Nachhaltige Unternehmensführung


Rahmensetzung für Nachhaltigkeitsarbeit in den Unternehmen
Die Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung, von der aktuell in Deutschland etwa 550 Unternehmen betroffen seien, könnte künftig den kompletten Mittelstand erfassen




Um den Rahmen für eine machbare, aber trotzdem ambitionierte Nachhaltigkeitsarbeit in den Unternehmen von politischer Seite aus zu gestalten, brauchen die Unternehmen eine klare Orientierung, mit welchen Instrumenten sie eine gute Nachhaltigkeitsberichterstattung erreichen können. Das machte Christian Geßner, Leiter des Zentrums für Nachhaltige Unternehmensführung (ZNU) an der Universität Witten/Herdecke, während eines öffentlichen Fachgespräches des Parlamentarischen Beirats für nachhaltige Entwicklung zum Thema "Nachhaltige Unternehmensführung" deutlich.

Zugleich müsse von Seiten der Politik die Transparenz erhöht werden, damit deutlich werde, was die Nachhaltigkeitsaspekte sind, die jedes Jahr begutachtet würden. Auf EU-Ebene müsse außerdem dafür gesorgt werden, dass die in Deutschland anerkannten Systeme auch dort in die Diskussion um die praktische Umsetzung der Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) eingehen und Berücksichtigung finden. Wichtig, so Geßner, sei auch eine Bildungsoffensive für unternehmerische Nachhaltigkeit. An Schulen und Hochschulen müsse das Thema größere Bedeutung erlangen.

Ein weiterer Vorschlag des Experten zielte darauf ab, "Multi-Stakeholder-Runden" zu fördern, in denen die wesentlichen Themen festgelegt werden. "Idealerweise wäre es so, dass es von staatlicher Seite eine Webseite gibt, wo alle wesentlichen Themen für die einzelnen Branchen festgelegt wären und sich auch kleinere Unternehmen auf diese Webseite beziehen könnten", sagte Geßner. Das sollte gemeinsam mit Brancheninitiativen erarbeitet werden.

Anreize für nachhaltiges Unternehmertum zu schaffen, sei eine weitere Möglichkeit politischer Unterstützung. Denkbar seien etwa Steuererleichterungen. Mit Blick auf die kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU), die spätestens ab 2026 auch berichterstattungspflichtig würden, könne er sich eine zweijährige Förderung des Reportings vorstellen, "damit die KMU Schritt halten können".

Von Vorteil sei es auch, digitale Lösungen für mehr Nachhaltigkeit zu fördern. Das betreffe digitale Managementsysteme aber auch das Thema Mess-, Steuer- und Regeltechnik in den Betrieben, womit Innovationen ausgelöst werden könnten.

Geßner machte vor den Abgeordneten deutlich, dass es bei der Bewertung nicht das nachhaltige Produkt oder das nachhaltige Unternehmen gebe. "Es gibt vielmehr ein nachhaltigeres Unternehmen und ein nachhaltigeres Produkt." Jedes Bio-Produkt könne beispielsweise im sozialen oder ökonomischen Bereich besser werden, jedes konventionelle Produkt im ökologischen Bereich. Ziel sei eine systematische Weiterentwicklung in Richtung mehr Nachhaltigkeit. "Es geht darum, mehr Verantwortung zu übernehmen, auch wenn ich schon relativ weit bin - für Mensch und Natur, die Wertschöpfungskette, für den offenen Dialog mit Anspruchsgruppen", erläuterte er. Aus diesem Spannungsfeld heraus entstünden Innovationen und ein Mehrwert für die Wirtschaft.

Die Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung, von der aktuell in Deutschland etwa 550 Unternehmen betroffen seien, werde künftig den kompletten Mittelstand erfassen, sagte Geßner. Allein dadurch, dass sie in der Lieferkette berichtspflichtiger Unternehmen stehen seien davon auch sehr kleine Unternehmen betroffen. Für diese stelle das Ganze ein Bürokratiemonster dar, da es nicht auf die Praktikabilität der KMU ausgerichtet sei. Es müsse also verhindert werden, "dass Nachhaltigkeit dazu führt, dass kleine und mittlere Unternehmen letztendlich von den Märkten ausgeschlossen werden", betonte Geßner. (Deutscher Bundestag: ra)

eingetragen: 09.02.23
Newsletterlauf: 04.05.23


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Gleichstellung als verbindliches Förderkriterium

    Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert in einem Antrag (21/790) die Bundesregierung auf, Maßnahmen zu ergreifen, um die Gleichstellung von Frauen und Mädchen im organisierten Sport in Deutschland deutlich zu verbessern.

  • Ausbau der digitalen Infrastruktur

    Die von der schwarz-roten Koalition geplante Novelle des Telekommunikationsgesetzes ist bei einer Mehrheit der Sachverständigen auf Zustimmung zu den Zielen und Kritik an Details gestoßen. In einer öffentlichen Anhörung des Digitalausschusses zum TKG-Änderungsgesetz 2025 bezeichnete eine Reihe von Sachverständigen den Entwurf als ein wichtiges Signal für die Branche.

  • Auskunft zum Cum/Ex und Cum/Cum

    Zum Stichtag 31. Dezember 2023 befanden sich 380 Verdachtsfälle zur Steuergestaltung bei Cum-Ex-Geschäften bei den Obersten Finanzbehörden der Länder und beim Bundeszentralamt für Steuern mit einem Volumen nicht anrechenbarer/erstatteter Kapitalertragssteuer inklusive Solidaritätszuschlag von rund 3,8 Milliarden Euro in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/548) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion die Linke (21/310).

  • Kosten der Vermeidung von CO2-Emissionen

    Keine konkreten Angaben zu den Kosten, die ihre Pläne zur Vermeidung von CO2-Emissionen verursachen, macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/715) auf eine Kleine Anfrage (21/296) der AfD-Fraktion. Zur Begründung verweist sie darauf, dass Deutschland zur Erreichung der Klimaschutzziele auf ein "breites Spektrum aufeinander abgestimmter Klimaschutzmaßnahmen" setze. Diese dienten neben der Minderung von Treibhausgasen auch der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, dem sozialen Ausgleich sowie der langfristigen Transformation hin zur Klimaneutralität. Die Ausgestaltung der Klimaschutzmaßnahmen gehe dabei über eine "kurzfristige, rein statische Betrachtung der CO2-Vermeidungskosten" hinaus.

  • Steuerung des Windenergieausbaus

    An der von den Koalitionsfraktionen geplanten Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU (RED III) besteht Nachbesserungsbedarf. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Umweltausschusses zu dem Gesetzentwurf "zur Umsetzung von Vorgaben der Richtlinie (EU) 2023/2413 für Zulassungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz, zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes, zur Änderung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes und zur Änderung des Baugesetzbuchs" (21/568) deutlich.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen