Regulierungseffekt & Netzwerkdurchsetzungsgesetz
NetzDG: Bestehende problematische Praktiken seien aber laut Gutachten nicht auf strukturelle Schwächen des Gesetzes zurückzuführen, sondern auf die teilweise unzureichende Umsetzung durch die sozialen Netzwerke selbst
Zentralen Compliance-Regeln seien von den erfassten Anbietern sozialer Netzwerke grundsätzlich angenommen und umgesetzt worden
30. Mai 2025
Mit dem praktischen Regulierungseffekt des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG) befasst sich die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/28631) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/28025). Darin heißt es, die Prüfung der beabsichtigten Wirkungen des NetzDG auf die Anbieter sozialer Netzwerke mit Blick auf den Umgang mit Beschwerden über bestimmte strafbare Inhalte, insbesondere Hasskriminalität, sei Gegenstand der Evaluierung des NetzDG gewesen.
Im Evaluierungsbericht der Bundesregierung vom 9. September 2020 werde dargestellt, dass eine deutliche Verbesserung des Beschwerdemanagements und der öffentlichen Rechenschaft im Umgang mit den vom NetzDG umfassten rechtswidrigen Inhalten festzustellen sei. Die zentralen Compliance-Regeln seien von den erfassten Anbietern sozialer Netzwerke grundsätzlich angenommen und umgesetzt worden.
Es mangele jedoch noch an der entschlossenen Implementierung der Regelungen im Detail, schreibt die Bundesregierung. Bestehende problematische Praktiken seien aber laut Gutachten nicht auf strukturelle Schwächen des Gesetzes zurückzuführen, sondern auf die teilweise unzureichende Umsetzung durch die sozialen Netzwerke selbst.
Die Antwort enthält darüber hinaus eine Übersicht über die von den sozialen Netzwerken Facebook, Instagram, YouTube, Twitter, TikTok, Reddit, Change.org und Soundcloud gemeldeten Beschwerden sowie Sperrungen und Löschungen. (Deutsche Bundesregierung: ra)
eingetragen: 01.05.21
Newsletterlauf: 10.08.21
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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PKGr-Bericht über Kontrolltätigkeit vorgelegt
Als Unterrichtung durch das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) liegt dessen "Bericht über die Kontrolltätigkeit gemäß Paragraf 13 des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes" (21/12) für den Berichtszeitraum Oktober 2023 bis Februar 2025 vor. Das PKGr kontrolliert die Bundesregierung hinsichtlich der Tätigkeit der Nachrichtendienste des Bundes (Bundesamt für Verfassungsschutz, Militärischer Abschirmdienst, Bundesnachrichtendienst).
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Deutsche Bahn dominiert
Die Bundesregierung hat eine auf das 9. Sektorgutachten Bahn der Monopolkommission (20/8027) bezogene Stellungnahme vorgelegt (21/21). Dabei werde auf die Marktsituation bis zum 1. Halbjahr 2024 sowie auf Maßnahmen der Bundesregierung Bezug genommen, die bis zu diesem Zeitpunkt bereits vollzogen worden sind oder deren Umsetzung bevorsteht, heißt es in der Unterrichtung.
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Internationale Standards und Normen
Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).
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Treibhausgas (THG)-Emissionen
Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).
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Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich
Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.