Maßnahmen zur Korruptionsbekämpfung
Bundesregierung unterstützt ihre Partnerländer mit konkreten Maßnahmen im Bereich der Korruptionsbekämpfung vor Ort
Korruptionsbekämpfung sei ein Querschnittsthema, das in allen Vorhaben der Entwicklungszusammenarbeit berücksichtigt werden müsse
Um Maßnahmen zur Korruptionsbekämpfung in der internationalen Zusammenarbeit geht es in der Antwort der Deutschen Bundesregierung (19/16972) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/16182). Danach ist Korruption aus Sicht der Bundesregierung eines der größten Entwicklungshemmnisse. Daher sei Korruptionsbekämpfung ein wesentlicher Bestandteil der Entwicklungszusammenarbeit (EZ), heißt es in der Antwort weiter. Sie richte ihre Vorhaben "korruptionssensibel" aus und nutze einen risikobasierten Gesamtansatz. Darüber hinaus bestünden umfassende Risikomanagement-Systeme in den Durchführungsorganisationen. Korruptionsbekämpfung sei ein Querschnittsthema, das in allen Vorhaben der EZ berücksichtigt werden müsse.
Wie die Bundesregierung ferner ausführt, unterstützt sie ihre Partnerländer mit konkreten Maßnahmen im Bereich der Korruptionsbekämpfung vor Ort. Derzeit unterstütze sie in 20 Ländern nationale Institutionen bilateral, die mit der Prävention oder Bekämpfung von Korruption befasst sind. Dazu gehörten: Afghanistan, Albanien, Armenien, Benin, Georgien, Ghana, Indonesien, Kamerun, Kenia, Kolumbien, Madagaskar, Mali, Moldau, Nordmazedonien, Peru, Ruanda, Tansania, Tunesien, Uganda und Ukraine. Zudem unterstütze die deutsche EZ auf regionaler Ebene Institutionen, die explizit mit der Prävention oder Bekämpfung von Korruption befasst sind
Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) arbeitet den Angaben zufolge derzeit unter anderem aufgrund schlechter Regierungsführung der jeweiligen Staaten nicht mit den Regierungen von Burundi, Syrien und Tschad zusammen. Weiter schreibt die Bundesregierung zur Frage, in welchen Ländern das BMZ aufgrund schlechter Regierungsführung nicht mehr mit Regierungen zusammenarbeitet, dass mit Südsudan keine offizielle Zusammenarbeit mit der Zentralregierung erfolge, allerdings auf lokaler Ebene teilweise mit Verwaltungsstrukturen kooperiert werde . Mit Simbabwe beschränke sich die Kooperation auf "geringvolumige technische Zusammenarbeit mit ausgewählten Regierungsstellen". (Deutsche Bundesregierung: ra)
eingetragen: 20.02.20
Newsletterlauf: 28.04.20
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