Status der Kreditanstalt für Wiederaufbau
Klärung des Rechtsstatus der Kreditanstalt für Wiederaufbau mit Blick auf das Informationsfreiheitsgesetz
Um welche Gerichtsverfahren zu welchen konkreten einzelnen Sachverhalten handelt es sich nach Kenntnis der Bundesregierung?
Laut Bundesregierung sind in Deutschland derzeit drei Gerichtsverfahren anhängig, die den Rechtsstatus der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und insbesondere die Frage klären sollen, ob die KfW dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) unterliegt. Es handle sich dabei um ein Verfahren zur Herausgabe von Berichten der Internen Revision der KfW, um eines zur Herausgabe von Informationen über Aktivitäten im Salonga-Nationalpark Kongo sowie ein Eilverfahren zum selben Gegenstand, schreibt die Regierung in einer Antwort (19/18485) auf eine Kleine Anfrage (19/17717) der AfD-Fraktion.
Die KfW vertrete die Rechtsauffassung, dass sie nicht als Behörde, sondern als sonstige Bundeseinrichtung nach Paragraf 1 Absatz 1 Satz 2 des IFG einzustufen sei, heißt es darin. Danach sei die KfW zur Informationsherausgabe nur verpflichtet, sofern und soweit sie öffentlich-rechtlich tätig werde. Sofern sie privatrechtlich handle, sei sie nicht zur Herausgabe von Informationen verpflichtet. Die Bundesregierung betont, sie warte das Vorliegen einer rechtskräftigen Entscheidung in dieser Sache ab. (Deutsche Bundesregierung: ra)
eingetragen: 26.05.20
Newsletterlauf: 06.08.20
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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PKGr-Bericht über Kontrolltätigkeit vorgelegt
Als Unterrichtung durch das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) liegt dessen "Bericht über die Kontrolltätigkeit gemäß Paragraf 13 des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes" (21/12) für den Berichtszeitraum Oktober 2023 bis Februar 2025 vor. Das PKGr kontrolliert die Bundesregierung hinsichtlich der Tätigkeit der Nachrichtendienste des Bundes (Bundesamt für Verfassungsschutz, Militärischer Abschirmdienst, Bundesnachrichtendienst).
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Deutsche Bahn dominiert
Die Bundesregierung hat eine auf das 9. Sektorgutachten Bahn der Monopolkommission (20/8027) bezogene Stellungnahme vorgelegt (21/21). Dabei werde auf die Marktsituation bis zum 1. Halbjahr 2024 sowie auf Maßnahmen der Bundesregierung Bezug genommen, die bis zu diesem Zeitpunkt bereits vollzogen worden sind oder deren Umsetzung bevorsteht, heißt es in der Unterrichtung.
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Internationale Standards und Normen
Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).
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Treibhausgas (THG)-Emissionen
Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).
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Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich
Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.