Nachhaltigkeit in Vergabeverfahren


Öffentliche Auftraggeber Nachhaltigkeitsaspekte über verschiedene Wege in der Ausschreibung berücksichtigen
Kosten für mögliche Umweltbelastungen, die Emission von Treibhausgasen oder anderen Schadstoffen und sonstige Kosten für die Eindämmung des Klimawandels in die Vergabekalkulation eingepreist werden



Seit dem 1. Oktober 2020 werden Nachhaltigkeitskriterien in Vergabeverfahren durch die Bundesstatistiken systematisch erfasst. Bei großen öffentlichen Aufträgen, die den EU-Schwellenwert übersteigen, wird abgefragt, ob nachhaltige Kriterien bei der Leistungsbeschreibung, der Eignung, den Zuschlagskriterien oder den Ausführungsbedingungen berücksichtigt wurden. Bei Vergabeverfahren unter dem EU-Schwellenwert erfolgt eine Abfrage, ob Nachhaltigkeitskriterien insgesamt berücksichtigt wurden. Das schreibt die Bundesregierung in einer Antwort (19/25620) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/24849). Zuvor seien die Daten zur öffentlichen Auftragsvergabe auf wenige Kriterien begrenzt gewesen und weder automatisch noch elektronisch erfasst worden. Die Bundesregierung erwarte erste aussagekräftige Datensätze des neuen Statistiksystems im zweiten Halbjahr 2021. Im Herbst 2021 soll auch der Halbjahresbericht zur Vergabestatistik vorgelegt werden.

Laut Antwort können öffentliche Auftraggeber Nachhaltigkeitsaspekte über verschiedene Wege in der Ausschreibung berücksichtigen. So können Kosten für mögliche Umweltbelastungen, die Emission von Treibhausgasen oder anderen Schadstoffen und sonstige Kosten für die Eindämmung des Klimawandels in die Vergabekalkulation eingepreist werden. Es gebe keine vergaberechtlichen Vorgaben, die zwingend das preis- beziehungsweise kostengünstigste Angebot bevorzugen. Nicht sinnvoll sei es hingegen die Ortsansässigkeit des Auftragnehmers als Nachhaltigkeitskriterium anzuführen, da auch ortsfremde Unternehmen Mitarbeiter und Material lokal unterbringen beziehungsweise zukaufen können. Zudem verstoße eine solche Bewertung gegen das Prinzip der Gleichbehandlung aller Bewerber.

Bei Vergabeverfahren für Bauleistungen seien Unternehmen aus dem europäischen Ausland ohnehin selten erfolgreich. Bei den 2019 ausgeschriebenen Bauprojekten des Bundes über dem EU-Schwellenwert gingen etwa 0,9 Prozent der Zuschläge an nicht-deutsche Unternehmen, schreibt die Bundesregierung, diese waren zum Großteil in Österreich ansässig. In der Drucksache sind weitere statistische Angaben zur Bauvergabe der öffentlichen Hand in den Jahren 2015-2019 enthalten. (Deutscher Bundestag: ra)

eingetragen: 10.03.21
Newsletterlauf: 21.04.21


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