Nachhaltige Unternehmensführung


Rahmensetzung für Nachhaltigkeitsarbeit in den Unternehmen
Die Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung, von der aktuell in Deutschland etwa 550 Unternehmen betroffen seien, könnte künftig den kompletten Mittelstand erfassen




Um den Rahmen für eine machbare, aber trotzdem ambitionierte Nachhaltigkeitsarbeit in den Unternehmen von politischer Seite aus zu gestalten, brauchen die Unternehmen eine klare Orientierung, mit welchen Instrumenten sie eine gute Nachhaltigkeitsberichterstattung erreichen können. Das machte Christian Geßner, Leiter des Zentrums für Nachhaltige Unternehmensführung (ZNU) an der Universität Witten/Herdecke, während eines öffentlichen Fachgespräches des Parlamentarischen Beirats für nachhaltige Entwicklung zum Thema "Nachhaltige Unternehmensführung" deutlich.

Zugleich müsse von Seiten der Politik die Transparenz erhöht werden, damit deutlich werde, was die Nachhaltigkeitsaspekte sind, die jedes Jahr begutachtet würden. Auf EU-Ebene müsse außerdem dafür gesorgt werden, dass die in Deutschland anerkannten Systeme auch dort in die Diskussion um die praktische Umsetzung der Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) eingehen und Berücksichtigung finden. Wichtig, so Geßner, sei auch eine Bildungsoffensive für unternehmerische Nachhaltigkeit. An Schulen und Hochschulen müsse das Thema größere Bedeutung erlangen.

Ein weiterer Vorschlag des Experten zielte darauf ab, "Multi-Stakeholder-Runden" zu fördern, in denen die wesentlichen Themen festgelegt werden. "Idealerweise wäre es so, dass es von staatlicher Seite eine Webseite gibt, wo alle wesentlichen Themen für die einzelnen Branchen festgelegt wären und sich auch kleinere Unternehmen auf diese Webseite beziehen könnten", sagte Geßner. Das sollte gemeinsam mit Brancheninitiativen erarbeitet werden.

Anreize für nachhaltiges Unternehmertum zu schaffen, sei eine weitere Möglichkeit politischer Unterstützung. Denkbar seien etwa Steuererleichterungen. Mit Blick auf die kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU), die spätestens ab 2026 auch berichterstattungspflichtig würden, könne er sich eine zweijährige Förderung des Reportings vorstellen, "damit die KMU Schritt halten können".

Von Vorteil sei es auch, digitale Lösungen für mehr Nachhaltigkeit zu fördern. Das betreffe digitale Managementsysteme aber auch das Thema Mess-, Steuer- und Regeltechnik in den Betrieben, womit Innovationen ausgelöst werden könnten.

Geßner machte vor den Abgeordneten deutlich, dass es bei der Bewertung nicht das nachhaltige Produkt oder das nachhaltige Unternehmen gebe. "Es gibt vielmehr ein nachhaltigeres Unternehmen und ein nachhaltigeres Produkt." Jedes Bio-Produkt könne beispielsweise im sozialen oder ökonomischen Bereich besser werden, jedes konventionelle Produkt im ökologischen Bereich. Ziel sei eine systematische Weiterentwicklung in Richtung mehr Nachhaltigkeit. "Es geht darum, mehr Verantwortung zu übernehmen, auch wenn ich schon relativ weit bin - für Mensch und Natur, die Wertschöpfungskette, für den offenen Dialog mit Anspruchsgruppen", erläuterte er. Aus diesem Spannungsfeld heraus entstünden Innovationen und ein Mehrwert für die Wirtschaft.

Die Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung, von der aktuell in Deutschland etwa 550 Unternehmen betroffen seien, werde künftig den kompletten Mittelstand erfassen, sagte Geßner. Allein dadurch, dass sie in der Lieferkette berichtspflichtiger Unternehmen stehen seien davon auch sehr kleine Unternehmen betroffen. Für diese stelle das Ganze ein Bürokratiemonster dar, da es nicht auf die Praktikabilität der KMU ausgerichtet sei. Es müsse also verhindert werden, "dass Nachhaltigkeit dazu führt, dass kleine und mittlere Unternehmen letztendlich von den Märkten ausgeschlossen werden", betonte Geßner. (Deutscher Bundestag: ra)

eingetragen: 09.02.23
Newsletterlauf: 04.05.23


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • PKGr-Bericht über Kontrolltätigkeit vorgelegt

    Als Unterrichtung durch das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) liegt dessen "Bericht über die Kontrolltätigkeit gemäß Paragraf 13 des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes" (21/12) für den Berichtszeitraum Oktober 2023 bis Februar 2025 vor. Das PKGr kontrolliert die Bundesregierung hinsichtlich der Tätigkeit der Nachrichtendienste des Bundes (Bundesamt für Verfassungsschutz, Militärischer Abschirmdienst, Bundesnachrichtendienst).

  • Deutsche Bahn dominiert

    Die Bundesregierung hat eine auf das 9. Sektorgutachten Bahn der Monopolkommission (20/8027) bezogene Stellungnahme vorgelegt (21/21). Dabei werde auf die Marktsituation bis zum 1. Halbjahr 2024 sowie auf Maßnahmen der Bundesregierung Bezug genommen, die bis zu diesem Zeitpunkt bereits vollzogen worden sind oder deren Umsetzung bevorsteht, heißt es in der Unterrichtung.

  • Internationale Standards und Normen

    Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).

  • Treibhausgas (THG)-Emissionen

    Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).

  • Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich

    Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen