Staatshaftung bei Thomas-Cook-Insolvenz
Staatshaftung mit Steuergeldern in der Thomas-Cook-Insolvenz
Sicherungslücke habe zwar theoretisch, nicht aber faktisch bestanden
Der Deutschen Bundesregierung sind reale Risiken, die durch die Zulässigkeit der Haftungsbegrenzung auf 110 Millionen Euro entstehen könnten, vor Bekanntwerden der Insolvenz von Thomas Cook nicht bekannt geworden. Das schreibt sie in ihrer Antwort (19/17007) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/16589). Die Fragesteller wollten unter anderem wissen, warum die Bundesregierung in ihrem Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Pauschalreiserichtlinie eine Haftungsgrenze vorgesehen hat, die angesichts des starken Wachstums des Reisemarktes als viel zu niedrig bemessen kritisiert worden sei.
In der Antwort schreibt die Bundesregierung, sie habe sich im Zuge der Umsetzung der Richtlinie intensiv mit der Frage der Insolvenzsicherung im Reiserecht und hier insbesondere mit der Zulässigkeit einer Haftungsbegrenzung auseinandergesetzt und ihre Erwägungen hierzu in der Begründung des Regierungsentwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung reiserechtlicher Vorschriften dargestellt (18/10822). Danach habe eine Sicherungslücke zwar theoretisch, nicht aber faktisch bestanden.
Weiter heißt es in der Antwort, die Bundesregierung sei der Auffassung, dass die Umsetzung der Richtlinie europarechtskonform erfolgt ist. Es lägen angesichts der Insolvenz von Thomas Cook allerdings gutachterliche Stellungnahmen vor, in denen das Risiko dargelegt werde, dass der Europäische Gerichtshof im Falle einer Befassung zu einem anderen Ergebnis gelangen könnte. Die Frage, ob und in welchem Umfang der Bund unter dem Gesichtspunkt einer unionsrechtlichen Staatshaftung möglicherweise haftbar gemacht werden könnte, hänge von der Klärung sehr komplexer rechtlicher Fragestellungen ab, die derzeit nicht abschließend beantwortet werden könnten. (Deutscher Bundestag: ra)
eingetragen: 20.02.20
Newsletterlauf: 30.04.20
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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PKGr-Bericht über Kontrolltätigkeit vorgelegt
Als Unterrichtung durch das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) liegt dessen "Bericht über die Kontrolltätigkeit gemäß Paragraf 13 des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes" (21/12) für den Berichtszeitraum Oktober 2023 bis Februar 2025 vor. Das PKGr kontrolliert die Bundesregierung hinsichtlich der Tätigkeit der Nachrichtendienste des Bundes (Bundesamt für Verfassungsschutz, Militärischer Abschirmdienst, Bundesnachrichtendienst).
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Deutsche Bahn dominiert
Die Bundesregierung hat eine auf das 9. Sektorgutachten Bahn der Monopolkommission (20/8027) bezogene Stellungnahme vorgelegt (21/21). Dabei werde auf die Marktsituation bis zum 1. Halbjahr 2024 sowie auf Maßnahmen der Bundesregierung Bezug genommen, die bis zu diesem Zeitpunkt bereits vollzogen worden sind oder deren Umsetzung bevorsteht, heißt es in der Unterrichtung.
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Internationale Standards und Normen
Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).
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Treibhausgas (THG)-Emissionen
Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).
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Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich
Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.