Zahl der Zombie-Unternehmen unklar


Als Zombie-Unternehmen werden Firmen bezeichnet, deren Erträge über einen längeren Zeitraum geringer sind als ihre laufenden Zinskosten
Zurückgegangen ist die Zahl der Unternehmensinsolvenzen in Deutschland und zwar seit dem Jahre 2010 von 31.998 auf 18.749 im Jahr 2019



Die Zahl sogenannter Zombie-Unternehmen, deren Erträge über einen längeren Zeitraum geringer sind als ihre laufenden Zinskosten, ist unklar. Die Bundesregierung weist in ihrer Antwort (19/18364) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/17969) auf eine Analyse der Bank für internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) hin, nach der sich die Zahl der sogenannten Zombie-Unternehmen seit 2007 in Deutschland von 5,6 Prozent auf 9,2 Prozent in der "weiten" Definition erhöht habe. In der "engen" Definition sei dieser Wert von 2,2 Prozent auf 4,3 Prozent gestiegen.

Andere Berechnungen würden dagegen einen Rückgang der Zahl der Zombie-Unternehmen in den letzten Jahren ergeben oder keinen klaren Trend erkennen lassen. Zurückgegangen sei auch die Zahl der Unternehmensinsolvenzen in Deutschland und zwar seit dem Jahre 2010 von 31.998 auf 18.749 im Jahr 2019. Die laufenden Zinsaufwendungen von Unternehmen stiegen seit dem Jahre 2009 von 57 Milliarden Euro auf 80,8 Milliarden Euro im Jahr 2018.

Vorbemerkung der Fragesteller
Als Zombie-Unternehmen werden Firmen bezeichnet, deren Erträge über einen längeren Zeitraum geringer sind als ihre laufenden Zinskosten (Definition der Europäischen Zentralbank). Laut einer Studie des Bankhauses Metzler sind heute mehr als 12 Prozent aller börsennotierten Unternehmen sogenannte Zombie-Firmen. Vor knapp 30 Jahren lag dieser Anteil bei nur 2 Prozent.(Deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 19.04.20
Newsletterlauf: 30.07.20


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>



Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Bitcom lobt und kritisiert Kryptopolitik

    Der Branchenverband Bitcom warnt davor, dass Deutschland seine gute Ausgangsposition im Bereich der Kryptowirtschaft nicht aufs Spiel setzen solle. In einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses zum Finanzmarktdigitalisierungsgesetz (20/10280) sagte Bitcom-Vertreter Benedikt Faupel: "Der Standort Deutschland hat gute Voraussetzungen, ich erinnere an die Blockchain-Strategie."

  • Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Inhalte

    Der Kulturausschuss hat sich in einem öffentlichen Fachgespräch mit den Chancen und Risiken des Einsatzes von Künstlicher Intelligenz im Medienbereich auseinandergesetzt. Geladen hatte er Sachverständige von Gewerkschaften, Berufsverbänden, Unternehmen und aus der Wissenschaft.

  • Modernisierung des Postrechts

    In einer Anhörung beschäftigten sich neun Sachverständige mit dem Entwurf eines Gesetzes der Bundesregierung zur Modernisierung des Postrechts (20/10283). Dieses beinhalte eine "grundlegende Novellierung des Postrechts", schreibt die Bundesregierung zu dem Entwurf.

  • Einnahmen aus dem Energiekrisenbeitrag

    Die im Zuge des völkerrechtswidrigen Angriffskrieges Russlands gegen die Ukraine massiv gestiegenen Preise für Erdgas, Wärme und Strom haben zeitweise eine existenzbedrohende Belastung für die Bevölkerung und Unternehmen in Europa und nicht zuletzt in Deutschland dargestellt. Dabei sorgten das Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz (EWPBG) und das Strompreisbremsegesetz (StromPBG) für eine zeitlich befristete, schnelle Entlastung in der Breite der Bevölkerung und der Unternehmen in Deutschland, welche durch ihre konkrete Ausgestaltung die Anreize zum Energiesparen aufrechterhalten hat.

  • Soziale und ökologische Nachhaltigkeit

    Eine nachhaltige Künstliche Intelligenz (KI) braucht politische Rahmenbedingungen. Das machte Kilian Vieth-Ditlmann, stellvertretender Leiter des Policy- & Advocacy-Teams bei der AW AlgorithmWatch gGmbH während eines öffentlichen Fachgespräches im Parlamentarischen Beirat für nachhaltige Entwicklung deutlich. Als ersten Schritt bewertete er die im EU-Parlament verabschiedete KI-Verordnung.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen