Status der Kreditanstalt für Wiederaufbau


Klärung des Rechtsstatus der Kreditanstalt für Wiederaufbau mit Blick auf das Informationsfreiheitsgesetz
Um welche Gerichtsverfahren zu welchen konkreten einzelnen Sachverhalten handelt es sich nach Kenntnis der Bundesregierung?



Laut Bundesregierung sind in Deutschland derzeit drei Gerichtsverfahren anhängig, die den Rechtsstatus der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und insbesondere die Frage klären sollen, ob die KfW dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) unterliegt. Es handle sich dabei um ein Verfahren zur Herausgabe von Berichten der Internen Revision der KfW, um eines zur Herausgabe von Informationen über Aktivitäten im Salonga-Nationalpark Kongo sowie ein Eilverfahren zum selben Gegenstand, schreibt die Regierung in einer Antwort (19/18485) auf eine Kleine Anfrage (19/17717) der AfD-Fraktion.

Die KfW vertrete die Rechtsauffassung, dass sie nicht als Behörde, sondern als sonstige Bundeseinrichtung nach Paragraf 1 Absatz 1 Satz 2 des IFG einzustufen sei, heißt es darin. Danach sei die KfW zur Informationsherausgabe nur verpflichtet, sofern und soweit sie öffentlich-rechtlich tätig werde. Sofern sie privatrechtlich handle, sei sie nicht zur Herausgabe von Informationen verpflichtet. Die Bundesregierung betont, sie warte das Vorliegen einer rechtskräftigen Entscheidung in dieser Sache ab. (Deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 26.05.20
Newsletterlauf: 06.08.20


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