
Internationale Standards und Normen
Bundesregierung sieht Gefahren für europäisches Normungssystem
Urteil könne die Zusammenarbeit mit den internationalen Normungsorganisationen, der Internationalen Organisation für Standardisierung (ISO) und der Internationalen Elektrotechnischen Kommission (IEC), beeinträchtigen
Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834). Auch ein im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz 2020 erstelltes Rechtsgutachten einer spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei zum europäischen System der harmonisierten Normen sei zu dem Schluss gekommen, dass harmonisierte Normen nicht mit dem sonstigen Unionsrecht gleichzusetzen seien und keine Rechtsakte der Europäischen Kommission darstellen würden.
Auf die Frage nach den Konsequenzen des sogenannten "Malamud-Urteils" vom März 2024, mit dem bisher vier harmonisierte europäische Normen kostenfrei veröffentlicht werden mussten, erklärt die Bundesregierung, durch das Urteil und die Einsehbarkeit von harmonisierten europäischen Normen könne mittelbar die Finanzierung des privatwirtschaftlichen Systems der europäischen Normung insgesamt in Frage gestellt werden.
Alternative Finanzierungsquellen wie durch die öffentliche Hand würden dem "wirtschaftsgetriebenen und innovationspolitischen Charakter" der privatwirtschaftlichen Normung widersprechen und zudem die Steuerzahler belasten. Eine rein unternehmerische Finanzierung der Normung kann nach Ansicht der Regierung eine Zutrittsbarriere für kleine und mittlere Unternehmen darstellen.
Zu den weiteren möglichen Folgen heißt es in der Antwort, das Urteil könne die Zusammenarbeit mit den internationalen Normungsorganisationen, der Internationalen Organisation für Standardisierung (ISO) und der Internationalen Elektrotechnischen Kommission (IEC), beeinträchtigen. Die europäischen Normungsorganisationen, das Europäische Komitee für Normung (CEN) und das Europäische Komitee für elektrotechnische Normung (CENELEC), würden internationale Normen übernehmen, um europäische und internationale Normen in Einklang zu halten. Sollten ISO und IEC ihre Zustimmung zur Übernahme verweigern, um ihre Normen urheberrechtlich und ihre wirtschaftlichen Interessen zu schützen, könnte dies zu einer Abweichung europäischer Normen von internationalen Normen führen. Dies könne den weltweiten Marktzugang für europäische Unternehmen erschweren. ISO und IEC hätten bereits Verletzungen ihrer Urheberrechte gerichtlich geltend gemacht, berichtet die Bundesregierung. (Deutsche Bundesregierung: ra)
eingetragen: 28.02.25
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