Regierungsmitglieder und öffentliche Ehrenämter
Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder der Bundesregierung
Die unentgeltliche Wahrnehmung von öffentlichen Aufgaben in einem öffentlichen Ehrenamt liegt der Antwort zufolge grundsätzlich im Interesse der Bundesregierung
Die Wahrnehmung öffentlicher Ehrenämter durch Mitglieder der Bundesregierung begründet die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/25646) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/25146). Darin verweist die Bundesregierung auf eine im "Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder der Bundesregierung" enthaltende Sollvorschrift, die das Absehen der Bekleidung eines öffentlichen Ehrenamtes während der Amtszeit regele.
Hiervon könne sie Ausnahmen zulassen, schreibt die Bundesregierung weiter. Öffentliche Ehrenämter zeichneten sich unter anderem dadurch aus, "dass sie durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes ausgestaltet sind und öffentlichen Interessen dienen". Darüber hinaus gelte als öffentliches Ehrenamt auch jede Mitwirkung bei der Erfüllung öffentlicher Aufgaben, in welche der Betreffende behördlich bestellt oder durch Wahl berufen ist.
Die unentgeltliche Wahrnehmung von öffentlichen Aufgaben in einem öffentlichen Ehrenamt liegt der Antwort zufolge grundsätzlich im Interesse der Bundesregierung. Die Vorschrift diene der Vermeidung von Ämterhäufungen und eventuellen Interessenkollisionen. Von der Ausnahmemöglichkeit werde seitens der Betroffenen nur restriktiv Gebrauch gemacht. (Deutsche Bundesregierung: ra)
eingetragen: 19.01.21
Newsletterlauf: 16.03.21
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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AfD will Gebäudeenergiegesetz abschaffen
Die AfD-Fraktion will das Gebäudeenergiegesetz (GEG) abschaffen und verlangt in einem Antrag (21/227) außerdem, auf die CO2-Bepreisung von Heizöl und Gas zu verzichten. Die entsprechenden Vorschriften sollen "schnellstmöglich, vollständig und ersatzlos" gestrichen werden. Zudem soll die Umsetzung aller entsprechenden EU Verordnungen und Richtlinien (etwa der sogenannte Green Deal der EU) sowie damit verbundene Regulierungen wie der CO2-Grenzausgleich sofort beendet werden.
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Änderung der Verordnung (EU) 2017/625
Die Bundestagsfraktion von Bündnis90/Die Grünen drängt auf eine verpflichtende Produktkennzeichnung für Lebensmittel, die genomisch verändert wurden. Anlass ist ein Vorschlag der Europäischen Kommission, die im Juli 2023 einen Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über mit genomischen Techniken gewonnene Pflanzen und die aus ihnen gewonnenen Lebens- und Futtermittel vorgelegt hat.
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Steuerhinterziehung & Cum-Cum
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen verlangt in einem Antrag (21/226), organisierte Steuerhinterziehung wie die sogenannten Cum-Cum-Deals aufzuklären und die Steuermilliarden konsequent zurückzufordern. Dazu sollen die Aufbewahrungsfristen für Belege bei Finanzinstitutionen verlängert werden. Der Antrag steht am Donnerstag auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages.
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Ausschuss gegen Cum-Cum-Antrag der Grünen
Der Finanzausschuss hat mit den Stimmen der Fraktionen von CDU/CSU und SPD einen Antrag der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel "Organisierte Steuerhinterziehung wie Cum-Cum-Deals aufklären, Steuermilliarden konsequent zurückfordern und Aufbewahrungsfristen für Belege bei Finanzinstitutionen verlängern" (21/226) abgelehnt. Für den Antrag stimmten neben der Antragstellerin die Fraktionen der AfD und Die Linke.
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Versorgungslage signifikant verbessert
Die Inbetriebnahme des vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) entwickelten Frühwarnsystems bei Arzneimittel-Lieferengpässen in einer funktionsfähigen Basisversion ist nach Angaben der Bundesregierung für das vierte Quartal 2025 vorgesehen. Der Aufbau des Frühwarnsystems habe insbesondere bei der Beobachtung und Bewertung der Versorgung mit antibiotikahaltigen Arzneimitteln für Kinder unterstützende Daten geliefert, heißt es in der Antwort (21/338) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/171) der AfD-Fraktion.