Regulierungseffekt & Netzwerkdurchsetzungsgesetz


NetzDG: Bestehende problematische Praktiken seien aber laut Gutachten nicht auf strukturelle Schwächen des Gesetzes zurückzuführen, sondern auf die teilweise unzureichende Umsetzung durch die sozialen Netzwerke selbst
Zentralen Compliance-Regeln seien von den erfassten Anbietern sozialer Netzwerke grundsätzlich angenommen und umgesetzt worden



Mit dem praktischen Regulierungseffekt des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG) befasst sich die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/28631) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/28025). Darin heißt es, die Prüfung der beabsichtigten Wirkungen des NetzDG auf die Anbieter sozialer Netzwerke mit Blick auf den Umgang mit Beschwerden über bestimmte strafbare Inhalte, insbesondere Hasskriminalität, sei Gegenstand der Evaluierung des NetzDG gewesen.

Im Evaluierungsbericht der Bundesregierung vom 9. September 2020 werde dargestellt, dass eine deutliche Verbesserung des Beschwerdemanagements und der öffentlichen Rechenschaft im Umgang mit den vom NetzDG umfassten rechtswidrigen Inhalten festzustellen sei. Die zentralen Compliance-Regeln seien von den erfassten Anbietern sozialer Netzwerke grundsätzlich angenommen und umgesetzt worden.

Es mangele jedoch noch an der entschlossenen Implementierung der Regelungen im Detail, schreibt die Bundesregierung. Bestehende problematische Praktiken seien aber laut Gutachten nicht auf strukturelle Schwächen des Gesetzes zurückzuführen, sondern auf die teilweise unzureichende Umsetzung durch die sozialen Netzwerke selbst.

Die Antwort enthält darüber hinaus eine Übersicht über die von den sozialen Netzwerken Facebook, Instagram, YouTube, Twitter, TikTok, Reddit, Change.org und Soundcloud gemeldeten Beschwerden sowie Sperrungen und Löschungen. (Deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 01.05.21
Newsletterlauf: 10.08.21


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Bitcom lobt und kritisiert Kryptopolitik

    Der Branchenverband Bitcom warnt davor, dass Deutschland seine gute Ausgangsposition im Bereich der Kryptowirtschaft nicht aufs Spiel setzen solle. In einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses zum Finanzmarktdigitalisierungsgesetz (20/10280) sagte Bitcom-Vertreter Benedikt Faupel: "Der Standort Deutschland hat gute Voraussetzungen, ich erinnere an die Blockchain-Strategie."

  • Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Inhalte

    Der Kulturausschuss hat sich in einem öffentlichen Fachgespräch mit den Chancen und Risiken des Einsatzes von Künstlicher Intelligenz im Medienbereich auseinandergesetzt. Geladen hatte er Sachverständige von Gewerkschaften, Berufsverbänden, Unternehmen und aus der Wissenschaft.

  • Modernisierung des Postrechts

    In einer Anhörung beschäftigten sich neun Sachverständige mit dem Entwurf eines Gesetzes der Bundesregierung zur Modernisierung des Postrechts (20/10283). Dieses beinhalte eine "grundlegende Novellierung des Postrechts", schreibt die Bundesregierung zu dem Entwurf.

  • Einnahmen aus dem Energiekrisenbeitrag

    Die im Zuge des völkerrechtswidrigen Angriffskrieges Russlands gegen die Ukraine massiv gestiegenen Preise für Erdgas, Wärme und Strom haben zeitweise eine existenzbedrohende Belastung für die Bevölkerung und Unternehmen in Europa und nicht zuletzt in Deutschland dargestellt. Dabei sorgten das Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz (EWPBG) und das Strompreisbremsegesetz (StromPBG) für eine zeitlich befristete, schnelle Entlastung in der Breite der Bevölkerung und der Unternehmen in Deutschland, welche durch ihre konkrete Ausgestaltung die Anreize zum Energiesparen aufrechterhalten hat.

  • Soziale und ökologische Nachhaltigkeit

    Eine nachhaltige Künstliche Intelligenz (KI) braucht politische Rahmenbedingungen. Das machte Kilian Vieth-Ditlmann, stellvertretender Leiter des Policy- & Advocacy-Teams bei der AW AlgorithmWatch gGmbH während eines öffentlichen Fachgespräches im Parlamentarischen Beirat für nachhaltige Entwicklung deutlich. Als ersten Schritt bewertete er die im EU-Parlament verabschiedete KI-Verordnung.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen