Verbraucherschutz im Telekommunikationsmarkt


Bundesrat für mehr Verbraucherschutz in Gesetzesnovelle
Bundesregierung: Regelungen zum Minderungsrecht ausreichend



Dem Bundesrat geht der Entwurf für eine Telekommunikationsnovelle im Verbraucherschutz nicht weit genug. Es müssten weitere Maßnahmen ergriffen werden, um mehr Schutz und Transparenz für Verbraucherinnen und Verbraucher zu erreichen, erklärt das Gremium in einer Stellungnahme zum Telekommunikationsmodernisierungsgesetz (19/26108), die die Bundesregierung zusammen mit einer Gegenäußerung als Unterrichtung (19/26964) vorgelegt hat.

Verbraucherschutz im Telekommunikationsmarkt sei weiterhin eines der relevantesten Themenfelder, argumentiert der Bundesrat. Umso wichtiger sei es, dass die Gesetzesnovelle nun als Chance für mehr Verbraucherschutz in dem Marktsegment genutzt werde. Die vorgelegten Vorschläge dazu habe die Bundesregierung leider nicht aufgegriffen.

Die Bundesregierung erwidert, in dem Gesetzentwurf seien zahlreiche Maßnahmen zu Schutz von und Transparenz für Verbraucher enthalten. Sie verweist unter anderem auf das erklärte Ziel, dass die Endgerätewahlfreiheit weiter gelten soll, also etwa die freie Routerwahl. Auch die Regelungen zum Minderungsrecht hält sie für ausreichend; dabei geht es darum, um wie viel Verbraucher ihre Zahlungen mindern dürfen, wenn der Anbieter nicht die vereinbarte Leistung, zum Beispiel bezüglich der Internetgeschwindigkeit, bereitstellt. (Deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 11.03.21
Newsletterlauf: 03.05.21


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