Nachhaltige Unternehmensführung


Rahmensetzung für Nachhaltigkeitsarbeit in den Unternehmen
Die Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung, von der aktuell in Deutschland etwa 550 Unternehmen betroffen seien, könnte künftig den kompletten Mittelstand erfassen




Um den Rahmen für eine machbare, aber trotzdem ambitionierte Nachhaltigkeitsarbeit in den Unternehmen von politischer Seite aus zu gestalten, brauchen die Unternehmen eine klare Orientierung, mit welchen Instrumenten sie eine gute Nachhaltigkeitsberichterstattung erreichen können. Das machte Christian Geßner, Leiter des Zentrums für Nachhaltige Unternehmensführung (ZNU) an der Universität Witten/Herdecke, während eines öffentlichen Fachgespräches des Parlamentarischen Beirats für nachhaltige Entwicklung zum Thema "Nachhaltige Unternehmensführung" deutlich.

Zugleich müsse von Seiten der Politik die Transparenz erhöht werden, damit deutlich werde, was die Nachhaltigkeitsaspekte sind, die jedes Jahr begutachtet würden. Auf EU-Ebene müsse außerdem dafür gesorgt werden, dass die in Deutschland anerkannten Systeme auch dort in die Diskussion um die praktische Umsetzung der Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) eingehen und Berücksichtigung finden. Wichtig, so Geßner, sei auch eine Bildungsoffensive für unternehmerische Nachhaltigkeit. An Schulen und Hochschulen müsse das Thema größere Bedeutung erlangen.

Ein weiterer Vorschlag des Experten zielte darauf ab, "Multi-Stakeholder-Runden" zu fördern, in denen die wesentlichen Themen festgelegt werden. "Idealerweise wäre es so, dass es von staatlicher Seite eine Webseite gibt, wo alle wesentlichen Themen für die einzelnen Branchen festgelegt wären und sich auch kleinere Unternehmen auf diese Webseite beziehen könnten", sagte Geßner. Das sollte gemeinsam mit Brancheninitiativen erarbeitet werden.

Anreize für nachhaltiges Unternehmertum zu schaffen, sei eine weitere Möglichkeit politischer Unterstützung. Denkbar seien etwa Steuererleichterungen. Mit Blick auf die kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU), die spätestens ab 2026 auch berichterstattungspflichtig würden, könne er sich eine zweijährige Förderung des Reportings vorstellen, "damit die KMU Schritt halten können".

Von Vorteil sei es auch, digitale Lösungen für mehr Nachhaltigkeit zu fördern. Das betreffe digitale Managementsysteme aber auch das Thema Mess-, Steuer- und Regeltechnik in den Betrieben, womit Innovationen ausgelöst werden könnten.

Geßner machte vor den Abgeordneten deutlich, dass es bei der Bewertung nicht das nachhaltige Produkt oder das nachhaltige Unternehmen gebe. "Es gibt vielmehr ein nachhaltigeres Unternehmen und ein nachhaltigeres Produkt." Jedes Bio-Produkt könne beispielsweise im sozialen oder ökonomischen Bereich besser werden, jedes konventionelle Produkt im ökologischen Bereich. Ziel sei eine systematische Weiterentwicklung in Richtung mehr Nachhaltigkeit. "Es geht darum, mehr Verantwortung zu übernehmen, auch wenn ich schon relativ weit bin - für Mensch und Natur, die Wertschöpfungskette, für den offenen Dialog mit Anspruchsgruppen", erläuterte er. Aus diesem Spannungsfeld heraus entstünden Innovationen und ein Mehrwert für die Wirtschaft.

Die Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung, von der aktuell in Deutschland etwa 550 Unternehmen betroffen seien, werde künftig den kompletten Mittelstand erfassen, sagte Geßner. Allein dadurch, dass sie in der Lieferkette berichtspflichtiger Unternehmen stehen seien davon auch sehr kleine Unternehmen betroffen. Für diese stelle das Ganze ein Bürokratiemonster dar, da es nicht auf die Praktikabilität der KMU ausgerichtet sei. Es müsse also verhindert werden, "dass Nachhaltigkeit dazu führt, dass kleine und mittlere Unternehmen letztendlich von den Märkten ausgeschlossen werden", betonte Geßner. (Deutscher Bundestag: ra)

eingetragen: 09.02.23
Newsletterlauf: 04.05.23


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich

    Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.

  • Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung

    Über die Beschaffung und den Einsatz von IT-(Sicherheits-)Produkten durch den Bund als öffentlichen Auftraggeber informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/14226). Unter der Überschrift "Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung" wird darin ein umfassender Überblick über die Beschaffung und Zulassung von einzelnen IT-Sicherheitsprodukten und -diensten gegeben.

  • Aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen

    Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort (20/14693) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14379) die zu Ende 2024 erfolgte Änderung der Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Bereits die bis November 2024 geltenden Regelungen hätten vorgesehen, dass Mitglieder des Bundestages "in Ausnahmefällen" in Aufsichtsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung berufen werden können, heißt es in der Antwort.

  • Risikostrukturausgleich der Krankenkassen

    Verschiedene gesetzliche Initiativen der vergangenen Jahre zielen nach Angaben der Bundesregierung darauf ab, unzulässige Einflussnahmen auf die Datengrundlagen des Risikostrukturausgleichs (RSA) der Krankenkassen zu verhindern und die Manipulationsresistenz des RSA zu stärken. Zuletzt sei mit dem "Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz" (GKV-FKG) 2020 die sogenannte Manipulationsbremse eingeführt worden, heißt es in der Antwort (20/14678) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/14442) der Unionsfraktion.

  • Souveräne Dateninfrastruktur

    Die Bundesregierung strebt eine effiziente, wirtschafts- und innovationsfreundliche Umsetzungsstruktur der europäischen KI-Verordnung an, die knappe Ressourcen klug einsetzt. Das antwortet die Bundesregierung (20/14421) der AfD-Fraktion auf eine Kleine Anfrage (20/14109).

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen