Risikoeinstufung für KI-Systeme
Wie kann ein verlässlicher Rechtsrahmen für KI aussehen
Stand der KI-Verordnung beschäftigt Ausschuss
Über den aktuellen Stand der europäischen KI-Verordnung (AI Act) hat der Digitalausschuss mit Vertretern des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und des Bundesjustizministerium (BMJ) diskutiert. Mit der Frage, wie ein verlässlicher Rechtsrahmen für KI aussehen kann, beschäftigt sich die EU-Kommission bereits seit 2018. Im April 2021 wurde ein Vorschlag für einen ersten Rechtsrahmen vorgelegt, der unter anderem auch eine Risikoeinstufung für KI-Systeme mit Blick auf Grundrechte, Sicherheit und Privatsphäre vorsieht. Zum im Juli unter der tschechischen EU-Ratspräsidentschaft erarbeiteten Kompromissvorschlag habe sich die Bundesregierung am 14. September 2022 in einer Stellungnahme geäußert, sagte die BMWK-Vertreterin. Man sei zuversichtlich, damit eine gute Position für die weiteren Verhandlungen zu haben.
In einigen Bereichen seien bereits positive Entwicklungen zu bemerken, etwa was unerfüllbar wirkende Anforderungen wie fehlerfreie Datensätze angehe. Begrüßt würde im Kompromissvorschlag die engere Definition von Künstlicher Intelligenz. Diskussionsbedarf gebe es etwa noch bei Fragen danach, was als Hochrisiko-System eingestuft werde. Aus Sicht der Bundesregierung sei der Vorschlag da noch zu eng. Noch mehr Flexibilität für innovative Entwicklungen sei auch bei den Regelungen zur Verwendung von Daten im Bereich der Reallabore nötig, von denen KMU und Start-Ups profitieren sollen, sagte die BMWK-Vertreterin. Diesbezüglich sehe man die Bundesrepublik als Vorreiter im europäischen Rahmen und wolle 2023 einen Gesetzgebungsprozess auf den Weg bringen.
Ein Vertreter des BMJ ergänzte, zum jetzigen Zeitpunkt müsse noch abgewartet werden, ob es Sollbruchstellen gebe. Bei der biometrischen Echtzeit-Fernidentifikation sei ein Passus eingebracht worden sei, der dies europaweit nicht mehr zulassen soll. Stärker betont werden müssen aus BMJ-Sicht die Rechte von Betroffenen: Man habe daher in der Stellungnahme dafür geworben, die Betroffenenrechte nach Auskunft und Information im Vorschlag noch besser zu berücksichtigen.
Vertreter der FDP-Fraktion und der SPD-Fraktion interessierten sich für Details zum Diskussionsstand zur biometrischen Fernidentifizierung. Der SPD-Vertreter fragt auch nach den Planungen für die Governance der Umsetzung der Verordnung. Ein Abgeordneter der Unionsfraktion wollte Details dazu erfahren, warum die Frist zur Stellungnahme durch die Bundesregierung nicht eingehalten wurde. Ein Grünen-Abgeordneter fragte nach Einzelheiten zum Kapitel über Sicherheitsbehörden. Ein AfD-Abgeordneter wollte wissen was getan werde, um KI-Innovationen nach Europa zu holen. Eine Linken-Vertreterin fragte danach, wer letztverantwortlich für die Erfüllung der Anforderungen aus der Verordnung sei.
Mehr zum Thema in der Sitzung des Digitalausschusses zum AI Act im März 2022: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2022/kw11-pa-digitales-kuenstliche-intelligenz-883942
(Deutsche Bundesregierung: ra)
eingetragen: 26.09.22
Newsletterlauf: 25.11.22
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