Verhandlungsstand der Bankenunion
Noch keine Einigung auf EU-Einlagensicherung
Mit der Bankenunion hat der Finanzsektor in der Europäischen Union ein einheitliches Regelwerk und Regulierung erhalten
Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass ein gut regulierter und integrierter europäischer Bankensektor mit einheitlichem Regelwerk und einheitlichem Aufsichts- sowie Abwicklungsmechanismus zum Abbau von Risiken beiträgt. Dies gelte auch in Bezug auf mögliche Risiken durch notleidende Kredite, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/1982) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/1721). Auf eine konkrete Ausgestaltung eines Modells für eine europäische Einlagensicherung hätten sich die EU-Mitgliedstaaten bisher noch nicht einigen können. Man werde sich in den weiteren Verhandlungen dafür einsetzen, dass die Risiken in den Bankbilanzen weiter reduziert und Fehlanreize und Ansteckungseffekte vermieden würden.
Vorbemerkung der Fragesteller:
Mit der Bankenunion hat der Finanzsektor in der Europäischen Union ein einheitliches Regelwerk und Regulierung erhalten. Die Gesamtlage der Gesetzestexte gilt unionsweit für alle Kreditinstitute und soll durch gleiche Wettbewerbsbedingungen eine stärkere Integration des Finanzmarktes und Binnenmarktes erreichen. Die Schaffung einer Bankenunion wurde in Reaktion auf die Finanzkrise 2008 forciert, um die Resilienz und Stabilität eines unionsweiten Bankensektors zu erhöhen. Teilnehmer der Bankenunion sind alle Mitgliedstaaten des Euro-Währungsraums sowie auf freiwilliger Basis solche Staaten, die eine enge Zusammenarbeit mit der Europäischen Zentralbank eingehen.
Die Bankenunion besteht aus drei Säulen: dem einheitlichen Aufsichtsmechanismus (Singe Supervisory Mechanism, SSM) und dem einheitlichen Abwicklungsmechanismus (Single Resolution Mechanism, SRM). Im Rahmen der dritten Säule, der Einlagensicherung, wurden die nationalen Einlagensicherungssysteme durch die Einlagensicherungsrichtlinie weitgehend harmonisiert. Darüber hinaus hat die Europäische Kommission in 2015 einen Verordnungsvorschlag für die Errichtung eines europäischen Einlagensicherungssystems veröffentlicht, der die vollständige Zentralisierung der Finanzmittel der nationalen Einlagensicherungssysteme in einem zentralen Einlagensicherungsfonds zum Gegenstand hat (European Deposit Insurance Scheme (EDIS)). Die Verhandlungen über eine Weiterentwicklung der Bankenunion werden derzeit fortgesetzt.
(Deutsche Bundesregierung: ra)
eingetragen: 07.06.22
Newsletterlauf: 19.08.22
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