Maßnahmen gegen staatliche russische Propaganda
EU-Verbreitungsverbot der russischen Sender RT und Sputnik
Die Ausrichtung der strategischen Kommunikation der Bundesregierung
Die Bundesregierung setzt sich auf europäischer Ebene in vielfältiger Weise gegen die Verbreitung von Desinformation und Propaganda ein. Das geht aus der Antwort (20/1594) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion hervor (20/1095), in der diese sich nach Maßnahmen gegen staatliche russische Propaganda in Deutschland erkundigt hatte. Die Bundesregierung verweist dazu unter anderem auf die laufenden Verhandlungen zum "Digital Services Act" der Europäischen Union und auf das am 2. März 2022 in Kraft getretene EU-weite Verbreitungsverbot der russischen Sender RT und Sputnik.
Der Bundesregierung sind den Angaben zufolge darüber hinaus bisher "keine zielgerichteten Cyberangriffe gegen Deutschland bekannt geworden, die im Zusammenhang mit dem russischen Angriffskrieg in der Ukraine stehen und nachweislich russischen Quellen zugeordnet werden können".
Deutschland setzte sich auch andernorts gegen ausländische Desinformation und die Wahrung von Presse- und Informationsfreiheit ein. Seit 2017 fördere das Auswärtige Amt die sogenannte Resilienzinitiative im Baltikum mit einem Fokus auf russische Desinformation. Die Initiative solle auf Länder des Westbalkans ausgeweitet werden. (Deutsche Bundesregierung: ra)
eingetragen: 05.05.22
Newsletterlauf: 18.07.22
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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Gleichstellung als verbindliches Förderkriterium
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert in einem Antrag (21/790) die Bundesregierung auf, Maßnahmen zu ergreifen, um die Gleichstellung von Frauen und Mädchen im organisierten Sport in Deutschland deutlich zu verbessern.
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Ausbau der digitalen Infrastruktur
Die von der schwarz-roten Koalition geplante Novelle des Telekommunikationsgesetzes ist bei einer Mehrheit der Sachverständigen auf Zustimmung zu den Zielen und Kritik an Details gestoßen. In einer öffentlichen Anhörung des Digitalausschusses zum TKG-Änderungsgesetz 2025 bezeichnete eine Reihe von Sachverständigen den Entwurf als ein wichtiges Signal für die Branche.
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Auskunft zum Cum/Ex und Cum/Cum
Zum Stichtag 31. Dezember 2023 befanden sich 380 Verdachtsfälle zur Steuergestaltung bei Cum-Ex-Geschäften bei den Obersten Finanzbehörden der Länder und beim Bundeszentralamt für Steuern mit einem Volumen nicht anrechenbarer/erstatteter Kapitalertragssteuer inklusive Solidaritätszuschlag von rund 3,8 Milliarden Euro in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/548) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion die Linke (21/310).
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Kosten der Vermeidung von CO2-Emissionen
Keine konkreten Angaben zu den Kosten, die ihre Pläne zur Vermeidung von CO2-Emissionen verursachen, macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/715) auf eine Kleine Anfrage (21/296) der AfD-Fraktion. Zur Begründung verweist sie darauf, dass Deutschland zur Erreichung der Klimaschutzziele auf ein "breites Spektrum aufeinander abgestimmter Klimaschutzmaßnahmen" setze. Diese dienten neben der Minderung von Treibhausgasen auch der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, dem sozialen Ausgleich sowie der langfristigen Transformation hin zur Klimaneutralität. Die Ausgestaltung der Klimaschutzmaßnahmen gehe dabei über eine "kurzfristige, rein statische Betrachtung der CO2-Vermeidungskosten" hinaus.
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Steuerung des Windenergieausbaus
An der von den Koalitionsfraktionen geplanten Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU (RED III) besteht Nachbesserungsbedarf. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Umweltausschusses zu dem Gesetzentwurf "zur Umsetzung von Vorgaben der Richtlinie (EU) 2023/2413 für Zulassungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz, zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes, zur Änderung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes und zur Änderung des Baugesetzbuchs" (21/568) deutlich.