Perspektive des Post-Universaldienstes


Bei der zu erwartenden Überarbeitung der europäischen Postdienst-Richtlinie 97/67/EG ist es nötig, den Mitgliedsstaaten ausreichend Flexibilität zu ermöglichen.
Es gilt weiterhin der Grundsatz, ein flächendeckendes Filial- und Briefkastennetzes aufrechtzuerhalten




Die Bundesregierung will den rechtlichen Rahmen der Postzustellung weiterhin reformieren. Eine umfassende Überarbeitung des Postgesetzes wurde aber aufgrund der Corona-Krise zurückgestellt, sodass kurzfristig nur einzelne wichtige Anpassungen erfolgen sollen, schreibt sie in der Antwort (19/25935) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/25433). Auch die bisherigen, das Gesetz ergänzenden Verordnungen stünden auf dem Prüfstand. So sei die Post-Universaldienstleistungsverordnung seit 2002 nicht mehr wesentlich verändert worden, es gebe keinen besonderen Bedarf an kurzfristigen Anpassungen. Daher spreche viel dafür, die postrechtlichen Regelungen in einem zusammenhängenden Rechtsakt zu bündeln, um die Rechtssicherheit und Transparenz zu verbessern.

Bei der zu erwartenden Überarbeitung der europäischen Postdienst-Richtlinie 97/67/EG sei es nötig, den Mitgliedsstaaten ausreichend Flexibilität zu ermöglichen. Die Mindestvorgaben der Richtlinie dürften von den Mitgliedsstaaten nicht unterschritten werden. Aufgrund der Digitalisierung werde es mittel- und langfristig allerdings zu großen Herausforderungen im Postmarkt kommen.

Die Wirtschaftlichkeit der Briefzusteller werde bei den perspektivisch sinkenden Briefsendungen unter Druck geraten, hier müsse ein ausgewogenes Verhältnis zwischen den Universaldienstvorgaben und den dafür anfallenden Kosten gefunden werden. Es gelte aber weiterhin der Grundsatz, ein flächendeckendes Filial- und Briefkastennetzes aufrechtzuerhalten. Dabei müssten besonders die demografische Entwicklung und die Teilhabe des ländlichen Raums berücksichtigt werden.



Vorbemerkung der Fragesteller
Die Deutsche Post AG hat sich verpflichtet, die gesetzlich geforderte Grundversorgung mit postalischen Leistungen, wie sie in der Post-Universaldienstleistungsverordnung (PUDLV) geregelt ist, sicherzustellen. Diese Verpflichtung beinhaltet insbesondere Vorgaben zur Frequenz und zu den Modalitäten der Zustellung, der Zahl und der Verteilung von Filialen/Agenturen (stationäre Einrichtungen) und Briefkästen sowie der durchschnittlichen Brief- und Paketlaufzeiten. So muss die Brief- und Paketzustellung mindestens einmal werktäglich erfolgen und im Durchschnitt müssen 80 Prozent der Briefsendungen in Deutschland am folgenden Werktag ausgeliefert werden und 95 Prozent müssen am zweiten Werktag ankommen. Zusätzlich müssen bundesweit mindestens 12 000 Filialen vorhanden sein. In zusammenhängend bebauten Wohngebieten darf der Weg zum nächsten Briefkasten 1 000 Meter nicht überschreiten. Angesichts stetig steigender Beschwerden über Postdienstleistungen bei der Bundesnetzagentur stellt sich auch die Frage, wie wirksam die Vorgaben im Bereich des Post-Universaldienstes sind.

Gleichzeitig gehören aber, angesichts eines seit Jahren zurückgehenden Briefvolumens, nach Ansicht der Fragesteller auch die Universaldienst-Vorgaben selbst auf den Prüfstand. Insbesondere sollte geprüft werden, ob eine angemessen Daseinsvorsorge auch unter wirtschaftlicheren Bedingungen möglich ist. Denkbar ist beispielsweise eine Änderung der Regelungen zu den Zustelltagen und Laufzeiten, zu denen die Deutsche Post AG in der Vergangenheit bereits Pilotprojekte durchgeführt hat.

Die Digitalisierung kann zudem auch bei der Grundversorgung mit postalischen Leistungen Chancen bieten, die Situation für die Verbraucher zu verbessern. Die Deutsche Post AG verfolgt bereits entsprechende Projekte: So können Inhaber eines E-Mail-Kontos bei GMX oder Web.de – beides Dienste des Internetkonzerns 1&1 – bereits vorab über Briefe per E-Mail informiert werden. Mittelfristig sollen Nutzer zusätzlich die Möglichkeit erhalten, vor dem Versand eine PDF des Briefes zu erstellen und diese zusätzlich zum physischen Brief zu versenden. Entsprechende Angebote gibt es für einige Geschäftskunden bereits seit Anfang 2019.

Eine Ausweitung dieses Angebots könnte perspektivisch die aktuellen Regelungen zu Laufzeiten in der Briefzustellung in vielen Fällen obsolet machen. Da der Bund mit einer Beteiligung von 20,5 Prozent der größte Anteilseigner der Deutschen Post AG ist, besteht ein besonderes Interesse an den oben aufgeführten Sachverhalten.
(Deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 10.03.21
Newsletterlauf: 29.04.21



Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Gleichstellung als verbindliches Förderkriterium

    Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert in einem Antrag (21/790) die Bundesregierung auf, Maßnahmen zu ergreifen, um die Gleichstellung von Frauen und Mädchen im organisierten Sport in Deutschland deutlich zu verbessern.

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    Die von der schwarz-roten Koalition geplante Novelle des Telekommunikationsgesetzes ist bei einer Mehrheit der Sachverständigen auf Zustimmung zu den Zielen und Kritik an Details gestoßen. In einer öffentlichen Anhörung des Digitalausschusses zum TKG-Änderungsgesetz 2025 bezeichnete eine Reihe von Sachverständigen den Entwurf als ein wichtiges Signal für die Branche.

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    Zum Stichtag 31. Dezember 2023 befanden sich 380 Verdachtsfälle zur Steuergestaltung bei Cum-Ex-Geschäften bei den Obersten Finanzbehörden der Länder und beim Bundeszentralamt für Steuern mit einem Volumen nicht anrechenbarer/erstatteter Kapitalertragssteuer inklusive Solidaritätszuschlag von rund 3,8 Milliarden Euro in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/548) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion die Linke (21/310).

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    An der von den Koalitionsfraktionen geplanten Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU (RED III) besteht Nachbesserungsbedarf. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Umweltausschusses zu dem Gesetzentwurf "zur Umsetzung von Vorgaben der Richtlinie (EU) 2023/2413 für Zulassungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz, zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes, zur Änderung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes und zur Änderung des Baugesetzbuchs" (21/568) deutlich.

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