Marktvertrauen und Anlegerschutz im Mittelpunkt
"Wegen ihrer relativen Kleinheit" sei die Wirecard Bank bei den Prüfern schlicht "nach dem Schema F durchgelaufen"
Wirecard: Ex-BaFin-Präsident Hufeld stellt sich nochmals den Fragen
Auch Felix Hufeld, bis zum 1. April 2021 Präsident der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), zeigte bei seiner zweiten Befragung durch den 3. Untersuchungsausschuss ("Wirecard"), was für ein Einschnitt der Fall Wirecard auch für die Finanzaufsicht gewesen sei und welche Lehren seine Behörde daraus gezogen habe. Es gehöre zu den Herausforderungen für die Zukunft, dass künftig eine risiko-orientiertere Aufsicht Probleme bei einem Institut wie der Wirecard Bank erkenne und hoffentlich besser in den Griff bekomme. "Wegen ihrer relativen Kleinheit" sei die Wirecard Bank bei den Prüfern schlicht "nach dem Schema F durchgelaufen". Zu einer Einstufung und Kontrolle der gesamten Wirecard AG als Finanzholding aber habe man sich nicht entschließen können.
Warum er denn nicht einen Hinweis des Wirecard-Aufsichtsrates Eichelmann aufgegriffen habe, dass doch die Tatsache, dass der Bereich Treasury der Wirecard Bank organisatorisch innerhalb der AG angesiedelt sei, ein gewichtiges Argument für eine Einstufung darstelle, wollten die Ausschussmitglieder wissen.
Eichelmann habe plausible Argumente geliefert, so Hufeld. Und als Aufseher habe er das ohnehin "als wünschenswert erachtet, die Wirecard AG insgesamt als Finanzholding einzustufen". Er habe sein Haus angewiesen, das zu prüfen. Aber es sei ein ganzer Katalog an Kriterien zu beachten, quantitative, organisatorische Aspekte, man habe das gesamte Bild, die Gesamtstruktur von Wirecard umfassend prüfen müssen.
"Ich habe es für erstrebenswert gehalten, dass wir endlich zu einer Einstufung kommen." Aber er habe das keinesfalls von oben anordnen können. Es musste geprüft werden. Aber das habe am Ende einfach zu lange gedauert. "Ich war mit dem langsamen Vorgehen nicht glücklich. Ich wollte, dass das akut nach vorne angepackt wird."
Nach dem Zusammenbruch der Wirecard AG im Sommer 2020 habe man dann sofort auch andere Unternehmen näher untersucht. "Wir sind dann durch den ganzen Gemüsegarten marschiert." Generell seien aber die Unternehmen verpflichtet, eine Veränderung ihrer Struktur, die zu einer veränderten Einstufung führen könnte, anzuzeigen.
Der Untersuchungsausschuss stellte Hufeld zudem Nachfragen zu den Arbeitsbeziehungen zwischen der BaFin und dem Bundesministerium der Finanzen, dem die Behörde unterstellt ist, zur Zusammenarbeit mit nationalen und europäischen Behörden, zur Kommunikation mit der Staatsanwaltschaft München sowie zur Aufarbeitung von Mitarbeitergeschäften und der Reform der Compliance-Regeln. Übereinstimmungen und Widersprüche mit den Aussagen seiner zuvor befragten Mitarbeiter wurden festgestellt. Hufeld trug, soweit das seine Position als Präsident zuließ, zur Aufklärung auch der operativen Prozesse auf der Fachebene seines Hauses bei und gab sich reformbewusst. Der Zeuge verwies dabei mehrfach auf seine Aussagen vor dem Gremium am 26. März.
Die Abgeordnete Lisa Paus (Bündnis 90/Die Grünen) brachte noch einmal die prominenteste Entscheidung der BaFin, nämlich das für die Wirecard AG am 18. Februar 2019 erlassene Leerverkaufsverbot zur Sprache. Er sei daran zwar operativ nicht beteiligt gewesen, so Hufeld, aber im Nachhinein sei ihm das Handeln seines Hauses in allen Schritten nachvollziehbar erschienen, vom Eingang des Hinweises der Staatsanwaltschaft am Freitagnachmittag über die eigenen Prüfschritte und die Kommunikation mit der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA, der Bundesbank, dem Ministerium, bis hin zur Textarbeit an der Begründung. Alle beteiligten Kollegen hätten im Dialog miteinander und mit der ESMA gestanden und sämtliche Aspekte einer Tatbestandlichkeit abgeprüft.
Lediglich die Pressekommunikation sei unglücklich verlaufen. Da hätte man einfach noch mehr pädagogische Mühe investieren müssen, um die Entscheidung für das Leerverkaufsverbot zu erklären. "Das musste präzisiert werden. Das haben wir am Ende nicht gut hingekriegt", gab sich Hufeld selbstkritisch.
Daraufhin habe man daher den Sachverhalt und die Ratio hinter dem Schritt in unzähligen Gesprächen mit Journalisten nachbereiten und verdeutlichen müssen: Nein, die BaFin habe keinesfalls in erster Linie die Wirecard AG schützen wollen, unterstrich Hufeld. Vielmehr haben die Gewährleistung des Marktvertrauens und der Anlegerschutz für seine Behörde im Mittelpunkt gestanden. (Deutscher Bundestag: ra)
eingetragen: 27.04.21
Newsletterlauf: 14.07.21
Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>