Umweltausschuss stimmt für Einwegplastikabgabe
Ziel, die Vermüllung der Umwelt mit Einwegplastikprodukten wie etwa Verpackungen eindämmen und die Hersteller mit in die Verantwortung nehmen
Unternehmen, die Einwegplastikprodukte wie To-Go-Becher, leichte Tragetaschen, Feuchttücher, Luftballons und auch Tabakfilter herstellen, sollen nun eine jährliche Abgabe in einen zentralen Einwegkunststoff-Fonds einzahlen, der vom Umweltbundesamt verwaltet wird
Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz hat dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf zur Schaffung eines Einwegkunststoff-Fonds (20/5164) zugestimmt. Hersteller von bestimmten Produkten aus Einwegplastik sollen damit künftig die Kosten der Müllbeseitigung in Parks und Straßen mittragen müssen.
Für den Gesetzentwurf, über den in geänderter Fassung abgestimmt wurde, votierten die Koalitionsfraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. Dagegen stimmten die CDU/CSU-Fraktion, AfD-Fraktion und die Fraktion Die Linke. Ein Änderungsantrag, mit dem die Union unter anderem die geplante Berechnung der Abgabenhöhe auch nach Volumen und Stückzahl kritisiert und eine gleichgestellte Vertretung der Hersteller in der Einwegkunststoffkommission gefordert hatte, fand keine Mehrheit.
Unternehmen, die Einwegplastikprodukte wie To-Go-Becher, leichte Tragetaschen, Feuchttücher, Luftballons und auch Tabakfilter herstellen, sollen nun eine jährliche Abgabe in einen zentralen Einwegkunststoff-Fonds einzahlen, der vom Umweltbundesamt verwaltet wird. Aus diesem Fonds sollen Kommunen erstmalig 2025 für das vorangegangene Jahr Ersatz für die Kosten bekommen, die ihnen durch Reinigung, Entsorgung oder Sensibilisierung der Öffentlichkeit für das Thema entstehen.
Vertreter der Koalitionsfraktion lobten den Gesetzentwurf als eine gute Umsetzung des letzten Bausteins der europäischen Einwegkunststoffrichtlinie. Ziel sei es, die Vermüllung der Umwelt mit Einwegplastikprodukten wie etwa Verpackungen einzudämmen und die Hersteller mit in die Verantwortung zu nehmen, betonten Abgeordnete von SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Dabei verwiesen sie auch auf Änderungen des Gesetzentwurfes: So sei nun unter anderem vorgesehen, das Gesetz auf Wunsch der Kommunen möglichst bald zu evaluieren und gegebenenfalls auf weitere Produkte auszuweiten. Schon jetzt werde man, anders als ursprünglich geplant, auch Hersteller von Plastikteilen für Feuerwerkskörper miteinbeziehen.
Die Unionsfraktion warb in der Diskussion noch einmal dafür, die Einwegkunststoffkommission paritätisch zu besetzen. Da die Kommission ohnehin nur beratend tätig werde, sei nicht nachvollziehbar, weshalb die darin Hersteller nicht gleichgestellt vertreten seien.
Die AfD-Fraktion kritisierte die Umsetzung der EU-Richtlinie in deutsches Recht: Dem Umweltschutz diene der Gesetzentwurf der Bundesregierung nicht, stattdessen führe die Einführung einer Abgabe für die Hersteller nur dazu, dass die Allgemeinheit doppelt belastet würde. Die Verursacher von "Littering" (Vermüllung) würden nicht erreicht.
Dem hielt eine Vertreterin der FDP-Fraktion entgegen, dass es kaum möglich sei, die Verursacher zur Rechenschaft zu sei. Dies habe man geprüft. Praktikable und bürokratiearme Ideen habe auch die Opposition nicht aufgezeigt.
Die Linksfraktion schließlich monierte, die Bundesregierung habe die Chance verpasst, mit dem Gesetz auch einen Beitrag zum Aufbau von Mehrwegstrukturen zu leisten.
Die Anhörung zum Gesetzentwurf im Video, die Liste der Sachverständigen und deren Stellungnahmen auf bundestag.de: https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-933436
(Deutscher Bundestag: ra)
eingetragen: 05.03.23
Newsletterlauf: 02.06.23
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