Verbraucherschutz im Telekommunikationsmarkt
Bundesrat für mehr Verbraucherschutz in Gesetzesnovelle
Bundesregierung: Regelungen zum Minderungsrecht ausreichend
Dem Bundesrat geht der Entwurf für eine Telekommunikationsnovelle im Verbraucherschutz nicht weit genug. Es müssten weitere Maßnahmen ergriffen werden, um mehr Schutz und Transparenz für Verbraucherinnen und Verbraucher zu erreichen, erklärt das Gremium in einer Stellungnahme zum Telekommunikationsmodernisierungsgesetz (19/26108), die die Bundesregierung zusammen mit einer Gegenäußerung als Unterrichtung (19/26964) vorgelegt hat.
Verbraucherschutz im Telekommunikationsmarkt sei weiterhin eines der relevantesten Themenfelder, argumentiert der Bundesrat. Umso wichtiger sei es, dass die Gesetzesnovelle nun als Chance für mehr Verbraucherschutz in dem Marktsegment genutzt werde. Die vorgelegten Vorschläge dazu habe die Bundesregierung leider nicht aufgegriffen.
Die Bundesregierung erwidert, in dem Gesetzentwurf seien zahlreiche Maßnahmen zu Schutz von und Transparenz für Verbraucher enthalten. Sie verweist unter anderem auf das erklärte Ziel, dass die Endgerätewahlfreiheit weiter gelten soll, also etwa die freie Routerwahl. Auch die Regelungen zum Minderungsrecht hält sie für ausreichend; dabei geht es darum, um wie viel Verbraucher ihre Zahlungen mindern dürfen, wenn der Anbieter nicht die vereinbarte Leistung, zum Beispiel bezüglich der Internetgeschwindigkeit, bereitstellt. (Deutsche Bundesregierung: ra)
eingetragen: 11.03.21
Newsletterlauf: 03.05.21
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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E-Rechnung: E-Mail-Postfach reicht aus
Für den Empfang einer E-Rechnung reicht künftig die Bereitstellung eines E-Mail-Postfachs aus. Das erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/12742) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/12563). Allerdings können die beteiligten Unternehmen auch andere elektronische Übermittlungswege vereinbaren.
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Flächenkreislaufwirtschaft angestrebt
Die Nutzung neuer Flächen für Bau- und Verkehrsprojekte soll weiter reduziert und bis 2050 auf "Netto-Null" reduziert werden. Dieses Ziel wird in dem von der Bundesregierung als Unterrichtung (20/12650) vorgelegten Transformationsbericht zum Bereich Nachhaltiges Bauen und Verkehrswende formuliert.
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Förderung für Reparaturinitiativen statt Reparatur
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Vor möglichen Lieferengpässen gewarnt
Eine Bedrohung der Arzneimittelversorgung ist nach Angaben der Bundesregierung durch das novellierte chinesische Anti-Spionage-Gesetz derzeit nicht zu befürchten. Es gebe einen engen Austausch mit den Ländern, um mögliche Bedenken und Risiken bei künftigen Inspektionsreisen zu minimieren, heißt es in der Antwort (20/12695) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/12482) der Unionsfraktion.
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Die Bundesregierung hat den "Bericht über die für die Europäische Kommission zu erstellenden Berichte über die durch die Strukturfonds geleisteten Beiträge zur Verwirklichung der Gleichstellung von Frauen und Männern auf dem Arbeitsmarkt" als Unterrichtung (20/12550) vorgelegt.