Garantien für Uefa unterliegen Steuergeheimnis


Steuerfragen im Zusammenhang mit der Fußballeuropameisterschaft 2024 in Deutschland
Welche Steuerprivilegien wurden im Zuge der Weltmeisterschaft 2006 den Anbietern gewährt?




Der Erlass von Einkommensteuer für Veranstaltungen in Zusammenhang mit der Fußball-Europameisterschaft 2024 ist aus Sicht der Bundesregierung in besonderem öffentlichen Interesse. Allerdings unterlägen die Inhalte der Steuergarantien für den europäischen Fußballverband Uefa dem Steuergeheimnis, schreibt sie in ihrer Antwort (20/12227) auf eine Kleine Anfrage der Gruppe Die Linke (20/11840).

Vorbemerkung der Fragesteller
Die Fußballeuropameisterschaft hat ihren Austragungsort 2024 in Deutschland, weshalb hierzulande die Spiele zwischen den Nationalmannschaften durch die Union Europäischer Fußballverbände (UEFA), den Deutschen Fußball Bund (DFB) und deren Firmen EM 2024 GmbH und EURO 2024 GmbH veranstaltet werden. Durch die Zuschauer in den Stadien, bei den Public-Viewing-Veranstaltungen und durch den Verkauf der Lizenzen der Übertragungsrechte erwartet die UEFA Gewinne von etwa 1,7 Mrd. Euro und hat gleichzeitig das Versprechen der Bundesregierung, nur minimale Steuersummen zu zahlen.

Angesichts dieser hohenGewinne und der besonderen steuerlichen Rechtslage wollen sich die Fragestellenden mit dieser Kleinen Anfrage einen Überblick über die Einnahmen und Ausgaben seitens des Bundes verschaffen. (Deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 08.08.24
Newsletterlauf: 30.09.24


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Internationale Standards und Normen

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  • Treibhausgas (THG)-Emissionen

    Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).

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    Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.

  • Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung

    Über die Beschaffung und den Einsatz von IT-(Sicherheits-)Produkten durch den Bund als öffentlichen Auftraggeber informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/14226). Unter der Überschrift "Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung" wird darin ein umfassender Überblick über die Beschaffung und Zulassung von einzelnen IT-Sicherheitsprodukten und -diensten gegeben.

  • Aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen

    Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort (20/14693) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14379) die zu Ende 2024 erfolgte Änderung der Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Bereits die bis November 2024 geltenden Regelungen hätten vorgesehen, dass Mitglieder des Bundestages "in Ausnahmefällen" in Aufsichtsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung berufen werden können, heißt es in der Antwort.

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