Staatshaftung bei Thomas-Cook-Insolvenz
Staatshaftung mit Steuergeldern in der Thomas-Cook-Insolvenz
Sicherungslücke habe zwar theoretisch, nicht aber faktisch bestanden
Der Deutschen Bundesregierung sind reale Risiken, die durch die Zulässigkeit der Haftungsbegrenzung auf 110 Millionen Euro entstehen könnten, vor Bekanntwerden der Insolvenz von Thomas Cook nicht bekannt geworden. Das schreibt sie in ihrer Antwort (19/17007) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/16589). Die Fragesteller wollten unter anderem wissen, warum die Bundesregierung in ihrem Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Pauschalreiserichtlinie eine Haftungsgrenze vorgesehen hat, die angesichts des starken Wachstums des Reisemarktes als viel zu niedrig bemessen kritisiert worden sei.
In der Antwort schreibt die Bundesregierung, sie habe sich im Zuge der Umsetzung der Richtlinie intensiv mit der Frage der Insolvenzsicherung im Reiserecht und hier insbesondere mit der Zulässigkeit einer Haftungsbegrenzung auseinandergesetzt und ihre Erwägungen hierzu in der Begründung des Regierungsentwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung reiserechtlicher Vorschriften dargestellt (18/10822). Danach habe eine Sicherungslücke zwar theoretisch, nicht aber faktisch bestanden.
Weiter heißt es in der Antwort, die Bundesregierung sei der Auffassung, dass die Umsetzung der Richtlinie europarechtskonform erfolgt ist. Es lägen angesichts der Insolvenz von Thomas Cook allerdings gutachterliche Stellungnahmen vor, in denen das Risiko dargelegt werde, dass der Europäische Gerichtshof im Falle einer Befassung zu einem anderen Ergebnis gelangen könnte. Die Frage, ob und in welchem Umfang der Bund unter dem Gesichtspunkt einer unionsrechtlichen Staatshaftung möglicherweise haftbar gemacht werden könnte, hänge von der Klärung sehr komplexer rechtlicher Fragestellungen ab, die derzeit nicht abschließend beantwortet werden könnten. (Deutscher Bundestag: ra)
eingetragen: 20.02.20
Newsletterlauf: 30.04.20
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Internationale Standards und Normen
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Treibhausgas (THG)-Emissionen
Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).
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Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.
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