserungen, etwa die Verschiebung des Inkrafttretens besonderer Informationspflichten.

Die AfD-Fraktion bewertete die Absicht des Gesetzes positiv. Die Informationslage würde verbessert werden. Sie kritisierte jedoch, eine Reihe von Regelungen erhöhe die Bürokratie, etwa die Feststellung der Aktionäre bei jedem Dividendenbeschluss. Die FDP-Fraktion erklärte, durch das Gesetz müsse eine Flut von Daten gesammelt werden, die teilweise nicht erhebbar seien. Sie erkannte deutliche Mängel beim Datenschutz.

Die Fraktion Die Linke äußerte Zweifel, dass das Gesetz künftig missbräuchliche Steuergestaltungen ausschließe. Sie kritisierte die Auslösung zahlreicher Meldepflichten. Besser sei der datenbankgestützte Abgleich der Erstattung von Kapitalertragsteuer und der Antragstellung. Auch die Grünen-Fraktion äußerte die Kritik, das Gesetz verhindere Cum/Ex- und Cum/Cum-Betrug nicht, sondern erschwere ihn allenfalls. Es gebe weiter große Löcher für Steuergestaltungen.

Der FDP-Antrag mit dem Titel "Abgeltungssteuer bewahren - Vermögensaufbau und Altersvorsorge stärken" (19/27820) wurde von CDU/CSU, SPD, Grüne und Linke abgelehnt. Für den Antrag stimmte neben der FDP auch die AfD. Der Antrag der Linken mit dem Titel "Steuerskandale wie Cum/Ex zukünftig verhindern" (19/16836) wurde mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD, AfD und FDP abgelehnt. Die Grünen enthielten sich. Der Antrag der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel "Cum/Ex unverzüglich beenden" (19/5765) wurde mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD, FDP und AfD abgelehnt. Für den Antrag stimmte neben der Grünen-Fraktion die Linke. (Deutscher Bundestag: ra)

eingetragen: 29.04.21
Newsletterlauf: 26.07.21


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • E-Rechnung: E-Mail-Postfach reicht aus

    Für den Empfang einer E-Rechnung reicht künftig die Bereitstellung eines E-Mail-Postfachs aus. Das erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/12742) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/12563). Allerdings können die beteiligten Unternehmen auch andere elektronische Übermittlungswege vereinbaren.

  • Flächenkreislaufwirtschaft angestrebt

    Die Nutzung neuer Flächen für Bau- und Verkehrsprojekte soll weiter reduziert und bis 2050 auf "Netto-Null" reduziert werden. Dieses Ziel wird in dem von der Bundesregierung als Unterrichtung (20/12650) vorgelegten Transformationsbericht zum Bereich Nachhaltiges Bauen und Verkehrswende formuliert.

  • Förderung für Reparaturinitiativen statt Reparatur

    Die Bundesregierung will laut einer Antwort (20/12723) auf eine Kleine Anfrage der Gruppe Die Linke (20/12495) Reparaturinitiativen mit insgesamt drei Millionen Euro fördern. Die Einführung eines Reparaturbonus auf Elektrogeräte lehnt sie mit Verweis auf die Haushaltslage ab.

  • Vor möglichen Lieferengpässen gewarnt

    Eine Bedrohung der Arzneimittelversorgung ist nach Angaben der Bundesregierung durch das novellierte chinesische Anti-Spionage-Gesetz derzeit nicht zu befürchten. Es gebe einen engen Austausch mit den Ländern, um mögliche Bedenken und Risiken bei künftigen Inspektionsreisen zu minimieren, heißt es in der Antwort (20/12695) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/12482) der Unionsfraktion.

  • Bericht zur Gleichstellung auf dem Arbeitsmarkt

    Die Bundesregierung hat den "Bericht über die für die Europäische Kommission zu erstellenden Berichte über die durch die Strukturfonds geleisteten Beiträge zur Verwirklichung der Gleichstellung von Frauen und Männern auf dem Arbeitsmarkt" als Unterrichtung (20/12550) vorgelegt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen